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Gesundheitsreform 2007 und derzeitige Diskussion

Gesundheitsreform 2005 und früher



Und schon wieder bastelt man an einer neuen (größeren?)  Gesundheitsreform, doch die Wahlprogramme von SPD und CDU lassen sich in der großen Koalition NICHT oder doch ziemlich schlecht vereinigen. 

Also 2006 – ein guter Zeitpunkt in die PKV zu wechseln ? Durchaus JA! - Warum gerade JETZT.



Trotzdem hat die große Koalition nach langer nächtlichen Verhandlungen es geschafft ein Eckpunkte einer Reform vorzulegen.

Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2007

Die Regierungskoalition hat am 03.07.2006 Eckpunkten zur Gesundheitsreform bekannt gegeben. 
Allerdings gibt es im Detail heftige Auseinandersetzungen, sogar unter den Koalitionsparteien. Daher ist davon auszugehen, das die Eckpunkte kaum so wie geplant in das Gesetzgehungsverfahren gehen werden. Eine Kritiker gehen davon aus, das die zukünftige Gesundheitsreform kaum etwas mit den derzeitigen Eckpunkten zu tun haben wird.

Derzeit lassen sich die Erkenntnisse wie folgt zusammenfassen: (vor allem die Sicht zwischen GKV und PKV)

1)  Die Steigerung der Beitragseinnahmen für die GKV erfolgt über eine Erhöhung des Beitragssatzes ab 2007 um 0,5 %-Punkte. Damit wird der Beitrag für freiwillig GKV-Versicherte etwas teurer.

2) Der Leistungskatalog der GKV soll weiterhin nicht eingeschränkt werden. Dieser notwendige Reformansatz bleibt weiterhin außen vor.

3) Kinderbeiträge sollen schrittweise ab 2008 aus Steuermitteln finanziert werden. Die PKV ist der Ansicht, dass dies aus verfassungsrechtlichen Gründen auch für privat versicherte Kinder gelten muss.

4) Die private Krankenversicherung (PKV) wird nicht in den Gesundheitsfonds einbezogen.

5) Die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3.937,50 Euro p.M. wird nicht erhöht. Allerdings: Ein Wechsel in die PKV ist künftig erst möglich, wenn die Pflichtversicherungsgrenze drei Jahre in Folge überschritten wurde. (Damit wird die Wahlfreiheit der Versicherten erheblich eingeschränkt.)

6) Vorgesehen bleibt die Forderung der Politik, die Übertragbarkeit der Alterungsrückstellung innerhalb der PKV für das Neugeschäft und den Bestand zuzulassen. Selbst die Mitgabe der Alterungsrückstellung bei einem Wechsel zur GKV soll ermöglicht werden. (heftiger Kritikpunkt der PKV)

7) Vom Tisch ist die Erwägung, Teilkostenversicherung für Beamte in der GKV zuzulassen. Hier bleibt es beim Status quo.

8) Einführung eines Basis-Tarifes in der PKV für freiwillig Versicherte mit Kontrahierungszwang und ohne Risikozuschlag. Außerdem ein Basis-Tarif für den Personenkreis der sogenannten Nicht-Versicherten, soweit sie ehemals PKV-versichert waren. 

9) Die vorgesehene Einbeziehung der PKV in die Primärprävention (derzeit noch ohne rechtliche Grundlage)


Wir werden die weitere Entwicklung zeitnah verfolgen und darüber berichten.




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