Krankenvollversicherung und Beamte
Diese Personengruppe ist eine der größten Kundengruppen der privaten
Krankenversicherung, da hier der Staat mit seinem Beihilfesystem einen sinnvollen
Grundstein gelegt hat.
Anders als bei den gesetzlichen Kassensystemen und auch bei der privaten
Krankenversicherung zahlt der Staat nicht pauschal monatlich für die
Gesundheitsabsicherung seiner Beamten, sondern gibt ihnen ein
Leistungsversprechen in Form der Beihilfe. D.h. wird ein Beamter krank,
übernimmt der Staat einen festgelegten Anteil der dann entstehenden Kosten.
Wird der Beamte nicht krank, entstehen dem Staat im Prinzip keine Kosten.
Die Kostenzusage nennt man Beihilfe, zwangsläufig gibt es auch einen
großen Verwaltungsapparat - die Beihilfestellen.
Wie groß ist denn die Beihilfe ?

(Achtung ! Zunehmend gibt es in verschiedenen Bundesländern abweichende Bestimmungen)
Daraus resultiert, dass der Beamte nur noch ein recht kleine
Versorgungslücke hat. Diese fehlenden Prozente können private
Krankenversicherer sehr preisgünstig schließen.
Alternativ dazu könnte der Beamte auch freiwillig in einer gesetzlichen
Krankenkasse verbleiben, müsste jedoch den vollen
Krankenversicherungsbeitrag von 14 -15% seines Bruttoverdienstes zahlen. Dass auch die Beamten in diesem Fall rechnen können, beweist,
dass über 90% aller Beamten private Ergänzungsversicherungen
besitzen. Denn ein durchschnittlicher monatlicher Beitrag von 100 - 200 € ist angesichts der höheren privaten Leistungen doch überzeugender
als vielleicht 300 - 500 € monatlicher Beitrag für Kassenleistungen.
Mit diesen finanziellen Vorteilen sind selbst eine größere Anzahl
von Kindern kein Problem, gerade da diese generell 80% Beihilfe besitzen.
Das einzigste Problem sind größere gesundheitliche Vorerkrankungen,
die eigentlich keine private Krankenversicherung versichern würde. Aber
auch hier hat der Staat nachgeholfen und mit einer Reihe von privaten
Krankenversicherern einen Aufnahmezwang bei der Erstverbeamtung
vereinbart, so dass auch diese Beamten in den Genuss der privaten
Leistungen mit dem maximalen Zuschlag von 30% kommen können.
(Früher war der maximale Zuschlag 100%, wurde dann abgesenkt auf 60% und ist
nun bei 30% angelangt, was eine deutliche verbesserte Situation ausmacht.)
Welche Versicherer sich zu diesem Aufnahmezwang verständigt haben liegt dem ADB
komplett vor, so dass auch bei medizinischen Vorerkrankungen punktgenauer
Schutz vermittelt werden kann.
In diesem Bereich empfehlen selbst Gegner der privaten Krankenversicherung
diesen Wechsel.
Krankenvollversicherung und Beamte in
Ausbildung
Da die Beamten nahezu vollständig privat krankenversichert sind, besteht
unter den Versicherern ein harter Konkurrenzkampf um diesen Kundenkreis.
Um die begehrten jungen Beamten als Kunden zu gewinnen, haben nahezu alle
privaten Krankenversicherer spezielle (teilweise sicher mit Verlust kalkulierte)
Ausbildungstarife im Angebot. Diese bieten nahezu identische Leistungen und
kosten nur einem Bruchteil des Normalbeitrages. Ein Grund für diese preiswerten
Angebote liegt jedoch in der Erlaubnis, diese Tarife Ohne Altersrückstellungen
anbieten zu dürfen.
Die Hoffnung ist, dass die Beamten nach ihrer Ausbildung bei guten Erfahrungen mit ihrem
Krankenversicherer auch diesem treu bleiben, wenn dieser jetzt auf die
Normalbeiträge umstellt. Ein Zwang ist dies jedoch nicht.
Krankenvollversicherung und Beamte mit freier Heilfürsorge
Eine Sondergruppe stellen die Beamten mit freier Heilfürsorge dar (im
Prinzip ein 100% Beihilfeanspruch). Dazu zählen in der Regel:
-

Beamte in der Bundeswehr
-

Beamte im Bundesgrenzschutz
-

Beamte bei der Feuerwehr
-

teilweise Beamte bei der Polizei
Hier ergeben sich während der aktiven Dienstzeit eventuell kleine
Leistungslücken, die mit auf diesen Bereich zugeschnittenen
Beamtenergänzungstarifen ausgeglichen werden können. Wichtiger
ist jedoch, dass mitunter bei Veränderung der Tätigkeit eines
Beamten (z.B. Versetzung eines Polizeibeamten in den Verwaltungsdienst) die
freie Heilfürsorge zu Gunsten eines Beihilfeanspruchs wegfällt.
Der Beamte benötigt jetzt eine Ergänzungsversicherung. Damit die
Versicherung diesen Beamten ohne jegliche Gesundheitsprüfung
aufnimmt (denn hier könnte es im Verlaufe des Berufslebens schon die
eine oder andere Vorerkrankung gegeben haben), wäre zu Beginn der
beruflichen Laufbahn der Abschluss einer Wartestandsversicherung
(Anwartschaftsversicherung) äußerst sinnvoll.
Diese Wartestandsversicherung gibt es in zwei Varianten:
-

kleine Wartestandsversicherung
(keine Gesundheitsfragen, garantierte Aufnahme, Aufnahme zum aktuellen Alter)
-

große Wartestandsversicherung
(keine Gesundheitsfragen, garantierte Aufnahme, Erhalt des Eintrittsalters
- d.h. Aufnahme zu dem "jugendlichen" Eintrittsalter zu Beginn der
Berufslaufbahn)
Zudem sind die Wartestandsversicherungen auch noch sehr preiswert:
die kleine Wartestandsversicherung in der Regel 5-10 % des Normalbeitrages
die große Wartestandsversicherung in der Regel 15-30 % des Normalbeitrages
Angebote des ADB für die Beamten sind auf einer Extraseite unserer
Angebotsbeispiele enthalten.
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