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Private Haftpflichtversicherung


Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die jedoch jeder Familie oder Einzelperson dringend angeraten ist. Denn kleine Ursachen können große Wirkungen bedingen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet jeder Bürger unbegrenzt für alle Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt. Dazu zählen auch Leichtsinn, Unvorsichtigkeit oder auch Vergesslichkeit. Und Schäden können schnell in die Zehntausende oder Hunderttausende Euro gehen, wenn Personen und teure Anlagen zu Schaden kommen. (Dies muss nicht immer die vielzitierte Tankstelle sein, auch häufig auf den ersten Blick harmlose Schäden können zu großen Beträgen anwachsen.)
Hinzu kommt, das nach dem BGB auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr bedingt schuldfähig sind, wenn sie die Wirkung ihres Handelns hätten übersehen können.


Jenny, 2.Klasse

Eine ganz andere Seite ergibt sich aus einer privaten Haftpflichtversicherung dergestalt, dass die Versicherung für Sie unberechtigte Schadensansprüche abwehrt. Kommt es dabei zu einem gerichtlichen Verfahren, führt der Versicherer den Rechtsstreit und kommt auch für die gesamten Kosten auf. Recht haben und Recht bekommen ist hier mehrheitlich garantiert. Der ADB denkt, das dies bei heutigen Prozesskosten ein sehr großer Vorteil ist.

Nun im Detail

Wer ist Versichert?

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen handelt es sich um eine Familienhaftpflichtversicherung, d.h. der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner oder Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder (bzw. Jugendliche in der Ausbildung /Studium längsten jedoch bis zum 26. Lebensjahr) sind versichert. Des weiteren sind im Haushalt beschäftigte Personen und auch die kleineren Haustiere des Versicherungsnehmers (Pferde, Hunde und wilde Tiere brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. ) versichert.

Wie ist der Leistungsumfang?

Die Privathaftpflichtversicherung umfasst bei berechtigten Schäden die Bereiche

  Personenschäden,
  Sachschäden und
  Vermögensschäden 

Schadensbeispiele

Nicht versichert ...

sind Schäden, die man selbst erleidet und die anderen vorsätzlich zugefügt werden. Des weiteren gehören nicht zum Versicherungsumfang gemietete, gepachtete oder geliehene Sachen; Bußgelder und sonstige Strafen.
Bei abhanden gekommenen Sachen, Schäden durch allmähliche Einwirkungen (z.B. durch Hitze, Kälte oder Rauch - Ausnahme Mietsachschäden) sowie im beruflichen Bereich besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz.

Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Sehen Sie selbst:

ANGEBOTE des ADB

Private Haftpflichtversicherung

Deckungssumme 10.000.000 € pauschal / keine Selbstbeteiligungen
Jahresbeiträge in € inkl. Versicherungssteuer (gesamte Bundesrepublik)

Außergewöhnliche Leistungsstärke
(Surfbretter, Nutzung fremder Wasserfahrzeuge, Allmählichkeitsschäden, Europadeckung 2 Jahre, Mietsachschäden, SV Ansprüche bei unverheirateten Paaren, deliktunfähige Kinder (koste allein i.R. 15€ Zuschlag)  Tagesmutterhaftpflicht, Modellfahrzeuge, etc.)

DER PREISKNALLER
3.000.000 € pauschal 60,93 € Jahresbeitrag
zusätzlich mit Ausfalldeckung bereits enthalten !!
3.000.000 € pauschal Komfortdeckung 
mit zusätzlichen Leistungen
76,47 € Jahresbeitrag
zusätzlich mit Ausfalldeckung bereits enthalten !!

Senioren (ab 60 Jahre) und Singles sind noch einmal etwas preiswerter schon ab 48,70 € Jahresbeitrag!!

Was ist eigentlich eine Forderungsausfalldeckung ?

Diese sehr sinnvolle Ergänzung ist leider noch recht unbekannt und wird sehr selten angeboten.

Stellen Sie sich einmal vor, Sie gehen spazieren und werden von einem Radfahrer umgefahren, und kompliziert verletzt. Der Radfahrer muss den Schaden bezahlen, so will es das Gesetz. Was aber passiert, wenn er weder haftpflichtversichert ist, noch den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kann?

Hier hilft die Forderungsausfalldeckung: sie leistet nach Vorlage eines vollstreckbaren Urteils und gescheitertem Vollstreckungsversuch für Ihren eigenen Schaden ab 2.500 € bis höchstens 5.000.000 € für alle mitversicherten Personen; auch bei Vorsatz des Schädigers; selbst bei Schäden durch z.B. Hunde oder Pferde damit hat man den vollen Versicherungsschutz



Sonstige Haftpflichtversicherungen

Außer der normalen privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch eine Reihe von zusätzlichen, teilweise zwingenden Haftpflichtsparten.

Kfz Haftpflichtversicherung
ohne diese darf kein Fahrzeug fahren (hierzu hat der ADB einen eigenen Bereich Auto/Motorrad)

private Haftpflicht im öffentlicher Dienst - Amtshaftpflicht

Ein Muss für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, da sie als einzigste Berufsgruppe unter den abhängig Beschäftigten in der Lage sind, berufliche Haftpflichtansprüche (Regress) durch eine kostengünstige Haftpflicht abzudecken.
Mit nur geringem Zuschlag zwischen 5,- bis 10,- € (für Bedienstete im verwaltenden, lehrenden oder aufsichtsführenden Bereich) sind auch die beruflichen Dinge versichert. (Im technischen, baubehördlichen oder aktiven Polizeibereich können die Zuschläge auch höher sein.)

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Bootshaftpflichtversicherung


Gewässerschadenshaftpflicht

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Gebäude- und Grundstückshaftpflichtversicherung

Jagdhaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung  
(in Vorbereitung)

Betriebshaftpflichtversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung


Victoria, 2. Klasse




Sie sind sich nicht sicher ob dies im Markt eine Spitzenstellung besitzt? - dann vergleichen Sie doch Dutzende von Versicherern und überzeugen Sie sich selbst.

Überzeugt ? 
Na dann nichts wie hin, Geld sparen und bestens abgesichert sein.