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Private Berufsunfähigkeitsversicherung




An einer privaten Absicherung der Arbeitskraft geht kein Weg mehr vorbei ....

Aber bei diesem schwierigen Thema der Reihe nach ...

Ein wenig Statistik

Sie glauben, Ihnen kann/wird nichts passieren? (Der ADB hofft mit Ihnen.) Doch leider sprechen die Tatsachen eine deutlich andere Sprache.

Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Millionen gesetzlich Versicherte im Erwerbstätigenalter bereits etwa 2,2 Millionen Frührentner gegenüber. Krankheit oder Unfall haben Sie um Arbeit und Gehalt gebracht. Jedes Jahr werden über 200.000 Menschen NEU berufs- oder sogar erwerbsunfähig.

Die Meinung, dass kaufmännische, leitende oder verwaltende Bürotätigkeit weiniger gefährdet ist, geht an den Realitäten von Herzinfarkt, Krebs, Bandscheidenvorfall oder Rückenleiden vorbei.

Tatsache ist auch, dass jeder 5. Angestellte und jeder 3. Arbeiter vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aus dem Berufsleben ausscheidet.

Und die Ursachen ..?

Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind außerordentlich vielfältig. Nach neuesten Untersuchungen dominieren Herz-/Kreislauferkrankungen, orthopädische Beschwerden, Krankheiten an Nerven und Psyche, Tumorerkrankungen sowie innere Krankheiten. Der Anteil der Unfälle ist dabei eher niedrig: hier schwanken die Angaben zwischen 3% und 10%. Bei jüngeren Versicherten liegt dieser Anteil höher.

Ursachen der Berufsunfähigkeit in Prozent

Ursachen nach Geschlecht aufgeteilt

Schadensbeispiele aus der Leistungspraxis führender BU-Versicherer


Wir haben jetzt gesehen, wo die Ursachen für die Bedrohung unserer eigenen Arbeitskraft liegen. Vielleicht ist es uns auch gelungen, Ihnen die Risiken einer fehlenden Absicherung aufzuzeigen, zumindest jedoch, Sie für dieses schwierige Thema weiter zu interessieren.

Weiter oben ist pauschal gesagt worden, dass das gesetzliche System leider nicht ausreicht, um die finanziellen Folgen des vollen oder teilweisen Verlustes der eigenen Arbeitskraft auszugleichen.
Sich genauer mit den gesetzlichen Regelungen auseinander zu setzten, gehört nach unserem Verständnis zu einer guten Beratung. Eine Zusatzversorgung darf nicht zu klein sein aber andererseits sollen auch nicht umsonst Prämien gezahlt werden, die weit über die notwendige Absicherung hinausgehen.


Gesetzliche Leistungen / Anspruchvoraussetzungen
am 1.1.2001 über 40 Jahre alt

Womit kann ein Angestellter (am 1.1.2001 über 40 Jahre alt) bei Arbeitsunfähigkeit rechnen? 
Der zuständige Leistungsträger (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA) prüft zuallererst, ob die für einen Leistungsbezug erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Da ist vor allem die gesetzliche Berufsunfähigkeitsformel:


Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit  haben Versicherte, die wegen einer gesundheitsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit in ihrem Beruf oder in einem  ihnen zumutbaren anderen Beruf (sog. Verweisungsberuf) nur noch weniger als die Hälfte dessen verdienen können, was ein vergleichbarer Gesunder verdienen könnte. (sog. gesetzliche Lohnhälfte)
(Aus Rentenreform 92 / Broschüre des Bundesministers)


weitere wichtige gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen

Die Konsequenz daraus ? ....

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