weitere gesetzliche Voraussetzungen (vereinfacht)
(gilt voraussichtlich für alle Versicherten)

Zusammen mit der zitierten Berufsunfähigkeitsformel gibt es vereinfacht
gesagt zwei grundlegende Bedingungen, bevor man von der BfA eine Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit bekommt.
1.
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Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren. Darunter fallen
Beitragszeiten sowie z.B. Grundwehrdienst, Berufsausbildung oder auch
Kindererziehung (mit zeitlicher Begrenzung je Kind). |
2.
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Besondere Wartezeit in Form von 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten
5 Kalenderjahren. |
(Für beide Punkte gilt: Ausbildungszeiten wie Gymnasium und Studium
fallen in Sachen BU/EU-Leistung nicht ins Gewicht!)
Zusätzlich natürlich ...
muss vor Eintritt der Berufsunfähigkeit eine versicherungspflichtige
Beschäftigung ausgeübt worden sein.
(Lediglich Arbeitsunfall, anerkannte Berufskrankheiten oder
Wehrdienstbeschädigung führen zu Ansprüchen auch bei
Nichterfüllung der genannten Bedingungen.) |