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abweichende Bestimmungen bei Motorrädern


Im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung ergeben sich bei der Motorradversicherung in einigen wenigen Bereichen Abweichungen von den Kfz-Regelungen. Wir empfehlen Ihnen daher zuerst die Bereiche:

  Kfz-Haftpflichtversicherungen
  Kfz-Teilkaskoversicherungen
  Kfz-Vollkaskoversicherungen

zu lesen, um sich dann hier die entsprechenden Ergänzungen anzusehen.

Nun im Detail zur Motorradversicherung

Gemeinsamkeiten in Kürze

  auch für Motorräder, Motorroller ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
  Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillige Versicherungen
  die Leistungen in der Haftpflichtversicherung sind gleich
  die Leistungen in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind ebenfalls gleich
  gleich sind auch die Beitragsfaktoren bei Haftpflicht und Kaskoversicherungen in bezug auf Fahrzeugart, Motorleistung Selbstbehalten, und einigen wenigen Rabattsystemen

Unterschiede

Einteilung nach Motorstärke bei der Haftpflichtversicherung (vorbehaltlich aktueller Entwicklungen)

  Kleinkrafträder bis 50 ccm Hubraum
  Leichtkrafträder von 50-80 ccm Hubraum
  Leichtkraftroller von 50-80 ccm Hubraum
  Kraftroller und Krafträder über 50 ccm Hubraum
letztgenannte werden zusätzlich unterschieden

  bis 7 KW
  von 8 - 13 KW
  von 14 - 20 KW
  von 21 - 37 KW
  von 38 - 57 KW
  von 58 - 72 KW
  über 72 KW


Robert 2. Klasse

abweichende Einteilung der Schadenfreiheitsstufen (vorbehaltlich aktueller Entwicklungen)

  Beginn stets mit 100 % Normalbeitrag
  nach einem Versicherungsjahr (unfallfrei) 90 % Normalbeitrag
  nach zwei Versicherungsjahren (unfallfrei) 70 % Normalbeitrag
  nach drei Versicherungsjahren (unfallfrei) 50 % Normalbeitrag
  Zurückstufungen bis max. 100 % Normalbeitrag

zusätzliche Probleme

vorübergehende Abmeldungen

Bei Abmeldungen (z.B. im Winter) bis zu 6 Monaten läuft die Versicherung in bezug auf die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen weiter. (Bei Garagenunterstellung läuft selbst der Versicherungsschutz ohne Prämienzahlung weiter!!) Sollte die Abmeldung länger als 6 Monate dauern, geht zwar die Entwicklung der Schadenfreiheitsklassen nicht weiter - bleibt jedoch erhalten. Erst nach Abmeldung von mehr als 1 Jahr erfolgt bei vielen Versicherern eine Rückstufung.

Umsteigen auf die Kfz-Versicherung

Die Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten und wird dem dort üblichem System angepasst.

Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?

Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.

Siehe unter den einzelnen Versicherungsarten bei Berücksichtigung der oben gemachten Besonderheiten.

Nachfolgend nur einige wenige Angebote (Für Sie erstellen wir mittels eines ausgefeilten Computervergleichsprogramms ein konkretes Angebot für Ihr Fahrzeug.)




Überzeugt ?
Na dann nichts wie hin, Geld sparen und bestens abgesichert sein.