zum Gesamtindex - Home
Startseite

Übersicht Kranken Rente Berufsunfähig Haftpflicht Kfz Gewerbe Finanzen sofortAngebote
ADB Übersichts-MAP Krankenversicherung Altersvorsorge sehr wichtig: Absicherungs der Arbeitskraft Haftpflichtversicherungen Kfz-Versicherungen incl. Tarifrechner Gewerbeversicherungen Geldanlagen konkrete Versicherungsangebote
ADB Versicherungsmakler NEU       Service    Download     Job-Empfehlung-Koop.
Bedarfsanalyse   Versicherungspartner    Weiterempfehlung      Impressum      Angebote einholen
 

Lebens- und Rentenversicherung bei Schenkung- und Erbschaftsteuer


Ausgangslage

Mehr als 2 Billionen DM / 1 Billion Euro werden in den nächsten Jahren vererbt. Besonders Personen in der Erbschaftsteuerklasse II (z.B. Neffen und Nichten) und in der Erbschaftsteuerklasse III (z.B. Lebensgefährten) haben mit hohen Steuerbeträgen im Erb- bzw. Schenkungsfall zu rechnen.

Selten ist bekannt, das selbst die Lebensversicherung ein begünstigtes Gestaltungselement bei Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten ist.

So beträgt die
Bemessungsgrundlage lediglich 2/3 der eingezahlten Beiträge
oder
des Rückkaufswertes

d.h. 33% der geldlichen Übertragung wird nicht angerechnet und muss daher auch nicht versteuert werden.

1. Beispiel Schenkung (Großeltern schenken an Enkel)
Schenkung

Wert

Freibetrag

zu versteuern

Schenkungssteuer

Ersparnis

Geldbetrag ohne LV/Rente

150.000 DM

100.000 DM

50.000 DM

3.500 DM (7%)

LV/Renten-Vertrag
(Beitragsdepot, Schenkung nach 5 Jahren)
150.000 DM 2/3 = 100.000 DM

100.000 DM

0 DM

0 DM

3500 DM

2. Beispiel Schenkung (Eltern schenken an Schwiegertochter/sohn oder Tante/Onkel an Nichte/Neffe)
Schenkung

Wert

Freibetrag

zu versteuern

Schenkungssteuer

Ersparnis

Geldbetrag ohne LV/Rente

150.000 DM

20.000 DM

130.000 DM

22.100 DM (17%)

LV/Renten-Vertrag
(Beitragsdepot, Schenkung nach 5 Jahren)
150.000 DM 2/3 = 100.000 DM

20.000 DM

80.000 DM

9.600 DM (12%)

12.500 DM

3. Beispiel Schenkung (Lebensgefährten beschenken sich)
Schenkung

Wert

Freibetrag

zu versteuern

Schenkungssteuer

Ersparnis

Geldbetrag ohne LV/Rente

150.000 DM

10.000 DM

140.000 DM

32.200 DM (23%)

LV/Renten-Vertrag
(Beitragsdepot, Schenkung nach 5 Jahren)
150.000 DM 2/3 = 100.000 DM

10.000 DM

90.000 DM

15.300 DM (17%)

16.900 DM


Aber nicht nur die steuerliche Seite ist durchaus interessant, was im Erbefall (der Versicherungs-Vertrag geht ohne Auszahlung als Ganzes als Erbe über z.B. als Rentenversicherung, Depotversicherung) gleichermaßen gilt, auch die üblichen Abläufe können sich sehen lassen.

Die Ablaufleistungen können gemäß unseres Angebotes (1, 2  oder 3) (Eintrittsalter 1,2 20 Jahre bei 3 40 Jahre)

z.B. nach 12 Jahren Mindestvertragsdauer bereits bei über 330.000 DM steuerfrei liegen  
(Investmentüberschüsse mit 9% Wertzuwachs)

z.B. nach 35 Jahren Laufzeit bereits bei über 1.830.000 DM steuerfrei liegen  
(Investmentüberschüsse mit 9% Wertzuwachs).

z.B. nach 25 Jahren Laufzeit bereits bei über 830.000 DM steuerfrei liegen  
(Investmentüberschüsse mit 9% Wertzuwachs).



Überzeugt ?
Oder möchten Sie ein auf sich zugeschnittenes Angebot per Post?
Na dann nichts wie hin, Geld sparen und bestens abgesichert sein.