Krankenversicherung / Leistungen
Vorbemerkung
Die Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind individuell
wählbar. Selbstverständlich bedingen hohe Leistungen einen
höheren Monatbeitrag. Die Leistungsmöglichkeiten reichen von sehr
sparsamen Leistungen (vergleichbar mit den gesetzlichen Leistungen) bis hin
zu äußerst luxuriösen Leistungen, die sämtlichen Komfort
einschließen können.
Man kann mit der Auswahl der Leistungen aber auch Schwerpunkte setzen. D.h.
einen Krankenversicherungsbereich mit besonders hohen Leistungen ausstatten,
einen anderen dagegen mit normalen oder geringeren Leistungen abdecken.
Zusätzlich kann man mit der Wahl der Selbstbeteiligung Einfluss auf den Monatsbeitrag nehmen. Dies ist von kleineren Selbstbehalten von
100
/ 200 € pro Jahr bis hin zu beinahe riesigen Selbstbehalten von mehreren
tausend Euro möglich. (Letztere Tarife sind dann selbstverständlich
äußerst preiswert, aber sicher nicht die normale
Gesundheitsabsicherung.) D.h. Sie entscheiden über die Leistungen.
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zum hälftigen Durchschnittssatz der
gesetzlichen Kassen (früher AOK Halbe) an ihrer privaten
Krankenversicherung. Dies beinhaltet auch die Beitrage für die Ehefrau
bzw. die Kinder. Sollte der hälftige Beitrag über den maximale
Durchschnittssatz hinausgehen, ist verhandeln mit dem Arbeitgeber empfohlen,
notfalls muss der privat Versicherte diesen Beitragsteil
allein bezahlen. Die möglichen Beitragsrückerstattungen brauchen
dagegen nicht mit dem Arbeitgeber geteilt werden.
versicherter Ort
Private Krankenversicherer bieten alle europaweiten (inkl.
Mittelmeeranrainerstaaten) Versicherungsschutz. Darüber hinaus gibt
es für Urlaubs- / Dienstaufenthalte für eine begrenzte Zeit
(unterschiedlich von 1-6 Monaten) weltweiten Schutz.
Diese Zeit kann (eventuell gegen Beitragszuschlag) in Absprache mit dem
Versicherer verlängert werden. Teilweise gibt es jedoch auch weltweit
unbegrenzt geltende Tarife. Stets sind dabei die Behandlungen, Medikamente
etc. sowie der Rücktransport bzw. die Überführung
miteingeschlossen.
Allgemeines
Die privaten Krankenversicherer erstatten auch unbezahlte Rechnungen, selten
überweisen sie auch gleich an den Rechnungssteller (Arzt). Im Krankenhaus
dagegen braucht der Kunde eigentlich nie in Vorleistung gehen, hier rechnen
die Krankenhäuser gleich mit dem Versicherer ab.
In der Regel gibt es bei den privaten Krankenversicherern keine
Jahreshöchstleistung, keine Begrenzung der Leistungsdauer und auch keine
Aussteuerung.
freie Arztwahl
Sie können den Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker Ihres Vertrauens frei
wählen. Krankenscheine oder lästige Überweisungen gibt es
nicht. Sie können jederzeit den Arzt wechseln. Bei der Kostenübernahme
der Arztkosten insbesondere bei stationär Behandlungen und Operationen
gibt es verschiedene Systeme.

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Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen der jeweils amtlichen
Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte
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Kostenerstattung auch über die Höchstsätze der jeweils
amtlichen Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte bei
medizinischer Notwendigkeit
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Kostenerstattung generell auch über die Höchstsätze der
jeweils amtlichen Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte
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"Bis zu den Höchstsätzen" erlaubt den Ärzten bereits deutlich
höhere Honorarforderungen zu stellen, als dies bei gesetzlichen
Kassenpatienten möglich ist. Das Honorar kann bei entsprechender
ärztlicher Begründung bis zum 3,5 fachen Wert der Gebührenordnung
gehen. Dies stellt gleichzeitig der Höchstsatz dar.
