ADB Direktversicherung / Gehaltsumwandlung

Steuerersparnis durch Gehaltsumwandlung
Eine Gehaltsumwandlung (häufig auch Direktversicherung genannt) liegt
vor, wenn der Arbeitgeber (Sie sehen, ohne dessen Zustimmung geht es leider
nicht.) als Versicherungsnehmer den Arbeitnehmer versichert
(Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung).
Den Beitrag zahlt bei der Gehaltsumwandlung im Gegensatz zur betrieblichen
Altersversorgung der Arbeitnehmer, so wie dies der Name schon sagt
aus seinem Gehalt.
D.h. ein Teil des Gehaltes wird quasi in Versorgungslohn umgewandelt.
Der Arbeitnehmer spart dadurch eine ganze Menge an Lohnsteuer / Einkommenssteuer,
da die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft steuerfrei sind. Dagegen
wird die spätere Rente vollständig versteuert, was jedoch in der Regel
vorteilhaft sein kann, da zusätzliche Freigrenzen existieren und die
Grenzsteuerbelastung meist nicht so hoch ist wie im aktiven Arbeitsleben.
Zusätzlich werden die staatlichen Sozialabgaben (bis 2008) gespart, was den
Renditeeffekt netto weiter verstärkt. 
Der Gesetzgeber gibt damit tatkräftige Anreize: durch Steuererleichterungen
und Sozialersparnis den Aufbau einer eigenen Altersversorgung voranzutreiben. Das dies bitter
notwendig ist, kann gern im Vorsorgekapitel "Warum
erhöhte Vorsorge" eingehend nachgelesen werden.
Direktversicherung / Gehaltsumwandlung ist eine hochinteressantes Thema,
dem wir uns Schritt für Schritt nähern wollen. Wie immer im Leben,
wenn etwas äußerst attraktiv ist, ist die Angelegenheit auch
verzwickt. Wir müssen uns mit steuerlichen Dingen und mit
Tabellen beschäftigen.
Der seit 2002 bestehende Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ermöglicht ihnen auch über eine Direktversicherung nachzudenken.
Veränderungen durch das Alterseinkünftegesetz
2005
Die Direktversicherung gilt in der Branche als der einfachste Weg der betrieblichen Altersversorgung. Dieser "Klassiker"
erfuhr durch das Alterseinkünftegesetz zum Jahreswechsel 2004/2005 erhebliche Veränderungen.
Ein vollständiger Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung war das erklärte Ziel der Bundesregierung. Der einzige vorgelagert besteuerte Durchführungsweg (Beiträge
waren mit einer 20 %igen (früher 15%igen) Pauschalsteuer belegt) musste sich also verändern.
Alle neuen Direktversicherungszusagen ab dem 01.01.2005 haben nicht mehr die Möglichkeit der § 40b EStG-Förderung, sondern erhalten die Förderung gemäß § 3 Nr. 63 EStG analog der Pensionskassen.
Hierbei werden nur noch Rentenversicherungen förderfähig sein.
Die heutige Tarifvielfalt spiegelt sich dadurch wieder, dass alle
Vorsorgeversich-
erungen bis hin zu reinen fondsgebundene Versicherungen (diese
entsprachen zunächst wegen fehlender Garantie nicht den Mindestanforderungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für eine Direktversicherung
- wurde jedoch durch die Erweiterung der Zusagearten hier Beitragszusage
angepaßt)
möglich sind. |
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früherer Rendite-Turbo "Weihnachtsgeld" jetzt für jeden Beitrag
Lediglich durch die Umwandlung des "Weihnachtsgeldes / Urlaubsgeldes"
bestand die Möglichkeit, einen Rendite-Turbo (Sozialabgabenfreiheit) zu zünden.
Seit 2005 ist jeder Beitrag sozialabgabenfrei (bis 2008).
Die Direktversicherungsbeiträge werden bis zum Ende des Jahres 2008 nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.
Die zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten Beiträge sind generell beitragsfrei in der Sozialversicherung.
(Sogar Einmalzahlungen gibt es unter bestimmten
Voraussetzungen.)

