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Gesundheitsreformen  - eine Chronologie




Reformen und Leistungseinschränkungen
2003 Beitrags-
satzsich-
erungs-
gesetz 
Beitragssatz  Der durchschnittliche Beitragssatz hat im Jahr 2003 die 14 % - Marke durchbrochen.
Entwicklungen Trotz einiger Versuche wie Ausgabenbudgets, Verbote von Beitragserhöhungen etc. bleiben die Maßnahmen halbherzig und die Kosten steigen drastisch weiter.
       
2000 GKV-
Gesund-
heits-
reform 
Zahnersatz  Geburtsjahrgange 1979 und jünger erhalten wieder Leistungen für Zahnersatz. Statt Festzuschuss wieder prozentuale Erstattung von 50 % bis 65 %.
Arzneimittel  Senkung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 8,- / 9,-/ 10,- DM.
       
1997 Erstes und 
zweites GKV-Neu-
ordnungs-
gesetz 
Arzneimittel  Erhöhung der Zuzahlung je nach Packungsgröße auf 9,-/ 11,-/ 13,- DM. 
Heilmittel, Hilfsmittel  Zuzahlung: 15 %.
20% Eigenbeteiligung an Kosten, die die Krankenkasse übernimmt.
Sehhilfen  Kein Zuschuss mehr für Brillengestelle.
Zahnbehandlung, Zahnersatz  Nur noch geringer Festzuschuss bei Zahnersatz. Kein Zahnersatz (außer bei Unfall oder schwerer Allgemeinerkrankung) für die Jahrgange 1979 und jünger. Einschränkungen bei Zahnbehandlung (z.B. keine implantologischen Leistungen mehr). Keine Erstattung für Inlays.
Krankenhaus  Höhere Eigenbeteiligung bei stationären Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen (alte Bundesländer) 25,-DM statt 12,- DM, neue Bundesländer 20,- statt 9,- DM. Erhöhung der Eigenbeteiligung im Krankenhaus von 9,- DM (neue Bundesländer) bzw. 12,- DM (alte Bundesländer) auf 14,- bzw. 17,-DM.
Krankengeld Senkung auf 70% (vorher 80%) des Bruttoeinkommens, maximal 90 % (vorher 100 %) des Nettoeinkommens.
       
1994    Arzneimittel, Verbandsmittel  Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahren nach Packungsgrößen zwischen 3,- und 7,- DM. Zuzahlung auch bei Mitteln mit Festbetrag.
Krankenhaus  Zuzahlung von 12,- DM pro Tag für maximal 14 Tage.
       
1993 Gesund-
heits-
struktur-
gesetz 
Arzneimittel, Verbandsmittel  Preisabhängige Zuzahlung pro Medikament für Versicherte ab 18 Jahren.
Zahnbereich  Große Brücken zum Ersatz von mehr als 4 fehlenden Zahnen je Kiefer oder mehr als 3 fehlenden Zähnen je Seitenzahnbereich werden nicht mehr erstattet. Kieferorthopädie nur noch für Kinder/Jugendliche (Ausnahme: Erwachsene mit schweren Kieferanomalien).
Krankenhaus  Zuzahlung von 11,- DM pro Tag.
Fahrtkosten  Fahrtkosten zur stationären Behandlung, die 20,- DM übersteigen, werden übernommen, wenn damit eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird.
       
1991   Zahnbereich Bonus nur, wenn regelmäßige Vorsorgebehandlung nachgewiesen wird. Bei mehr als 10 Jahren Vorsorgenachweis Bonus 15 %.
Rentner Ab 1.7.1991 6,1 % Eigenanteil für Rentner.
       
1990   Verdienst-
ausfall 
Versteuerung von Krankentagegeldern bei gesetzlich Krankenversicherten. (Basis: Einkommensteuergesetz § 32 b)
Rentner Ab 1.7.1990 6,4 % Eigenanteil für Rentner.
       
1989 Gesund-
heits-
reform-
gesetz
Arzneimittel/ Verbandsmittel Festlegung von Festbeträgen für Arzneimittel. Differenz zu teureren Mitteln trägt der Patient selbst. Bei Nichtfestbetragsmitteln Zuzahlung von DM 3,-.
Hilfsmittel, Heilmittel  Festbeträge für industriell gefertigte Produkte. Zuschuss für Brillengestell 20,- DM. Neue Brille nur bei Veränderung der Sehscharfe um mindestens 0,5 Dioptrien. Kontaktlinsen nur in besonders schweren Fällen. Bei physikalischer Therapie (z.B. Massagen) Eigenanteil 10%.
Zahnersatz  Festlegung von Zuschussgruppen für Zahnersatzleistungen: 50 % Zuschuss und ggf. 10 % Bonus.
Krankenhaus Erhöhung der Zuzahlung durch die Patienten je Krankenhaustag auf 10,- DM bis maximal 140,- DM pro Jahr.
Rentner Zulassung zur Krankenversicherung der Rentner nur dann, wenn man zu 9/10 seiner erwerbstätigen Zeit Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse war.
       
80er Jahre  Beiträge Seit Mitte der 80er Jahre steigen die Beiträge wieder konstant an und erreichen im Durchschnitt knapp unter 13 %.
       
70erJahre  Beiträge  Die Beiträge steigen von durchschnittlich 8,4 % im Jahr 1970 auf 10% im Jahr 1975. Ende der 70er Jahre liegt der Beitrag bei 11,3 %.
Entwicklungen Die sozial-liberale Regierung baut das System aus. Seit 1974 werden auch Reha-Maßnahmen gezahlt. 1977 gibt es das erste Kostendämpfungsgesetz, bei dem Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen eingeführt werden. So werden Bagatell-Medikamente nicht mehr bezahlt.








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