Standardtarif für Rentner
Lange Zeit war dies das heikelste Problem in der privaten Krankenversicherung.
Ausgangspunkt sind die seit Ende der 80ziger Jahre dramatisch angestiegenen
Gesundheitskosten, einerseits ausgelöst durch den medizinisch-technischen
Fortschritt andererseits durch die deutlich gestiegen Lebenserwartung.
Ein Ansatzpunkt für eine Problementschärfung war der Standardtarif
für Rentner.
Die Prämie darf nicht höher sein als der durchschnittliche
Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung; die Selbstbeteiligung
höchstens 600,- DM pro Jahr.
Die Leistungen dagegen orientieren sich ebenfalls an den gesetzlichen Leistungen:
Es wird kein Heilpraktiker mehr unterstützt, es ist lediglich das
Mehrbettzimmer versichert und die Chefarztbehandlung ist ebenfalls nicht
mehr versichert. Nach diesem gesetzlichen Druck haben auch die privaten
Krankenversicherer reagiert und unterbreiten ihren älteren Kunden
beitragsgünstige Rentnertarife.

Anja, 2. Klasse
Obwohl zwar eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Lösung dieses Problems
ergriffen und bei den drastischen Fällen Abhilfe geschaffen wurde, ist
das Problem jedoch bei weitem noch nicht vollständig gelöst. Auch ein Grund
mit der Gesundheitsreform 2000 hier noch einmal kräftig nachzubessern.
Daher werden heute bei den jungen Versicherten durch die
Krankenversicherungsunternehmen deutlich erhöhte
Rückstellungen aufgebaut, die dann im Alter zur Beitragsentlastung genutzt
werden sollen.
Dies ist derzeit jedoch nur in der privaten Krankenversicherung möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keine Altersrückstellungen,
sie ist wie das Rentensystem auf den Generationenvertrag aufgebaut. Dass dieses System erhebliche Gefahren durch die zukünftigen Veränderungen
der deutschen Altersstruktur in sich birgt, ist weithin bekannt. Da scheint
es zwangsläufig, dass nach den derzeitigen Diskussionen um
Leistungskürzungen / Beitragserhöhungen auch in Zukunft dieses
Thema bei den gesetzlichen Krankenkassen hochaktuell bleibt.
Wichtige Änderungen durch die Gesundheitsreform 2000
auch beim Standardtarif für Rentner
Ausdehnung der Nutzungsberechtigung unter bestimmten
Voraussetzungen bereits ab dem 55 Lebensjahr
Begrenzung des Beitrages bei privat versicherten
Ehepaaren auf max. 150% des Höchstbetrages der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
Zugangsmöglichkeiten auch für Beamte entsprechend
des geltenden Beihilfesatzes (z.B. 30% = max. 30% des Höchstsatzes
Sofortige Gültigkeit bei Neuverbeamtungen und
vorliegenden Risikogründen (geplante Öffnungsklauseln auch für bestehende
Beamtenverhältnisse)
Kostensenkung bei den Arzthonoraren auf dem maximal
1,7-fachen Satz der Gebührenordnung
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