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Krankenversicherung / Leistungen


Vorbemerkung

Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind individuell wählbar. Selbstverständlich bedingen hohe Leistungen einen höheren Monatbeitrag. Die Leistungsmöglichkeiten reichen von sehr sparsamen Leistungen (vergleichbar mit den gesetzlichen Leistungen) bis hin zu äußerst luxuriösen Leistungen, die sämtlichen Komfort einschließen können.
Man kann mit der Auswahl der Leistungen aber auch Schwerpunkte setzen. D.h. einen Krankenversicherungsbereich mit besonders hohen Leistungen ausstatten, einen anderen dagegen mit normalen oder geringeren Leistungen abdecken.

Zusätzlich kann man mit der Wahl der Selbstbeteiligung Einfluss auf den Monatsbeitrag nehmen. Dies ist von kleineren Selbstbehalten von 100 / 200 € pro Jahr bis hin zu beinahe riesigen Selbstbehalten von mehreren tausend Euro möglich. (Letztere Tarife sind dann selbstverständlich äußerst preiswert, aber sicher nicht die normale Gesundheitsabsicherung.)

D.h. Sie entscheiden über die Leistungen.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zum hälftigen Durchschnittssatz der gesetzlichen Kassen (früher AOK Halbe) an ihrer privaten Krankenversicherung. Dies beinhaltet auch die Beitrage für die Ehefrau bzw. die Kinder. Sollte der hälftige Beitrag über den maximale Durchschnittssatz hinausgehen, ist verhandeln mit dem Arbeitgeber empfohlen, notfalls muss der privat Versicherte diesen Beitragsteil allein bezahlen. Die möglichen Beitragsrückerstattungen brauchen dagegen nicht mit dem Arbeitgeber geteilt werden.

versicherter Ort

Private Krankenversicherer bieten alle europaweiten (inkl. Mittelmeeranrainerstaaten) Versicherungsschutz. Darüber hinaus gibt es für Urlaubs- / Dienstaufenthalte für eine begrenzte Zeit (unterschiedlich von 1-6 Monaten) weltweiten Schutz.

Diese Zeit kann (eventuell gegen Beitragszuschlag) in Absprache mit dem Versicherer verlängert werden. Teilweise gibt es jedoch auch weltweit unbegrenzt geltende Tarife. Stets sind dabei die Behandlungen, Medikamente etc. sowie der Rücktransport bzw. die Überführung miteingeschlossen.

Allgemeines

Die privaten Krankenversicherer erstatten auch unbezahlte Rechnungen, selten überweisen sie auch gleich an den Rechnungssteller (Arzt). Im Krankenhaus dagegen braucht der Kunde eigentlich nie in Vorleistung gehen, hier rechnen die Krankenhäuser gleich mit dem Versicherer ab.

In der Regel gibt es bei den privaten Krankenversicherern keine Jahreshöchstleistung, keine Begrenzung der Leistungsdauer und auch keine Aussteuerung.

freie Arztwahl

Sie können den Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens frei wählen. Krankenscheine oder lästige Überweisungen gibt es nicht. Sie können jederzeit den Arzt wechseln. Bei der Kostenübernahme der Arztkosten insbesondere bei stationär Behandlungen und Operationen gibt es verschiedene Systeme.

Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen der jeweils amtlichen Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte
Kostenerstattung auch über die Höchstsätze der jeweils amtlichen Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte bei medizinischer Notwendigkeit
Kostenerstattung generell auch über die Höchstsätze der jeweils amtlichen Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte

"Bis zu den Höchstsätzen" erlaubt den Ärzten bereits deutlich höhere Honorarforderungen zu stellen, als dies bei gesetzlichen Kassenpatienten möglich ist. Das Honorar kann bei entsprechender ärztlicher Begründung bis zum 3,5 fachen Wert der Gebührenordnung gehen. Dies stellt gleichzeitig der Höchstsatz dar.
Nun kann es aber passieren, dass eine schwierige Operation nur von ganz wenigen Spezialisten ausgeführt wird, die eine höhere Honorarforderung erheben (z.B. fünffacher Satz).

Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass ein Arzt jedem helfen muss und nicht auf Grund von hohen Honorarforderungen seine Dienstleitung verweigern kann. Denn auch der 3,5 Satz ist deutlich mehr als die gesetzlichen Kassen den Ärzten für die im Prinzip gleiche Leistung zahlen.

Heilpraktiker

Die private Krankenversicherung schließ die Heilpraktikerleistungen in der Regel bis zur Gebührenordnung mit ein. Dabei werden jedoch nur Kosten anerkannter Behandlungsmethoden übernommen. Was die privaten Krankenversicherer für anerkannt halten, ist recht verschieden und stets in Bewegung.

Medikamente

Hier kennen die privaten Krankenversicherer in der Regel keinerlei Einschränkungen und Selbstbeteiligungen. Sogar das teuerste Medikament wird bezahlt, wenn es medizinisch notwendig ist. Viele zahlen auch für homöopathische Medikamente.

Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen)

Brillen / Kontaktlinsen

Brillengläser (auch entspiegelte oder getönte Gläser) und Kontaktlinsen werden bis zu 100% erstattet
für Brillengestelle gilt ein jährlicher Erstattungshöchstbetrag, die Höhe abhängig vom jeweiligen Versicherer 
(zwischen 100 - 300 €)
zumeist zahlen die Versicherer auch für Kontaktlinsen 100 % der Kosten 
(mitunter nur bei medizinischer Notwendigkeit)

weitere Heil- / Hilfsmittel (Auswahl)

Inhalationen
Krankengymnastik
Massagen
Packungen
Wärmebehandlungen

Hörgeräte
Sprechgeräte
Bandagen
orthopädische Stützapparate
Prothesen
orthopädische Schuhe
Bänder und Binden

Krankenfahrstühle werden dagegen mitunter nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet. Hier werden zumeist Einzelentscheidungen getroffen.

