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Der alte CDU Reformansatz


Hier noch einmal die CDU Pläne:

künftig keine BU-Rente mehr vom Staat



Durch das Rentenreformgesetz 1999 sollten die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ab dem 01.01.2000 abgeschafft und durch die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ersetzt werden.

Das System (der alten Bundesregierung) der neuen Erwerbsminderungsrenten sah ein abgestuftes System dahingehend vor, dass ein Versicherter, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
nur noch unter drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine volle Erwerbsminderungsrente
noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält
noch sechs Stunden und länger täglich erwerbstätig sein kann, keine Erwerbsminderungsrente

Das hieß:

Es wird also keine Qualifikation mehr berücksichtigt sondern nur noch die persönliche Leistungsfähigkeit.
Es wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr berücksichtigt.

Wenn der Chef-Arzt ab 1.1.2000 noch sechs Stunden als Pförtner seiner Klinik arbeiten könnte, gibt es keine Erwerbsminderungsrente mehr. Er muss  mit dem Pförtnergehalt zufrieden sein.

Wenn der leitende Ingenieur ab 1.1.2000 noch sechs Stunden im Museum auf ein Bild aufpassen könnte, gibt es keine Erwerbsminderungsrente mehr. Er muss  mit dem Museumsgehalt zufrieden sein.

... so weit der Ansatz der letzten Rentenreform der Kohl-Regierung. Dieser Beschluss wurde durch die SPD Regierung zwar vorerst gestoppt. Nun ist jedoch ein Großteil in die Erwerbsminderungsreform 2001  als Teil der großen Rentenreform eingeflossen.

Sie werden überrascht sein wie ähnlich die jetzige Regelung aussieht!