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Zuzahlungen bei den gesetzlichen Kassen
gültig bis 31.12.2003


derzeitige Zuzahlungen siehe Gesundheitsreform 2004


Mit dem Euro ändern sich ab 1.1. 2002 die Zuzahlungen. Diese Änderung wurde bereits durch das 8. Euro-Einführungsgesetz beschlossen. Einige Zuzahlungen sinken. Bei den Arzneimitteln werden sie zum Beispiel durch die Umrechnung 2 Mark = 1 Euro günstiger. Etwas teurer dagegen wird u.a. die Zuzahlung für die stationäre Behandlung (siehe untenstehende Tabelle). Für die Versicherten entstehen unterm Strich aber keine zusätzlichen Kosten – sie müssen also nicht mit „heimlichen“ Erhöhungen rechnen. 
(Durch Abrundungen bei der Währungsumstellung entgehen der gesetzlichen Krankenversicherung nach Berechnung des Bundesgesundheitsministeriums rund 30 Millionen Mark.)

ambulante Zusatzkosten

Arzneimittel DM-Wert 2001 Euro-Wert
(ab 1. Jan. 2002)
    Packungsgröße 1 8 DM 4 EUR
    Packungsgröße 2 9 DM 4,50 EUR
    Packungsgröße 3 10 DM 5 EUR
Verbandmittel 8 DM 4 EUR
    Packungsgröße 3 10 DM 5 EUR
    Packungsgröße 3 10 DM 5 EUR

Heilmittel
(z.B. Massagen, Gymnastik u.ä.)

15% der Kosten

Fahrtkosten 
DM-Wert 2001 Euro-Wert
(ab 1. Jan. 2002)
    Packungsgröße 1 25 DM 13 EUR

* zu und von Stationären Behandlungen 
* zur ambulanten Behandlung, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird 
* bei einem Transport in Rettungsfahrzeugen oder Krankenwagen 

derzeitige Zuzahlungen siehe Gesundheitsreform 2004



Zahnarzt Zusatzkosten

Zahnersatz 

50 % der Kosten ohne Bonus 
40 % der Kosten mit Bonus 
35 % der Kosten bei Nachweis langjähriger Pflege 

derzeitige Zuzahlungen siehe Gesundheitsreform 2004




stationäre Zusatzkosten

Art der Zuzahlung DM-Wert 2001 Euro-Wert
(ab 1. Jan. 2002)
Krankenhausbehandlung
pro Tag (max. 14 Tage)
17 DM 9 EUR
Anschlussrehabilitation
pro Tag (max. 14 Tage)
17 DM 9 EUR
Stationäre Vorsorge- und
Rehaleistungen
17 DM 9 EUR
Medizinische Vorsorge oder
Reha für Mütter
17 DM 9 EUR
Fahrtkosten (pro Fahrt) 25 DM 13 EUR

derzeitige Zuzahlungen siehe Gesundheitsreform 2004