Vollkasko-Versicherungen
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Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung, die stets nur die Schäden
von Dritten abgedeckt hat und nie für eigene Schäden aufkommt,
ist die Kaskoversicherung für eigene Schäden zuständig. Dabei
sichert die Vollkaskoversicherung inkl. Teilkaskoversicherung einen hohen
Leistungsumfang ab. Da die Vollkaskoversicherung in den meisten (d.h. jedoch
nicht in allen !!) Fällen in der Versicherungsprämie deutlich
höher ist, wird die Vollkasko Sinnvollerweise nur für Neuwagen,
höherwertige Fahrzeuge oder auch für beruflich genutzte Fahrzeuge
eingesetzt.
Nun im Detail zur Vollkaskoversicherung
Was ist versichert?
Die Vollkasko kommt im Rahmen der integrierten Teilkaskoversicherung für
folgende Schäden auf:
Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder unbefugter
Gebrauch des Fahrzeuges
Schäden bei Diebstahlsversuchen (auch Radio,
Kindersitze u.ä.)
Sturmschäden ab Windstärke acht
Elementarschäden wie
Überschwemmungsschäden, Hagel, Blitzschlag
Brand, Explosion
Wildschäden / Haarwild (keine Hunde u.ä.)
Glasbruchschäden
Bruchschäden an Verkabelungen durch
Kurzschluss
Zusätzlich sichert die Vollkaskoversicherung darüber hinaus folgende
Schäden ab:
selbstverschuldete Unfälle (z.B. Glatteis,
Auffahrunfall etc. unabhängig des Verschuldens)
(Hierbei ausgenommen sind natürlich grob fahrlässige Handlungen
oder vorsätzliche Schäden)
Unfälle durch höhere Gewalt (geplatzter
Reifen)
bei Unfällen notwendige Nebenkosten wie
Abschleppkosten
mut- oder böswillige Handlungen Fremder
(z.B. Parkplatzschäden, Metallkratzer)
Bei der Erstattungshöhe in Zusammenhang mit dem Totalverlust (z.B. durch
Diebstahl / Unfall) gibt es zur Zeit verschiedene Regelungen.
Versicherungsverträge vor 1993 erstatten stets Zeitwert, in den ersten
zwei Jahren sogar Neuwert. Seit 1993 gibt es nur noch Zeitwerte, teilweise
in voller Höhe nur bei Einbau anerkannter Wegfahrsperren, sonst 90%
des Zeitwertes. Einige Versicherer zahlen jedoch Neuwerte weiter oder verlangen
keine Wegfahrsperren, einheitliche Bedingungen gibt es nicht mehr.
(Viele der preiswerten (billigen) Anbieter haben jedoch zur Kostensenkung
alle Kundenvorteile gestrichen - der ADB stützt sich bei seinen
Angeboten gemäß seiner Firmenphilosophie daher auf Versicherer
mit einem hohem Preis-Leistungs-Verhältnis.)
(Da gerade im Schadensfall bei Verkehrsunfällen hohe Summen zusammenkommen
und die Schuldfrage selten völlig eindeutig geklärt ist, kommt
es hier sehr häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Günstig
hierbei ist dann eine Rechtsschutzversicherung
für den Bereich Verkehr, die diese Kosten übernimmt. Dies ist um
so mehr überlegenswert, da bereits mehr als die Hälfte aller Autofahrer
über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen und einer
gerichtlichen Klärung ohne Kostendruck entgegensehen können.

Florian, 2. Klasse
Nicht versichert ...
sind Fahrer ohne gültigen Führerschein
sind die Teilnahme an Wettfahrten
das Fahrzeug muss selbstverständlich betriebstauglich gewesen
sein
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die
Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.
So ist zum einen der Versicherungsort bei der Prämienberechnung
maßgebend.
Ländliche Gebiete sind deutlich preiswerter (günstigere
Regionalklassen) als Städte oder gar Großstädte (wie z.B.
Berlin).
Des weiteren ist der bisherige Versicherungsverlauf (d.h. die erreichte
Schadenfreiheitsklasse) ein wichtiger Faktor bei der
Prämienberechnung.
Verständlicherweise bezahlt ein langjährig unfallfrei gefahrener
Versicherungsnehmer bei dem gleichen Auto deutlich weniger (bis zu 30% der
Normalprämie) als ein Neueinsteiger oder ein Versicherungsnehmer mit
vielen Schadensfällen (bis 280 % der Normalprämie). Diese
Schadenfreiheitsklassen können die Kfz-Versicherer seit kurzem selbst
festlegen, so dass eine Auflistung hier nicht zweckmäßig
erscheint. (Vielleicht möchten Sie das aber trotzdem, dann teilen Sie
uns dies doch einfach mit - z.B. über die Angebotsseite können
Sie uns Hinweise und Nachrichten übermitteln.)
Anderseits können Sie durch die Einführung von Selbstbehalten
die Prämie verringern. Die Selbstbehalte je Schadensfall (kein
Selbstbehalt, 150 €, 350 €, 500 €, 1000 € Selbstbehalt) beeinflussen
die Versicherungsprämie erheblich. Je höher der Selbstbehalt, desto
günstiger wird die Prämie.
Einige Versicherer geben verschiedene Rabatte.
Angehörige des öffentlichen
Dienstes zahlen 10-30 % weniger, da laut Aussage der Versicherer die Beamten
vorsichtiger fahren. Andere Rabatte wie jenen für
Neuwagen oder
für Frauen sind seltener.
Weitere Rabatte kann es geben für:
wenige km-Fahrleistung im
Jahr
Wohneigentum
nur Allein-Fahrer oder nur
Fahrer und Partner
keine Fahrer unter 26 Jahre
Teilnahme an bestimmten
Kursen und Schulungen
etc
Leider sind viele Versicherer trotz der Rabatte teuerer als spezialisierte
Kfz-Versicherer ohne den hundertsten Rabatt.
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Die Sache mit den vielen Rabatten hat aber auch einen Haken.
Wenn Sie nämlich im Schadensfall den einen oder anderen Rabatt
erschummelt haben (was bei km Fahrleistung zum Beispiel ganz schnell geht
aber auch bei den Fahrerrabatten gibt es immer wieder Ärger) langen die
meisten Versicherer extrem heftig zu bis zum dreifachen der Jahresprämie
als Strafe.
Unser Tipp: Gute Preise auch ohne die Vielzahl an weichen Rabatten, auch
wenn dies vielleicht 50 Euro mehr im Jahr kosten sollte. |
Nicht zuletzt spielt natürlich das Fahrzeug eine entscheidende Rolle.
Da unser
Tarifrechnen für die gebräuchlichsten Autos stets Prämien unter den
besten 10 Anbietern meist jedoch unter den besten 3 Versicherer anbietet,
rechnet unser Team nur noch nicht-berechenbare Autos, Lieferwagen, besondere
Vertragsgestaltungen und sehr große Autos.
Dabei ist es mitunter notwendig, über die Formularfelder hinaus weitere Angaben
zu machen.

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