Das heißt:
Aber auch für die über 40jährigen ergibt sich eine deutliche Verschlechterung, auch wenn hier die alten Berufsunfähigkeitsreglungen erhalten bleiben. Durch die Einbindung in das neue System der zweistufigen Erwerbsminderungsrenten wird jedoch – nicht wie bisher eine 2/3 Rente – sondern nur noch eine ½ Rente gezahlt. Auch wird die Rente, wenn diese vor dem 60 Lebensjahr beginnt, ab 2004 um 10,8% gekürzt. Da ist die Verlängerung der Zurechnungszeiten von 55 auf 60 nur ein kleiner Ausgleich. Die Arbeitsmarktlage wird unter bestimmten Voraussetzungen vorerst noch berücksichtigt. So erhalten Versicherte, die noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, dies wegen Arbeitslosigkeit aber nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, eine volle Erwerbsminderungsrente. Jedoch bleibt es dabei, wer mehr als 6 Stunden arbeiten könnte, zum Beispiel als Pförtner, Museumswächter etc. erhält keine staatliche Unterstützung. Für diejenigen, die eine staatliche Unterstützung überhaupt noch erhalten, ergibt sich ein deutlich schlechterer Leistungsanspruch:
(BU –Berufsunfähigkeit, EU Erwerbsunfähigkeit, EM Erwerbsminderung – alle Angaben ohne Gewähr) Das Fazit kann man daher bereits auf der ersten Blick ziehen: An einer privaten Absicherung der Arbeitskraft geht kein Weg mehr vorbei .... Aber bei diesem schwierigen Thema der Reihe nach ...
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