Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die
jedoch jeder Familie oder Einzelperson dringend angeraten ist. Denn
kleine Ursachen können große Wirkungen bedingen. Nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder Bürger unbegrenzt
für alle Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt. Dazu
zählen auch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder auch Vergesslichkeit.
Und Schäden können schnell in die Zehntausende oder Hunderttausende Euro gehen, wenn Personen und teure Anlagen zu Schaden kommen. (Dies muss nicht immer die vielzitierte Tankstelle sein, auch häufig auf den ersten
Blick harmlose Schäden können zu großen Beträgen
anwachsen.)
Hinzu kommt, das nach dem BGB auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr bedingt
schuldfähig sind, wenn sie die Wirkung ihres Handelns hätten
übersehen können.

Jenny, 2.Klasse
Eine ganz andere Seite ergibt sich aus einer privaten Haftpflichtversicherung
dergestalt, dass die Versicherung für Sie unberechtigte
Schadensansprüche abwehrt. Kommt es dabei zu einem gerichtlichen Verfahren,
führt der Versicherer den Rechtsstreit und kommt auch für die gesamten
Kosten auf. Recht haben und Recht bekommen ist hier mehrheitlich garantiert.
Der ADB denkt, das dies bei heutigen Prozesskosten ein sehr großer
Vorteil ist.
Nun im Detail
Wer ist Versichert?
Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen handelt es sich um eine
Familienhaftpflichtversicherung, d.h. der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner
oder Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder (bzw. Jugendliche
in der Ausbildung /Studium längsten jedoch bis zum 26. Lebensjahr) sind
versichert. Des weiteren sind im Haushalt beschäftigte Personen und auch
die kleineren Haustiere des Versicherungsnehmers (Pferde, Hunde und wilde
Tiere brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
) versichert.
Wie ist der Leistungsumfang?
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst bei berechtigten Schäden
die Bereiche
-
Personenschäden,
-
Sachschäden und
-
Vermögensschäden
Schadensbeispiele
Nicht versichert ...
sind Schäden, die man selbst erleidet und die anderen vorsätzlich
zugefügt werden. Des weiteren gehören nicht zum Versicherungsumfang
gemietete, gepachtete oder geliehene Sachen; Bußgelder und sonstige
Strafen.
Bei abhanden gekommenen Sachen, Schäden durch allmähliche Einwirkungen
(z.B. durch Hitze, Kälte oder Rauch - Ausnahme Mietsachschäden) sowie im beruflichen Bereich besteht
kein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Sehen Sie selbst:
ANGEBOTE des ADB
Private Haftpflichtversicherung
Deckungssumme 10.000.000 € pauschal
/ keine Selbstbeteiligungen
Jahresbeiträge in € inkl. Versicherungssteuer (gesamte
Bundesrepublik)
Außergewöhnliche Leistungsstärke
(Surfbretter, Nutzung fremder Wasserfahrzeuge, Allmählichkeitsschäden,
Europadeckung 2 Jahre, Mietsachschäden, SV Ansprüche bei
unverheirateten Paaren, deliktunfähige Kinder (koste allein i.R. 15€
Zuschlag) Tagesmutterhaftpflicht,
Modellfahrzeuge, etc.) DER PREISKNALLER
3.000.000 € pauschal |
60,93 € Jahresbeitrag |
zusätzlich mit Ausfalldeckung |
bereits enthalten !! |
3.000.000 € pauschal
Komfortdeckung
mit zusätzlichen Leistungen |
76,47 € Jahresbeitrag |
zusätzlich mit Ausfalldeckung |
bereits enthalten !! |
Senioren (ab 60 Jahre) und Singles sind noch einmal etwas preiswerter schon
ab 48,70 € Jahresbeitrag!!
Was ist eigentlich eine Forderungsausfalldeckung ? Diese sehr sinnvolle Ergänzung ist leider
noch recht unbekannt und wird sehr selten angeboten.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen spazieren und werden von einem Radfahrer umgefahren, und kompliziert verletzt. Der Radfahrer muss den Schaden bezahlen, so will es das Gesetz. Was aber passiert, wenn er weder haftpflichtversichert ist, noch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann?
Hier hilft die Forderungsausfalldeckung: sie leistet nach Vorlage eines vollstreckbaren Urteils und gescheitertem Vollstreckungsversuch für Ihren eigenen Schaden ab
2.500 € bis höchstens 5.000.000 € für alle mitversicherten Personen; auch bei Vorsatz des
Schädigers; selbst bei Schäden durch z.B. Hunde oder Pferde
damit hat man den vollen Versicherungsschutz


Sonstige Haftpflichtversicherungen
Außer der normalen privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch eine
Reihe von zusätzlichen, teilweise zwingenden Haftpflichtsparten.
Kfz Haftpflichtversicherung
ohne diese darf kein Fahrzeug fahren (hierzu hat der ADB einen eigenen Bereich Auto/Motorrad)
private Haftpflicht im öffentlicher Dienst - Amtshaftpflicht
Ein Muss für alle Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes, da sie als einzigste Berufsgruppe unter den abhängig
Beschäftigten in der Lage sind, berufliche Haftpflichtansprüche (Regress) durch eine kostengünstige Haftpflicht abzudecken.
Mit nur geringem Zuschlag zwischen 5,- bis 10,- € (für Bedienstete
im verwaltenden, lehrenden oder aufsichtsführenden Bereich) sind auch
die beruflichen Dinge versichert. (Im technischen, baubehördlichen oder
aktiven Polizeibereich können die Zuschläge auch höher sein.)

Sie sind sich nicht sicher ob dies im Markt eine Spitzenstellung besitzt?
- dann vergleichen Sie doch Dutzende von Versicherern und überzeugen Sie
sich selbst.
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