zum Gesamtindex - Home
Startseite

Übersicht Kranken Rente Berufsunfähig Haftpflicht Kfz Gewerbe Finanzen sofortAngebote
ADB Übersichts-MAP Krankenversicherung Altersvorsorge sehr wichtig: Absicherungs der Arbeitskraft Haftpflichtversicherungen Kfz-Versicherungen incl. Tarifrechner Gewerbeversicherungen Geldanlagen konkrete Versicherungsangebote
ADB Versicherungsmakler     Service    Download     Job-Empfehlung-Koop.
Bedarfsanalyse   Versicherungspartner    Weiterempfehlung      Impressum      Angebote einholen
 

ADB Direktversicherung / Gehaltsumwandlung


Steuerersparnis durch Gehaltsumwandlung

Eine Gehaltsumwandlung (häufig auch Direktversicherung genannt) liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Sie sehen, ohne dessen Zustimmung geht es leider nicht.) als Versicherungsnehmer den Arbeitnehmer versichert (Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung).

Den Beitrag zahlt bei der Gehaltsumwandlung im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung der Arbeitnehmer, so wie dies der Name schon sagt aus seinem Gehalt.
D.h. ein Teil des Gehaltes wird quasi in Versorgungslohn umgewandelt.

Der Arbeitnehmer spart dadurch eine ganze Menge an Lohnsteuer / Einkommenssteuer, da die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft steuerfrei sind. Dagegen wird die spätere Rente vollständig versteuert, was jedoch in der Regel vorteilhaft sein kann, da zusätzliche Freigrenzen existieren und die Grenzsteuerbelastung meist nicht so hoch ist wie im aktiven Arbeitsleben. 

Zusätzlich werden die staatlichen Sozialabgaben (bis 2008) gespart, was den Renditeeffekt netto weiter verstärkt.



Der Gesetzgeber gibt damit tatkräftige Anreize: durch Steuererleichterungen und Sozialersparnis den Aufbau einer eigenen Altersversorgung voranzutreiben. Das dies bitter notwendig ist, kann gern im Vorsorgekapitel "Warum erhöhte Vorsorge" eingehend nachgelesen werden.

Direktversicherung / Gehaltsumwandlung ist eine hochinteressantes Thema, dem wir uns Schritt für Schritt nähern wollen. Wie immer im Leben, wenn etwas äußerst attraktiv ist, ist die Angelegenheit auch verzwickt. Wir müssen uns mit steuerlichen Dingen und mit Tabellen beschäftigen. 

Der seit 2002 bestehende Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ermöglicht ihnen auch über eine Direktversicherung nachzudenken.

Veränderungen durch das Alterseinkünftegesetz 2005
Die Direktversicherung gilt in der Branche als der einfachste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Dieser "Klassiker" erfuhr durch das Alterseinkünftegesetz zum Jahreswechsel 2004/2005 erhebliche Veränderungen.

Ein vollständiger Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung war das erklärte Ziel der Bundesregierung. Der einzige vorgelagert besteuerte Durchführungsweg (Beiträge waren mit einer 20 %igen (früher 15%igen) Pauschalsteuer belegt) musste sich also verändern. 

Alle neuen Direktversicherungszusagen ab dem 01.01.2005 haben nicht mehr die Möglichkeit der § 40b EStG-Förderung, sondern erhalten die Förderung gemäß § 3 Nr. 63 EStG analog der Pensionskassen. 
Hierbei werden nur noch Rentenversicherungen förderfähig sein.
 
Die heutige Tarifvielfalt spiegelt sich dadurch wieder, dass alle Vorsorgeversich-
erungen bis hin zu reinen fondsgebundene Versicherungen
(diese entsprachen zunächst wegen fehlender Garantie nicht den Mindestanforderungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine Direktversicherung  - wurde jedoch durch die Erweiterung der Zusagearten hier Beitragszusage angepaßt) möglich sind.

früherer Rendite-Turbo "Weihnachtsgeld" jetzt für jeden Beitrag 

Lediglich durch die Umwandlung des "Weihnachtsgeldes / Urlaubsgeldes" bestand die Möglichkeit, einen Rendite-Turbo (Sozialabgabenfreiheit) zu zünden. Seit 2005 ist jeder Beitrag sozialabgabenfrei (bis 2008).
Die Direktversicherungsbeiträge werden bis zum Ende des Jahres 2008 nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
Die zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind generell beitragsfrei in der Sozialversicherung.

(Sogar Einmalzahlungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen.)