Nun kann es aber passieren, dass eine schwierige Operation nur von ganz
wenigen Spezialisten ausgeführt wird, die eine höhere Honorarforderung
erheben (z.B. fünffacher Satz).
Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass
ein Arzt jedem helfen muss und nicht auf Grund von hohen
Honorarforderungen seine Dienstleitung verweigern kann. Denn auch der 3,5
Satz ist deutlich mehr als die gesetzlichen Kassen den Ärzten für
die im Prinzip gleiche Leistung zahlen.
Heilpraktiker
Die private Krankenversicherung schließ die Heilpraktikerleistungen
in der Regel bis zur Gebührenordnung mit ein. Dabei werden jedoch nur
Kosten anerkannter Behandlungsmethoden übernommen. Was die privaten
Krankenversicherer für anerkannt halten, ist recht verschieden und stets
in Bewegung.
Medikamente
Hier kennen die privaten Krankenversicherer in der Regel keinerlei
Einschränkungen und Selbstbeteiligungen. Sogar das teuerste Medikament
wird bezahlt, wenn es medizinisch notwendig ist. Viele zahlen auch für
homöopathische Medikamente.
Heil- und Hilfsmittel (z.B. Brillen)
Brillen / Kontaktlinsen
Brillengläser (auch entspiegelte oder getönte
Gläser) und Kontaktlinsen werden bis zu 100% erstattet
für Brillengestelle gilt ein jährlicher
Erstattungshöchstbetrag, die Höhe abhängig vom jeweiligen
Versicherer
(zwischen 100 - 300 €)
zumeist zahlen die Versicherer auch für Kontaktlinsen
100 % der Kosten
(mitunter nur bei medizinischer Notwendigkeit)
weitere Heil- / Hilfsmittel (Auswahl)
Inhalationen
Krankengymnastik
Massagen
Packungen
Wärmebehandlungen
Hörgeräte
Sprechgeräte
Bandagen
orthopädische Stützapparate
Prothesen
orthopädische Schuhe
Bänder und Binden
Krankenfahrstühle werden dagegen mitunter nur bis zu bestimmten
Höchstgrenzen erstattet. Hier werden zumeist Einzelentscheidungen getroffen.
Vorsorgeuntersuchung
Über das gesetzliche Vorsorgeprogramm hinausgehend erstatten die meisten
privaten Krankenversicherer jede notwendige, gezielte oder empfohlene
Vorsorgeuntersuchung.
Psychotherapie
Oft ein heikler Punkt, bieten die meisten Versicherer jedoch zeitlich unbegrenzte
Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit. Ein Teil der Versicherer
hat die Zahl der Sitzungen pro Jahr begrenzt. Dazu gehört auch die ambulante
Psychotherapie.
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Esther, 2. Klasse |
Kurleistungen
Mitunter sind die Kurleistungen im ambulanten Tarif mitversichert, teilweise
sind sie als einzelne Tarife separat abschließbar. In der Regel sind
dann alle drei Jahre Kurleistungen (häufig bis max. 28 Tage) mit bestimmten
Tagessätzen versichert.
Genesungskuren dagegen können sich mit erweiterten Leistungen nach
mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten bzw. Operationen anschließen.
Beim Zahnarzt
Die private Krankenversicherung übernimmt je nach vertraglicher Vereinbarung
100% der Zahnbehandlung. (Achtung nahezu jede private Krankenversicherung
hat zu Beginn des Vertragsverhältnisses für die ersten zwei/ drei
Jahre verschiedene Kostenhöchstsätze, die nur bei Unfällen
aufgehoben sind.)
Beim Zahnersatz sind die verschiedensten Prozentstufen (50-90%) versicherbar.
100 % der Kostenübernahme bei Zahnersatz ist eigentlich nur im
Beamtenbereich anzutreffen, in seltenen Fällen auch im Normalbereich,
dann jedoch sündhaft teuer.
