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Änderungen durch die Gesundheitsreform 2000




Achtung es gibt schon wieder die nächste Gesundheitsreform 2004, die weitere deutliche Einschnitte vorgenommen hat bzw. vornehmen wird.


Dass eine Reform des Gesundheitswesens mehr als überfällig war, ist kaum bestritten. So gehört Deutschland mit seinem Gesundheitswesen zu den teuersten der Welt, lediglich die USA übertrifft mit ihren Ausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BPI) die deutschen Ausgaben für Gesundheit.

Auf der anderen Seite - der Leistungen - ist dagegen von Toppositionen wenig zu sehen. So sind die Deutschen nicht die ältesten und auch nicht die gesündesten. Mehr noch, die Zahl der Patienten, die sich "sehr gut" (13%) bzw. "eher gut" (57%) versorgt fühlen, ist weiter gefallen. Vor vier Jahren votierten noch 91% der Befragten (gesetzlich Versicherte) für eine positive Versorgung.

Daher hat die Reform auch zwei Zielrichtungen

1.) Preis-Leistungsverhältnis im Gesundheitswesen verbessern (insbesondere Kosten senken)

2.) das Gesundheitssystem als Ganzes zu sichern

Für den Privatpatienten, der bei früheren Gesundheitsreformen häufig wenig oder gar nicht betroffen war, ergeben sich nunmehr eine Reihe von Veränderungen, die sich aus unserer Sicht für die private Krankenversicherung stabilisierend auswirken.

(nachfolgend eine Auswahl)

Gesetzliche Festlegung der Überschüsse

Die Ende 1999 schon bei rund 100 Mrd. DM liegenden Rückstellungen (rund 4 Jahresbeiträge) werden sich dadurch erhöhen, dass aufgrund des neuen Gesetzes künftig mindestens 90 % der Überzinsen (bislang 80 %) - das sind diejenigen Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen, die über 3,5 Prozent hinausgehen - den Rückstellungen zusätzlich zugeführt werden müssen.

Neue Informationspflichten

Darüber hinaus kommt es zu einer Erweiterung der Informationspflichten der Versicherungsunternehmen. So sind die Versicherten über die Auswirkungen steigender Krankheitskosten, auf die zukünftige Beitragsentwicklung und Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter (z.B. über den Standardtarif) aufmerksam zu machen. Weiter müssen die Versicherten über Tarife mit gleichem Leistungsinhalt aufgeklärt werden, wenn die Umstufung zu einer Prämienreduzierung führen würde.

Die gravierendste Neuerung ist der zehnprozentige Beitragszuschlag

Die beschlossene Erhebung eines 10prozentigen Zuschlags bei Neuversicherten soll zu einer zusätzlichen Beitragsentlastung im Alter führen. Der Zuschlag stellt letztendlich eine zusätzliche Altersvorsorge dar. Ab dem 65sten Lebensjahr ist der Zuschlag so einzusetzen, dass der Beitrag zunächst konstant bleibt. Beitragssenkend kann er erst ab dem 80sten Lebensjahr verwendet werden. Der Beitragszuschlag ist obligatorisch nur von Neuversicherten zu erheben, deren Vertrag ab dem 1.1.2000 abgeschlossen wird. Bereits Versicherte können den Zuschlag freiwillig wählen. Er ist nach dem Gesetz in fünf Schritten von 2 % ab 1. Januar 2001 einzuführen. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen entsprechend höheren Arbeitgeberzuschuss (sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist). Der Zuschlag wird nur zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr erhoben. Betroffen sind alle ambulanten, stationären und Zahntarife, nicht jedoch die Pflege-, Anwartschafts-, Ausbildungs- oder Tagegeldtarife und Risikozuschläge.

Wichtige Änderungen ergeben sich auch beim Standardtarif für Rentner

  • Ausdehnung der Nutzungsberechtigung unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem 55 Lebensjahr
  • Begrenzung des Beitrages bei privat versicherten Ehepaaren auf max. 150% des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Zugangsmöglichkeiten auch für Beamte entsprechend des geltenden Beihilfesatzes (z.B. 30% = max. 30% des Höchstsatzes
  • Sofortige Gültigkeit bei Neuverbeamtungen und vorliegenden Risikogründen (geplante Öffnungsklauseln auch für bestehende Beamtenverhältnisse)
  • Kostensenkung bei den Arzthonoraren auf dem maximal 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung

Weitere Änderungen betreffen die Abgrenzung zwischen dem gesetzlichen Krankensystem und dem privaten System. So wird die Rückkehr aus der privaten Krankenversicherung erschwert, getreu dem Grundsatz "einmal privat immer privat". Damit wird die Langfristigkeit einer solchen Entscheidung, auf die auch der ADB immer hinweist, noch einmal stark unterstrichen. Es steigt daher die Bedeutung der Auswahl eines mit stabilen Beiträgen langfristig seriös arbeitenden Krankenversicherers.

Bewertung Gesundheitsreform

Der ADB wertet diese Änderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Verbesserung des Standardtarifes für Rentner als zusätzliches Sicherheitsnetz in der privaten Krankenversicherung, was ihre Attraktivität als Alternative zur GKV bedeutend erhöht.



Ausblick

Auch wenn die Gesundheitsreform 2000 einiges an Entlastung für die Kassen gebracht hat, war der Reformdruck 2001 schon wieder deutlich zu spüren. In 2002 ist daher eine erneute Gesundheitsreform unausweichlich, lediglich die bevorstehende Bundestagswahl im September 2002 hat eine taktische Verschiebung erzwungen, denn auch die nächste Gesundheitsreform wird wieder mit Kostenerhöhungen und Leistungseinschnitten einhergehen.