Ferdinand, 2. Klasse |
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"Vererbbarkeit" der Todesfallauszahlung
Die frühere Sonderstellung der pauschalbesteuerten Direktversicherung,
dass auch ein Bruder, eine Schwester oder ein Elternteil begünstigt
sein kann ist seit 2005 vorbei.
Heute gilt einheitlich, dass nur an empfangsberechtigte Hinterbliebene (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder und in Einzelfällen Lebensgefährten) ausgezahlt werden darf.
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Bestandsschutz für Altverträge möglich
Alle zum Jahreswechsel 2004/2005 bestehenden Direktversicherungen genießen einen Bestandschutz hinsichtlich der steuerlichen Förderung und der Vererbbarkeit der Todesfallleistung.
Die Kunden mit Renten-Direktversicherungen, die die Förderkriterien nach § 3 Nr. 63 EStG
erfüllen, mussten bis zum 30.06.2005 gegenüber ihren Arbeitgebern eine Verzichtserklärung abgeben, so dass der § 40b EStG-Förderung bestehen bleiben kann.
Die Ausgangslage für die Direktversicherung ist hervorragend, da sie im Gegensatz zur Pensionskasse und -fonds direkt von der Finanzstärke des Lebensversicherers und der langjährigen Erfahrung im Markt profitieren.
Die Haupttrümpfe bei der Gehaltsumwandlung sind die
 
Steuerersparnis
 
keine
Sozialabgaben (bis 2008)
die zu einer traumhaften Rendite führen.

Ein weiteres Beispiel

D.h. von 2496 EUR Beitrag werden hier nur 1051 EUR und damit weniger als
die Hälfte aufgewandt.
Über 530 EUR sozialversicherungspflichtige Abgaben können
in die eigene Altersvorsorge umgelenkt werden. Der Arbeitgeber spart genau
denselben Beitrag. (Vielleicht gibt es dafür eine kleine Prämie ..??)
Konkrete Beispielrechnungen
(pdf Dokumente)
30jähriger Mann, ledig, Einkommen 25.000 EUR
Jahresbrutto
40jähriger Mann,
verheiratet, Einkommen 30.000 EUR
Jahresbrutto
Sie sehen:
Nachsteuer-Renditen von
weit über 8-10 % pro Jahr
sind hier der Regelfall.
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Victoria, 2. Klasse
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Natürlich gibt es auch einige "Spielregeln", damit eine Rentenversicherung als Gehaltsumwandlung anerkannt
wird.
wichtige Voraussetzungen
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Vertragslaufzeit mind. bis zum 60. Lebensjahr
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bei Rentenversicherungen darf das Kapitalwahlrecht nicht
bereits bei Vertragsabschluß ausgeübt werden
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vorzeitige Kündigungen sind ausgeschlossen
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nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses
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bis max. 4% der
Beitragsbemessungsgrenze (2005 West 2520 EUR und Ost 2112 EUR) Beitrag pro Jahr bei Einzelverträgen
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unter bestimmten
Voraussetzungen zusätzlich bis max. 1800 EUR pro Jahr zusätzlich
Vorteile für den Arbeitnehmer
Steuerfreiheit der Beträge
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen bis Ende 2008
Individuelle Gestaltung des Leistungsspektrums
Jährlich variable Gestaltung der Beitragshöhe möglich
Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Mitnahme oder Recht auf Übertragung der Anwartschaft auf neuen Arbeitgeber
Sicherstellung der Leistung auch bei Insolvenz des Unternehmens
Sicherer und rentabler Baustein zur Ergänzung der Altersvorsorge
Was aber bei Arbeitgeberwechsel?
Die beste Variante ist zweifellos:
Der neue Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer in die bestehende
Direktversicherung ein und alles läuft wie gehabt weiter.
Wenn der Arbeitgeber den Eintritt in die Versicherung ablehnt, wird der Vertrag
in eine ganz normale Lebensversicherung / Rentenversicherung umgewandelt
mit allen normalen vertraglichen Rechten (z.B. Beitragsveränderungen,
Kündigung) und Pflichten (z.B. Beitragspflicht). |
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Victoria, 2. Klasse |
Überzeugt ? Sie möchten ein auf sich zugeschnittenes Angebot per
Post?
Na dann nichts wie hin, massiv Geld sparen und bestens abgesichert sein.
Einfach ein Versicherungsprodukt Ihrer Wahl aussuchen,
Beitrag festlegen
und im Feld Bemerkungen festhalten:
dass dies eine Gehaltsumwandlung werden soll,
das zu versteuernden Bruttoeinkommens (Grund- oder Splittingtabelle)
angeben
Kirchensteuerpflicht angeben
und schon kann es demnächst losgehen...
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private
Rentenversicherung
-
fondsgebundene
Lebensversicherung
britische
Versicherung
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