Mitunter werden jedoch Füllungen und Inlays als Zahnbehandlung
gesehen.
In der Regel werden auch hochwertige Materialien und Edelmetalle ohne
Höchstgrenzen mit gleichem Prozentsatz erstattet.

Kerstin, 2. Klasse
Im Krankenhaus
Hier kommt es sehr auf ihre individuellen Wünsche an. Sie können
wählen zwischen:
Einbettzimmer / mit privatärztlicher
Behandlung
Zweibettzimmer / mit privatärztlicher
Behandlung
Zweibettzimmer / ohne privatärztlicher Behandlung
(selten)
Mehrbettzimmer (Regelklasse) / mit privatärztlicher
Behandlung (selten)
Mehrbettzimmer (Regelklasse) / ohne
privatärztlicher Behandlung
Zum Ein- und Zweibettzimmer gehören auch die Kosten für TV, Telefon,
eigene Sanitärzelle, soweit dies möglich ist.
Bei Verzicht auf die tariflich versicherte Wahlleistung (Einbett-/Zweibettzimmer)
zahlen Ihnen die Krankenversicherer zumeist ein zusätzliches
Krankenhaustagegeld.
Krankentransporte zum Krankenhaus ihrer Wahl sind meist bis 100 km versichert.
Krankenhaustagegeld
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen können sie ein eigenes
Krankenhaustagegeld vereinbaren. Dieses wird dann für jeden Tag im
Krankenhaus meist ohne zeitliche Begrenzung gezahlt. Mitunter wird es bei
Unfällen bzw. bei Kindern bis zu einem bestimmten Alter verdoppelt,
wenn ein Elternteil mit ins Krankenhaus geht.
Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit
Auch das Kranken(tage)geld kann den individuellen Bedürfnissen angepasst, nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bis zum
Nettoeinkommen versichert werden.
Bei Selbständigen und Freiberuflern kann es schon nach sehr kurzer Zeit
(z.B. 7 Tage) vereinbart werden, was zugegebenermaßen sehr teuer ist.
Empfehlenswert sind daher Karenzzeiten von 2, 3 oder 4 Wochen. Es gibt jedoch
weitere Karenzzeiten bis hin zu 365 Tagen.
Die Tagegelder werden zumeist ohne zeitliche Begrenzung gezahlt und häufig
gilt bei ein und derselben Krankheit in kurzem Zeitabstand die die
Erfüllung der ersten Karenzzeit auch für die weiteren Male als
erfüllt an.
Sollte sich das Einkommen erhöhen, kann das Tagegeld ohne Wartezeiten und ohne
Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Im Ausland besteht eingeschränkter bzw. kein Versicherungsschutz.
Vertragsverhältnisse zwischen Arzt und Privatpatient

Ich
gehe gar nicht zum Arzt - Beitragsrückerstattung
Neben den verstärkten Anstrengungen der privaten Versicherer die
Altersprämien bezahlbar zu machen bzw. zu halten, gibt es bei vielen
Versicherern weiterhin (wenn auch häufig etwas reduzierte)
Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit. Die genauen Voraussetzungen
für die Beitragsrückerstattungen legen die Versicherer jährlich
neu fest. Einen Rechtsanspruch auf Beitragsrückerstattungen gibt in
der Regel nicht. Die Rückerstattungen können sich steigern z.B. von 1-2
Monatsbeiträgen bis zu 5-6 Monatsbeiträgen.
Ein Versicherer bietet ein
interessantes Modell: stets 4 Monatsbeiträge.
Wir denken, dass dies die wesentlichsten Leistungspunkte der privaten
Krankenversicherer sind. Ausschlaggebend sind natürlich die tariflichen
Bestimmungen des einzelnen Versicherers, die von den hier aufgezählten
Leistungsparametern sowohl im positiven als auch im negativen Sinne abweichen
können.
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