abweichende Bestimmungen bei Motorrädern

Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung
ergeben sich bei der Motorradversicherung in einigen wenigen Bereichen
Abweichungen von den Kfz-Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher zuerst die
Bereiche:
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Kfz-Haftpflichtversicherungen
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Kfz-Teilkaskoversicherungen
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Kfz-Vollkaskoversicherungen
zu lesen, um sich dann hier die entsprechenden Ergänzungen anzusehen.
Nun im Detail zur Motorradversicherung
Gemeinsamkeiten in Kürze
auch für Motorräder, Motorroller ist eine
Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige
Versicherungen
die Leistungen in der Haftpflichtversicherung sind
gleich
die Leistungen in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung
sind ebenfalls gleich
gleich sind auch die Beitragsfaktoren bei Haftpflicht
und Kaskoversicherungen in bezug auf Fahrzeugart, Motorleistung Selbstbehalten,
und einigen wenigen Rabattsystemen
Unterschiede
Einteilung nach Motorstärke bei der Haftpflichtversicherung (vorbehaltlich
aktueller Entwicklungen)
Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
Leichtkrafträder von 50-80 ccm Hubraum
Leichtkraftroller von 50-80 ccm Hubraum
Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
Hubraum
letztgenannte werden zusätzlich unterschieden
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bis 7 KW
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von 8 - 13 KW
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von 14 - 20 KW
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von 21 - 37 KW
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von 38 - 57 KW
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von 58 - 72 KW
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über 72 KW

Robert 2. Klasse
abweichende Einteilung der Schadenfreiheitsstufen (vorbehaltlich aktueller
Entwicklungen)
Beginn stets mit 100 % Normalbeitrag
nach einem Versicherungsjahr (unfallfrei) 90 %
Normalbeitrag
nach zwei Versicherungsjahren (unfallfrei) 70 %
Normalbeitrag
nach drei Versicherungsjahren (unfallfrei) 50 %
Normalbeitrag
Zurückstufungen bis max. 100 % Normalbeitrag
zusätzliche Probleme
vorübergehende Abmeldungen
Bei Abmeldungen (z.B. im Winter) bis zu 6 Monaten läuft die Versicherung
in bezug auf die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen weiter. (Bei
Garagenunterstellung läuft selbst der Versicherungsschutz ohne
Prämienzahlung weiter!!) Sollte die Abmeldung länger als 6 Monate
dauern, geht zwar die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen nicht weiter
- bleibt jedoch erhalten. Erst nach Abmeldung von mehr als 1 Jahr erfolgt
bei vielen Versicherern eine Rückstufung.
Umsteigen auf die Kfz-Versicherung
Die Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten und wird dem dort üblichem
System angepasst.
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die
Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.
Siehe unter den einzelnen Versicherungsarten bei Berücksichtigung
der oben gemachten Besonderheiten.
Nachfolgend nur einige wenige Angebote (Für Sie erstellen wir
mittels eines ausgefeilten Computervergleichsprogramms ein konkretes
Angebot für Ihr Fahrzeug.)
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