Private Berufsunfähigkeitsversicherung


An einer privaten Absicherung der Arbeitskraft
geht kein Weg mehr vorbei ....
Aber bei diesem schwierigen Thema der Reihe
nach ...
Ein wenig Statistik
Sie glauben, Ihnen kann/wird nichts passieren? (Der ADB hofft mit Ihnen.)
Doch leider sprechen die Tatsachen eine deutlich andere Sprache.
Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherte im
Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Millionen Frührentner
gegenüber. Krankheit oder Unfall haben Sie um Arbeit und Gehalt gebracht.
Jedes Jahr werden über 200.000 Menschen NEU berufs- oder sogar
erwerbsunfähig.
Die Meinung, dass kaufmännische, leitende oder verwaltende Bürotätigkeit
weiniger gefährdet ist, geht an den Realitäten von Herzinfarkt, Krebs,
Bandscheidenvorfall oder Rückenleiden vorbei.
Tatsache ist auch, dass jeder 5. Angestellte und jeder 3. Arbeiter vor
Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus
dem Berufsleben ausscheidet.
Und die Ursachen ..?
Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind außerordentlich
vielfältig. Nach neuesten Untersuchungen dominieren
Herz-/Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten
an Nerven und Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Der Anteil
der Unfälle ist dabei eher niedrig: hier schwanken die Angaben zwischen 3% und
10%. Bei jüngeren Versicherten liegt dieser Anteil höher.
Ursachen der Berufsunfähigkeit in Prozent
Ursachen nach Geschlecht aufgeteilt
Schadensbeispiele aus der Leistungspraxis
führender BU-Versicherer
Wir haben jetzt gesehen, wo die Ursachen für die Bedrohung unserer eigenen
Arbeitskraft liegen. Vielleicht ist es uns auch gelungen, Ihnen die Risiken
einer fehlenden Absicherung aufzuzeigen, zumindest jedoch, Sie für dieses
schwierige Thema weiter zu interessieren.
Weiter oben ist pauschal gesagt worden, dass das gesetzliche System
leider nicht ausreicht, um die finanziellen Folgen des vollen oder teilweisen
Verlustes der eigenen Arbeitskraft auszugleichen.
Sich genauer mit den gesetzlichen Regelungen auseinander zu setzten, gehört
nach unserem Verständnis zu einer guten Beratung. Eine Zusatzversorgung
darf nicht zu klein sein aber andererseits sollen auch nicht umsonst
Prämien gezahlt werden, die weit über die notwendige Absicherung
hinausgehen.
Gesetzliche Leistungen / Anspruchvoraussetzungen
am 1.1.2001 über 40 Jahre alt
Womit kann ein Angestellter (am 1.1.2001 über 40 Jahre alt) bei
Arbeitsunfähigkeit rechnen?
Der zuständige Leistungsträger
(Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA) prüft zuallererst, ob die
für einen Leistungsbezug erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Da ist vor allem die gesetzliche Berufsunfähigkeitsformel:
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit haben Versicherte, die wegen einer
gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit in ihrem Beruf oder in einem ihnen zumutbaren anderen Beruf
(sog. Verweisungsberuf) nur noch weniger als die Hälfte dessen verdienen können, was ein vergleichbarer Gesunder
verdienen könnte. (sog. gesetzliche
Lohnhälfte)
(Aus Rentenreform 92 / Broschüre des Bundesministers)
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weitere wichtige gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen
Die Konsequenz daraus ? ....
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