Vorsorgeuntersuchung

Über das gesetzliche Vorsorgeprogramm hinausgehend erstatten die meisten privaten Krankenversicherer jede notwendige, gezielte oder empfohlene Vorsorgeuntersuchung.

Psychotherapie


Oft ein heikler Punkt, bieten die meisten Versicherer jedoch zeitlich unbegrenzte Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit. Ein Teil der Versicherer hat die Zahl der Sitzungen pro Jahr begrenzt. Dazu gehört auch die ambulante Psychotherapie.

 

Esther, 2. Klasse

Kurleistungen

Mitunter sind die Kurleistungen im ambulanten Tarif mitversichert, teilweise sind sie als einzelne Tarife separat abschließbar. In der Regel sind dann alle drei Jahre Kurleistungen (häufig bis max. 28 Tage) mit bestimmten Tagessätzen versichert.
Genesungskuren dagegen können sich mit erweiterten Leistungen nach mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten bzw. Operationen anschließen.

Beim Zahnarzt

Die private Krankenversicherung übernimmt je nach vertraglicher Vereinbarung 100% der Zahnbehandlung. (Achtung nahezu jede private Krankenversicherung hat zu Beginn des Vertragsverhältnisses für die ersten zwei/ drei Jahre verschiedene Kostenhöchstsätze, die nur bei Unfällen aufgehoben sind.)
Beim Zahnersatz sind die verschiedensten Prozentstufen (50-90%) versicherbar. 100 % der Kostenübernahme bei Zahnersatz ist eigentlich nur im Beamtenbereich anzutreffen, in seltenen Fällen auch im Normalbereich, dann jedoch sündhaft teuer.
Mitunter werden jedoch Füllungen und Inlays als Zahnbehandlung gesehen.
In der Regel werden auch hochwertige Materialien und Edelmetalle ohne Höchstgrenzen mit gleichem Prozentsatz erstattet.


Kerstin, 2. Klasse

Im Krankenhaus

Hier kommt es sehr auf ihre individuellen Wünsche an. Sie können wählen zwischen:
Einbettzimmer / mit privatärztlicher Behandlung
Zweibettzimmer / mit privatärztlicher Behandlung
Zweibettzimmer / ohne privatärztlicher Behandlung (selten)
Mehrbettzimmer (Regelklasse) / mit privatärztlicher Behandlung (selten)
Mehrbettzimmer (Regelklasse) / ohne privatärztlicher Behandlung

Zum Ein- und Zweibettzimmer gehören auch die Kosten für TV, Telefon, eigene Sanitärzelle, soweit dies möglich ist.
Bei Verzicht auf die tariflich versicherte Wahlleistung (Einbett-/Zweibettzimmer) zahlen Ihnen die Krankenversicherer zumeist ein zusätzliches Krankenhaustagegeld.
Krankentransporte zum Krankenhaus ihrer Wahl sind meist bis 100 km versichert.

Krankenhaustagegeld

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen können sie ein eigenes Krankenhaustagegeld vereinbaren. Dieses wird dann für jeden Tag im Krankenhaus meist ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Mitunter wird es bei Unfällen bzw. bei Kindern bis zu einem bestimmten Alter verdoppelt, wenn ein Elternteil mit ins Krankenhaus geht.

Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit

Auch das Kranken(tage)geld kann den individuellen Bedürfnissen angepasst, nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis zum Nettoeinkommen versichert werden.
Bei Selbständigen und Freiberuflern kann es schon nach sehr kurzer Zeit (z.B. 7 Tage) vereinbart werden, was zugegebenermaßen sehr teuer ist. Empfehlenswert sind daher Karenzzeiten von 2, 3 oder 4 Wochen. Es gibt jedoch weitere Karenzzeiten bis hin zu 365 Tagen.
Die Tagegelder werden zumeist ohne zeitliche Begrenzung gezahlt und häufig gilt bei ein und derselben Krankheit in kurzem Zeitabstand die die Erfüllung der ersten Karenzzeit auch für die weiteren Male als erfüllt an.

Sollte sich das Einkommen erhöhen, kann das Tagegeld ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden. Im Ausland besteht eingeschränkter bzw. kein Versicherungsschutz.


Vertragsverhältnisse zwischen Arzt und Privatpatient




Ich gehe gar nicht zum Arzt - Beitragsrückerstattung

Neben den verstärkten Anstrengungen der privaten Versicherer die Altersprämien bezahlbar zu machen bzw. zu halten, gibt es bei vielen Versicherern weiterhin (wenn auch häufig etwas reduzierte) Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit. Die genauen Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattungen legen die Versicherer jährlich neu fest. Einen Rechtsanspruch auf Beitragsrückerstattungen gibt in der Regel nicht. Die Rückerstattungen können sich steigern z.B. von 1-2 Monatsbeiträgen bis zu 5-6 Monatsbeiträgen. 
Ein Versicherer bietet ein interessantes Modell: stets 4 Monatsbeiträge. 

Wir denken, dass dies die wesentlichsten Leistungspunkte der privaten Krankenversicherer sind. Ausschlaggebend sind natürlich die tariflichen Bestimmungen des einzelnen Versicherers, die von den hier aufgezählten Leistungsparametern sowohl im positiven als auch im negativen Sinne abweichen können.