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Private Berufsunfähigkeitsversicherung


künftig keine BU-Rente mehr vom Staat



Ab dem 1.1.2001 werden die Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit für alle zu diesem Zeitpunkt unter 40 Jährigen abgeschafft und durch die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ersetzt.

Das System der neuen Erwerbsminderungsrenten sieht ein abgestuftes System dahingehend vor, dass ein Versicherter, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

nur noch unter drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine volle Erwerbsminderungsrente
Noch zwischen drei und unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann, eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält
Noch sechs Stunden und länger täglich erwerbstätig sein kann, keine Erwerbsminderungsrente

Das heißt:

Es wird also keine Qualifikation mehr berücksichtigt sondern nur noch die persönliche Leistungsfähigkeit.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird nur noch in sehr eingeschränktem Umfang bzw. überhaupt nicht mehr berücksichtigt.

 


Wenn der neununddreißigjährige Chef-Arzt ab 1.1.2001 noch mehr als sechs Stunden als Pförtner seiner Klinik arbeiten könnte, gibt es keine müde Mark / Euro vom Staat mehr. 
Er muß  mit dem Pförtnergehalt zufrieden sein, egal wie hoch der finanzielle Absturz ist.

Wenn der leitende siebenunddreißigjährige Ingenieur ab 1.1.2001 noch mehr als sechs Stunden im Museum auf ein Bild aufpassen könnte, gibt es keine Erwerbsminderungsrente. Er muss  mit dem Museumsgehalt zufrieden sein.

Aber auch für die über 40jährigen ergibt sich eine deutliche Verschlechterung, auch wenn hier die alten Berufsunfähigkeitsreglungen erhalten bleiben. Durch die Einbindung in das neue System der zweistufigen Erwerbsminderungsrenten wird jedoch – nicht wie bisher eine 2/3 Rente – sondern nur noch eine ½ Rente gezahlt. Auch wird die Rente, wenn diese vor dem 60 Lebensjahr beginnt, ab 2004 um 10,8% gekürzt. Da ist die Verlängerung der Zurechnungszeiten von 55 auf 60 nur ein kleiner Ausgleich.

Die Arbeitsmarktlage wird unter bestimmten Voraussetzungen vorerst noch berücksichtigt. So erhalten Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, dies wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, eine volle Erwerbsminderungsrente.

Jedoch bleibt es dabei, wer mehr als 6 Stunden arbeiten könnte, zum Beispiel als Pförtner, Museumswächter etc. erhält keine staatliche Unterstützung.

Für diejenigen, die eine staatliche Unterstützung überhaupt noch erhalten, ergibt sich ein deutlich schlechterer Leistungsanspruch:

 

Bisheriges Recht Neues Recht

Bruttoeinkommen

BU-Rente

EU-Rente

½ EM Rente

1/1 EM Rente

1533 €

346 €

518 €

242 €

484 €

2556 €

576 €

864 €

403 €

806 €

3579 €

744 €

1.117 €

521 €

1.041 €

(BU –Berufsunfähigkeit, EU Erwerbsunfähigkeit, EM Erwerbsminderung – alle Angaben ohne Gewähr)

Das Fazit kann man daher bereits auf der ersten Blick ziehen:

An einer privaten Absicherung der Arbeitskraft geht kein Weg mehr vorbei ....

Aber bei diesem schwierigen Thema der Reihe nach ...

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