Ferdinand, 2. Klasse
"Vererbbarkeit" der Todesfallauszahlung

Die frühere Sonderstellung der pauschalbesteuerten Direktversicherung, dass auch ein Bruder, eine Schwester oder ein Elternteil begünstigt sein kann ist seit 2005 vorbei. 
Heute gilt einheitlich, dass nur an empfangsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder und in Einzelfällen Lebensgefährten) ausgezahlt werden darf.

Bestandsschutz für Altverträge möglich

Alle zum Jahreswechsel 2004/2005 bestehenden Direktversicherungen genießen einen Bestandschutz hinsichtlich der steuerlichen Förderung und der Vererbbarkeit der Todesfallleistung.
Die Kunden mit Renten-Direktversicherungen, die die Förderkriterien nach § 3 Nr. 63 EStG erfüllen, mussten bis zum 30.06.2005 gegenüber ihren Arbeitgebern eine Verzichtserklärung abgeben, so dass der § 40b EStG-Förderung bestehen bleiben kann. 

Die Ausgangslage für die Direktversicherung ist hervorragend, da sie im Gegensatz zur Pensionskasse und -fonds direkt von der Finanzstärke des Lebensversicherers und der langjährigen Erfahrung im Markt profitieren.



Die Haupttrümpfe bei der Gehaltsumwandlung sind die

  Steuerersparnis
  keine Sozialabgaben (bis 2008)

die zu einer traumhaften Rendite führen.


Stefanie, 2. Klasse
              

Zielgruppe

Angestellte
Arbeiter
Gesellschafter // Geschäftsführer 
mitarbeitende Ehefrau beim Firmen

(Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Beamte können die Gehaltsumwandlung leider nicht wahrnehmen.)


Ein weiteres Beispiel



D.h. von 2496 EUR Beitrag werden hier nur  1051 EUR und damit weniger als die Hälfte aufgewandt. 
Über 530 EUR sozialversicherungspflichtige Abgaben können in die eigene Altersvorsorge umgelenkt werden. Der Arbeitgeber spart genau denselben Beitrag. (Vielleicht gibt es dafür eine kleine Prämie ..??)

Konkrete Beispielrechnungen 
(pdf Dokumente)

30jähriger Mann, ledig, Einkommen 25.000 EUR Jahresbrutto

40jähriger Mann, verheiratet, Einkommen 30.000 EUR Jahresbrutto

Sie sehen:

Nachsteuer-Renditen von
weit über 8-10 % pro Jahr

sind hier der Regelfall.

                                
Victoria, 2. Klasse

Natürlich gibt es auch einige "Spielregeln", damit eine Rentenversicherung als Gehaltsumwandlung anerkannt wird.

wichtige Voraussetzungen

  Vertragslaufzeit mind. bis zum 60. Lebensjahr
  bei Rentenversicherungen darf das Kapitalwahlrecht nicht bereits bei Vertragsabschluß ausgeübt werden
  vorzeitige Kündigungen sind ausgeschlossen
  nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses
  bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2005 West 2520 EUR und Ost 2112 EUR) Beitrag pro Jahr bei Einzelverträgen
  unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis max. 1800 EUR pro Jahr zusätzlich 

Vorteile für den Arbeitnehmer 

Steuerfreiheit der Beträge
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bis Ende 2008
Individuelle Gestaltung des Leistungsspektrums
Jährlich variable Gestaltung der Beitragshöhe möglich
Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Mitnahme oder Recht auf Übertragung der Anwartschaft auf neuen Arbeitgeber
Sicherstellung der Leistung auch bei Insolvenz des Unternehmens
Sicherer und rentabler Baustein zur Ergänzung der Altersvorsorge

Was aber bei Arbeitgeberwechsel?

Die beste Variante ist zweifellos:
Der neue Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer in die bestehende Direktversicherung ein und alles läuft wie gehabt weiter.

Wenn der Arbeitgeber den Eintritt in die Versicherung ablehnt, wird der Vertrag in eine ganz normale Lebensversicherung / Rentenversicherung umgewandelt mit allen normalen vertraglichen Rechten (z.B. Beitragsveränderungen, Kündigung) und Pflichten (z.B. Beitragspflicht).

Victoria, 2. Klasse

Überzeugt ? Sie möchten ein auf sich zugeschnittenes Angebot per Post?
Na dann nichts wie hin, massiv Geld sparen und bestens abgesichert sein.

Einfach ein Versicherungsprodukt Ihrer Wahl aussuchen,
Beitrag festlegen
und im Feld Bemerkungen festhalten:
dass dies eine Gehaltsumwandlung werden soll,
das zu versteuernden Bruttoeinkommens (Grund- oder Splittingtabelle) angeben
Kirchensteuerpflicht angeben

und schon kann es demnächst losgehen...

private Rentenversicherung
fondsgebundene Lebensversicherung
britische Versicherung