Bedingungswerke in der private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Bedingungswerke unterscheiden sich maßgeblich von Angebot zu Angebot.
Nur wenige Versicherer zählen hierbei zu den Spitzenanbietern, wo auch
das Detail kundenfreundlich und leistungsstark geregelt ist und haben jahrelange
Erfahrung mit diesen Spitzenbedingungen.
Neben einer Reihe von weiteren Bedingungsfragen halten wir folgende Fragen
für sehr wichtig.
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Definition der Berufsunfähigkeit // Verweiskriterium
?
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Prognosezeitraum ?
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rückwirkende Leistung bei anhaltender Krankheit
?
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Berufsklauseln ?
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rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
?
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Obliegenheitsverletzungen im Straßenverkehr ?
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Arztanordnungsklausel ?
Dargestellt sind immer die kundenfreundlichsten Regelungen, auch wenn
diese nur wenige Versicherer in breiter Palette anbieten.
1.) Definition der Berufsunfähigkeit // Verweiskriterium ?
Auf dem Markt gibt es zwei Formeln // Verweiskriterien, wie die
Berufsunfähigkeit zu bewerten ist. Die eine heißt "Kenntnisse
und Fähigkeiten" und lässt eine große Möglichkeit
an Verweisungen und Betrachtungen zu. Bei leistungsstarken Versicherern wurde
dies Formel durch "Ausbildung und Erfahrung, bisherige Lebensstellung"
ersetzt, was eine deutliche engere Auffassung bei Verweisfragen widerspiegelt.
Ausbildung engt die Definition deutlich mehr auf Studium, Fachschule
etc. ein.
Neuester Trend ist der Verzicht auf einen Teil der Verweisung. Jetzt
wird es jedoch recht kompliziert, denn wir haben drei Arten von Verweisungen
(die allgemeine, die konkretisierende und die konkrete). Die Werbeaussage
"Wir verzichten auf Verweisung" meint mitunter lediglich die allgemeine,
die heutzutage eh vor den Gerichten kaum noch durchsetzbar ist und ist kein
besonderes Leistungsmerkmal mehr. Hier kommt es insbesondere auf die absoluten Feinheiten bei der Formulierung an.
2.) Prognosezeitraum ?
Häufig wird von voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit
ausgegangen. Doch was ist voraussichtlich dauernd ? 1 Jahr ? 3 Jahre? Auch
von der ärztlichen Seite kann es sehr schwierig sein, Prognosen über
einen langen Zeitraum abzugeben. Konkrete Festlegungen wie "voraussichtlich
sechs Monate (ununterbrochen)" können da bereits sehr sinnvoll sein.
3.) rückwirkende Leistung bei anhaltender Krankheit ?
Eng damit verbunden ist die dritte Frage. Wenn der Versicherer eine anhaltende
Krankheit über sechs Monate hinaus als zeitweilige oder dauernde
Berufsunfähigkeit interpretiert und rückwirkend Leistungen auszahlt,
gehören diese Verträge bereits zu den sehr seltenen Angeboten.
Leicht vorstellbar sind langwierige Krankheiten von einigen Monaten oder
eins, zwei Jahren, die häufig auch zu Beginn nicht als solche prognostiziert
werden konnten. In diesem Fall kann mit voller Leistung gerechnet werden.
4.) Berufsklauseln ?
Für einige wenige Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare) anwendbar,
hierbei dann natürlich sehr wichtig.
5.) rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung ?
Gemäß allgemeiner Bedingungen muss eine Berufsunfähigkeit
nach spätestens drei Monaten gemeldet sein, um nicht Schwierigkeiten
bei dem Leistungsbezug zu bekommen. Da jedoch Krankheiten zu den führenden
Berufsunfähigkeitsursachen gehören, können mitunter in den
ersten Monaten noch keine präzisen Einschätzungen abgegeben
werden.
In anderen Fällen wissen Angehörige nicht vom Vorhandensein einer
entsprechenden Police, so dass auch hier Gefahr besteht, Leistungen
zu verlieren. Spitzenanbieter verlängern diese Frist ausreichend.
6.) Obliegenheitsverletzungen im Straßenverkehr ?

Florian, 2.Klasse
Grobe Fahrlässigkeit gefährdet den Berufsunfähigkeitsschutz.
Dies ist in der Regel im Interesse aller Versicherten richtig, doch wie sieht
dies im Straßenverkehr aus. Leicht erhöhte Geschwindigkeit ? Das
Ausklammern des Straßenverkehrs halten wir für sehr praxisnah
und vernünftig:
7.) Arztanordnungsklausel ?
Der Versicherer kann über eine Arztanordnungsklausel deutlichen Einfluss auf die Therapie nehmen und zumutbare Maßnahmen verlangen.
Sollten diese Anordnungen nicht realisiert werden, kann der
Berufsunfähigkeitsschutz versagt werden. Ein Verzicht auf diese Klausel
schafft in unseren Augen mehr Freiheit für den Kunden. |