Änderungen durch die Gesundheitsreform 2000
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Achtung es gibt schon wieder die nächste Gesundheitsreform
2004, die weitere deutliche Einschnitte vorgenommen hat bzw. vornehmen
wird. |
Dass eine Reform des Gesundheitswesens mehr als überfällig
war, ist kaum bestritten. So gehört Deutschland mit seinem Gesundheitswesen zu
den teuersten der Welt, lediglich die USA übertrifft mit ihren Ausgaben
gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BPI) die deutschen Ausgaben für Gesundheit.
Auf der anderen Seite - der Leistungen - ist dagegen von
Toppositionen wenig zu sehen. So sind die Deutschen nicht die ältesten und auch
nicht die gesündesten. Mehr noch, die Zahl der Patienten, die sich "sehr
gut" (13%) bzw. "eher gut" (57%) versorgt fühlen, ist weiter
gefallen. Vor vier Jahren votierten noch 91% der Befragten (gesetzlich
Versicherte) für eine positive Versorgung.
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Daher hat die Reform auch zwei Zielrichtungen
1.) Preis-Leistungsverhältnis im Gesundheitswesen verbessern
(insbesondere Kosten senken)
2.) das Gesundheitssystem als Ganzes zu sichern |
Für den Privatpatienten, der bei früheren
Gesundheitsreformen häufig wenig oder gar nicht betroffen war, ergeben sich
nunmehr eine Reihe von Veränderungen, die sich aus unserer Sicht für die
private Krankenversicherung stabilisierend auswirken.
(nachfolgend eine Auswahl)
Gesetzliche Festlegung der Überschüsse
Die Ende 1999 schon bei rund 100 Mrd. DM liegenden
Rückstellungen (rund 4 Jahresbeiträge) werden sich dadurch erhöhen, dass aufgrund des neuen Gesetzes künftig mindestens 90 % der Überzinsen (bislang 80
%) - das sind diejenigen Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen, die
über 3,5 Prozent hinausgehen - den Rückstellungen zusätzlich zugeführt
werden müssen.
Neue Informationspflichten
Darüber hinaus kommt es zu einer Erweiterung der Informationspflichten der
Versicherungsunternehmen. So sind die Versicherten über die Auswirkungen
steigender Krankheitskosten, auf die zukünftige Beitragsentwicklung und
Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter (z.B. über den Standardtarif)
aufmerksam zu machen. Weiter müssen die Versicherten über Tarife mit gleichem
Leistungsinhalt aufgeklärt werden, wenn die Umstufung zu einer
Prämienreduzierung führen würde.

Die gravierendste Neuerung ist der zehnprozentige Beitragszuschlag
Die beschlossene Erhebung eines 10prozentigen Zuschlags bei
Neuversicherten soll zu einer zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter führen.
Der Zuschlag stellt letztendlich eine zusätzliche Altersvorsorge dar. Ab dem
65sten Lebensjahr ist der Zuschlag so einzusetzen, dass der Beitrag zunächst
konstant bleibt. Beitragssenkend kann er erst ab dem 80sten Lebensjahr verwendet
werden. Der Beitragszuschlag ist obligatorisch nur von Neuversicherten zu
erheben, deren Vertrag ab dem 1.1.2000 abgeschlossen wird. Bereits Versicherte
können den Zuschlag freiwillig wählen. Er ist nach dem Gesetz in fünf
Schritten von 2 % ab 1. Januar 2001 einzuführen. Arbeitnehmer haben Anspruch
auf einen entsprechend höheren Arbeitgeberzuschuss (sofern dieser noch nicht
ausgeschöpft ist). Der Zuschlag wird nur zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr
erhoben. Betroffen sind alle ambulanten, stationären und Zahntarife, nicht
jedoch die Pflege-, Anwartschafts-, Ausbildungs- oder Tagegeldtarife und
Risikozuschläge.
Wichtige Änderungen ergeben sich auch beim Standardtarif für Rentner
Ausdehnung der Nutzungsberechtigung unter bestimmten
Voraussetzungen bereits ab dem 55 Lebensjahr
Begrenzung des Beitrages bei privat versicherten
Ehepaaren auf max. 150% des Höchstbetrages der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Zugangsmöglichkeiten auch für Beamte entsprechend
des geltenden Beihilfesatzes (z.B. 30% = max. 30% des Höchstsatzes
Sofortige Gültigkeit bei Neuverbeamtungen und
vorliegenden Risikogründen (geplante Öffnungsklauseln auch für bestehende
Beamtenverhältnisse)
Kostensenkung bei den Arzthonoraren auf dem maximal
1,7-fachen Satz der Gebührenordnung
Weitere Änderungen
betreffen die Abgrenzung zwischen dem gesetzlichen Krankensystem und dem
privaten System. So wird die Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung
erschwert, getreu dem Grundsatz "einmal privat immer privat". Damit
wird die Langfristigkeit einer solchen Entscheidung, auf die auch der ADB immer
hinweist, noch einmal stark unterstrichen. Es steigt daher die Bedeutung der
Auswahl eines mit stabilen Beiträgen langfristig seriös arbeitenden
Krankenversicherers.
Bewertung Gesundheitsreform
Der ADB wertet diese Änderungen
insbesondere im Zusammenhang mit der Verbesserung des Standardtarifes für
Rentner als zusätzliches Sicherheitsnetz in der privaten Krankenversicherung,
was ihre Attraktivität als Alternative zur GKV bedeutend erhöht.
Ausblick Auch wenn die Gesundheitsreform 2000
einiges an Entlastung für die Kassen gebracht hat, war der Reformdruck 2001
schon wieder deutlich zu spüren. In 2002 ist daher eine erneute
Gesundheitsreform unausweichlich, lediglich die bevorstehende Bundestagswahl im
September 2002 hat eine taktische Verschiebung erzwungen, denn auch die
nächste Gesundheitsreform wird wieder mit Kostenerhöhungen und
Leistungseinschnitten einhergehen. |