Kfz Haftpflichtversicherungen

Eine Vorbemerkung
In der gesetzlichen Haftpflichtversicherung sind seit
1997 völlig neue Tarife eingeführt worden.
Die Versicherer
haben die auf Motorstärke basierenden Tarifen (Beitragseinteilung nach
der Zahl der PS / KW) auf Einzelwagentarife umgestellt. Zu diesen nun neu
eingeführten typenspezifischen Tarifen gibt es natürlich Fahrzeuge,
die weniger Prämie kosten, aber auch Fahrzeuge, die aufgrund ihrer
Schadensfälle eher zu Nachteilstypen erklärt werden müssen.
Diese Einteilung kann jeder Versicherer nach seinen eigenen Erfahrungen
vornehmen. So kann es passieren, dass der eine Versicherer (mit schlechten
Erfahrungen) ein und dasselbe Auto verteuert, welches ein anderer Versicherer
(mit guten Erfahrungen mit diesem Fahrzeug) verbilligt.
Wie Eingangs bereits erläutert, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung
eine gesetzliche Pflichtversicherung. D.h. Sie sind als Fahrzeughalter auch
dann ersatzpflichtig, wenn Sie nicht dafür können, dass Sie
einen Fußgänger / Radfahrer verletzt haben. Springt z.B. ein Kind
auf die Fahrbahn, so haben Sie (bzw. die Versicherung) für den Schaden
aufzukommen. Dies fällt unter den Begriff
Gefährdungshaftung.
Geregelt wurde dies bereits vor vielen Jahren, denn das
Pflichtversicherungsgesetz stammt aus dem Jahre 1940.
Hierin heißt es im Paragraphen 1:
Der Halter eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit
regelmäßigen Standort im Inland ist verpflichtet, für sich,
den
Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung
der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personenschäden,
Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (...) abzuschließen
und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen
und Plätzen verwendet wird. |
(Aus Pflichtversicherungsgesetz § 1)

Esther, 2.Klasse
Nun im Detail zur Haftpflichtversicherung
Wer ist versichert?
Natürlich ist erst einmal der Versicherungsnehmer
als Vertragspartner der Versicherung versichert.
Dazu kommen dann alle berechtigten Fahrer wie:
der Halter
der Eigentümer
der Beifahrer
berechtigte Personen
Der unberechtigte Fahrer (z.B. ein Dieb) genießt keinen
Versicherungsschutz, ein eventuelles Unfallopfer dagegen erhält Leistungen.
Diese können vom Dieb im Regressverfahren zurückverlangt werden.
Was ist versichert?
Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden gegenüber
Dritten auf.
Sie umfasst alle berechtigten Schäden der Bereiche
-
Personenschäden
-
Sachschäden und
-
Vermögensschäden (eher sehr selten)
Dabei gibt es verschiedene Leistungsstufen
(1) der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz wurde vor kurzem (zum 1.7.97)
erweitert und beträgt nun:
Personenschäden
2.5 Mio. € (vorher 1.5 Mio. DM )
Sachschäden 0,5 Mio.
€ (vorher 400.000 DM)
Vermögensschäden
50.000 € (vorher 40.000
DM)
(2) sinnvollster und weitverbreitetster privater Versicherungsschutz:
unter der Bezeichnung unbegrenzte Deckung
Personenschäden max.
4 Mio. € je Person (teilweise
auch bereits 5-7 Mio. € pro Person)
Sachschäden unbegrenzt
Da dieser Versicherungsschutz nur geringfügig teurer als der gesetzlich
geforderte Mindestschutz ist und dies bei deutlich höheren Leistungen,
sollte aus Maklersicht nur diese Leistungsvariante angeboten / abgeschlossen
werden.
Was zahlt die Versicherung im Einzelnen?
in der Regel kommt die Versicherung für folgende Kosten auf:
Werkstattkosten
bei Totalschäden Wiederbeschaffungswert für
ein vergleichbares Fahrzeug
bei Totalschäden von neuen Fahrzeugen
Anschaffungspreis
unter Umständen Wertminderungen
Nebenkosten wie Abschleppen, Mietwagen oder
Nutzungsausfall
Krankenhauskosten und sogar Schmerzensgeld
Begräbniskosten im Todesfall
(Da gerade im Schadensfall bei Verkehrsunfällen hohe Summen zusammenkommen
und die Schuldfrage selten völlig eindeutig geklärt ist, kommt
es hier sehr häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Günstig
hierbei ist dann eine Rechtsschutzversicherung
für den Bereich Verkehr, die diese Kosten übernimmt. Dies ist um
so mehr überlegenswert, da bereits mehr als die Hälfte aller Autofahrer
über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen und einer
gerichtlichen Klärung ohne Kostendruck entgegensehen können.

Nicht versichert ...
sind Fahrer ohne gültigen Führerschein
sind die Teilnahme an Wettfahrten
das Fahrzeug muss selbstverständlich betriebstauglich gewesen
sein
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die
Prämien ungeachtet der sich jetzt vollziehenden Umstellungen (siehe
Eingangsbemerkung) auch früher schon nach verschiedenen Kriterien gerichtet
haben.
So ist zum einen der Versicherungsort bei der Prämienberechnung
maßgebend.
Ländliche Gebiete sind deutlich preiswerter (günstigere
Regionalklassen) als Städte oder gar Großstädte (wie z.B.
Berlin).
Des weiteren ist der bisherige Versicherungsverlauf (d.h. die erreichte
Schadenfreiheitsklasse) ein wichtiger Faktor bei der
Prämienberechnung.
Verständlicherweise bezahlt ein langjährig unfallfrei gefahrener
Versicherungsnehmer bei dem gleichen Auto deutlich weniger (bis zu 30% der
Normalprämie) als ein Neueinsteiger oder ein Versicherungsnehmer mit
vielen Schadensfällen (bis 280 % der Normalprämie). Diese
Schadenfreiheitsklassen können die Kfz-Versicherer seit kurzem selbst
festlegen, so dass eine Auflistung hier nicht zweckmäßig
erscheint. (Vielleicht möchten Sie das aber trotzdem, dann teilen Sie
es uns doch einfach mit - z.B. über die Angebotsseite können Sie
uns Hinweise und Nachrichten übermitteln.)
Einige Versicherer geben verschiedene Rabatte. Häufig bezahlen
Angehörige des öffentlichen Dienstes 10-30 % weniger, da laut Aussage
der Versicherer Beamte vorsichtiger fahren. Andere teilweise neuere Rabatte
sind der Neuwagenrabatt, Garagenrabatte, Wenigfahrerrabatte,
Ausschließlichkeitsfahrerrabatte, Vorzugstypenrabatte etc.
Leider sind viele Versicherer trotz der Rabatte teuerer als spezialisierte
Kfz-Versicherer ohne den hundertsten Rabatt.
Nicht zuletzt spielt natürlich das Fahrzeug eine entscheidende
Rolle.
Da unser Angebot für die gebräuchlichsten Autos stets Prämien unter den
besten 10 Anbietern meist jedoch unter den besten 3 Versicherer anbietet, zahlt
sich unsere Angebot in Cent und Euro aus.
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