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Standardtarif für Rentner


Lange Zeit war dies das heikelste Problem in der privaten Krankenversicherung. Ausgangspunkt sind die seit Ende der 80ziger Jahre dramatisch angestiegenen Gesundheitskosten, einerseits ausgelöst durch den medizinisch-technischen Fortschritt andererseits durch die deutlich gestiegen Lebenserwartung.

Ein Ansatzpunkt für eine Problementschärfung war der Standardtarif für Rentner.  

Die Prämie darf nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung; die Selbstbeteiligung höchstens 600,- DM pro Jahr.

Die Leistungen dagegen orientieren sich ebenfalls an den gesetzlichen Leistungen: Es wird kein Heilpraktiker mehr unterstützt, es ist lediglich das Mehrbettzimmer versichert und die Chefarztbehandlung ist ebenfalls nicht mehr versichert. Nach diesem gesetzlichen Druck haben auch die privaten Krankenversicherer reagiert und unterbreiten ihren älteren Kunden beitragsgünstige Rentnertarife.


Anja, 2. Klasse

Obwohl zwar eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Lösung dieses Problems ergriffen und bei den drastischen Fällen Abhilfe geschaffen wurde, ist das Problem jedoch bei weitem noch nicht vollständig gelöst. Auch ein Grund mit der Gesundheitsreform 2000 hier noch einmal kräftig nachzubessern. 

Daher werden heute bei den jungen Versicherten durch die Krankenversicherungsunternehmen deutlich erhöhte Rückstellungen aufgebaut, die dann im Alter zur Beitragsentlastung genutzt werden sollen.
Dies ist derzeit jedoch nur in der privaten Krankenversicherung möglich. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keine Altersrückstellungen, sie ist wie das Rentensystem auf den Generationenvertrag aufgebaut. Dass dieses System erhebliche Gefahren durch die zukünftigen Veränderungen der deutschen Altersstruktur in sich birgt, ist weithin bekannt. Da scheint es zwangsläufig, dass nach den derzeitigen Diskussionen um Leistungskürzungen / Beitragserhöhungen auch in Zukunft dieses Thema bei den gesetzlichen Krankenkassen hochaktuell bleibt.

Wichtige Änderungen durch die Gesundheitsreform 2000 auch beim Standardtarif für Rentner

  • Ausdehnung der Nutzungsberechtigung unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem 55 Lebensjahr
  • Begrenzung des Beitrages bei privat versicherten Ehepaaren auf max. 150% des Höchstbetrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
  • Zugangsmöglichkeiten auch für Beamte entsprechend des geltenden Beihilfesatzes (z.B. 30% = max. 30% des Höchstsatzes
  • Sofortige Gültigkeit bei Neuverbeamtungen und vorliegenden Risikogründen (geplante Öffnungsklauseln auch für bestehende Beamtenverhältnisse)
  • Kostensenkung bei den Arzthonoraren auf dem maximal 1,7-fachen Satz der Gebührenordnung