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weitere gesetzliche Voraussetzungen (vereinfacht)

(gilt voraussichtlich für alle Versicherten)


Zusammen mit der zitierten Berufsunfähigkeitsformel gibt es vereinfacht gesagt zwei grundlegende Bedingungen, bevor man von der BfA eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bekommt.

1.

Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren. Darunter fallen Beitragszeiten sowie z.B. Grundwehrdienst, Berufsausbildung oder auch Kindererziehung (mit zeitlicher Begrenzung je Kind).

2.

Besondere Wartezeit in Form von 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Kalenderjahren.

(Für beide Punkte gilt: Ausbildungszeiten wie Gymnasium und Studium fallen in Sachen BU/EU-Leistung nicht ins Gewicht!)

Zusätzlich natürlich ...

muss vor Eintritt der Berufsunfähigkeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden sein.

(Lediglich Arbeitsunfall, anerkannte Berufskrankheiten oder Wehrdienstbeschädigung führen zu Ansprüchen auch bei Nichterfüllung der genannten Bedingungen.)