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Private Rechtsschutzversicherung


Die private Rechtsschutzversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die sicher nicht zu allernotwendigsten Versicherungen gehört. Sie erfreut sich (trotz vielfacher Kritik) jedoch gerade in Deutschland großer Beliebtheit. Nahezu jeder zweite Haushalt ist mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet. in über 3 Millionen Rechtsschutzfällen übernehmen die deutschen Versicherer das Kostenrisiko.

Aber bei diesem Thema der Reihe nach ...

Eine Geschichte ...

Ein schöner Sommertag im Juli. Zwei seriöse Herren (Rechtsanwälte) gehen am Schloss Charlottenburg, übrigens unweit des Büro des Akademischen Dienstes Berlin, spazieren. Sie genießen den schön gepflegten Schlosspark und setzen sich für einen Augenblick auf eine Parkbank. Keine Minute und ein erregter junger Mann stürzt auf die beiden Herren zu und beschuldigt den einen Herrn recht ungehalten, sein Hund hätte seine Hose zerrissen. Demonstrativ zeigt er den Dreiangel im linken Hosenbein. Ohne lange zu zögern, nimmt der Rechtsanwalt einen Fünfzigmarkschein und gibt diesem dem jungen Mann ohne jeden Kommentar. Dieser ist damit sichtlich zufrieden und geht wieder.
Erstaunt schaut der Kollege auf seinen Freund und fragt: "Warum hast Du dieser Person Geld gegeben? Du hast doch gar keinen Hund!?"
"Da hast Du Recht. Aber ich kenne den hiesigen Richter und da waren die fünfzig Mark die bessere Alternative."


Neu

Ab 01.07.2004 verteuert der Gesetzgeber das Recht erheblich!

Der Bundestag hat im Februar 2004 das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen und damit insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten DEUTLICH nach oben geschraubt. Experten sprechen von 25-40% Kostensteigerungen.

Einzelheiten

Da bleibt eigentlich nur 2004 schnell nutzen und sich lange noch einen alten = günstigen Rechtsschutztarif  besorgen.

Fazit ...

Das frei erfundene Beispiel zeigt, auch heute noch ist "Recht haben und Recht bekommen" leider häufig zweierlei. Aus Angst vor dem finanziellen Risiko scheuen viele Bürger den Gang zum Richter, denn die Gegenseite könnte ja über mehrere Instanzen auf "finanzielles Ausbluten" setzen und damit seinen Sieg erringen.
Das dies nicht nur so dahin gesagt ist, zeigt ein kurzer Blick in die Gebührenordnung der Rechtsanwälte, die erst vor kurzem wieder kräftig angehoben worden ist. Hier zu seinem Recht zu kommen, kann mitunter wirklich nur noch über eine Rechtsschutzversicherung erfolgen.
Auch kann wohl niemand (selbst die Rechtsanwälte) alle Bereiche des Rechts mit seiner Flut von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen überblicken. Da hilft nur ein auf das Wissensgebiet spezialisierte Rechtsanwalt und der kann teuer sein ...

Mit anderen Worten: Das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit ist nicht zu unterschätzen.

Ein wenig Statistik

Sie glauben, Ihnen kann/wird schon nichts passieren. (Der ADB hofft mit Ihnen.) Doch leider sprechen die Tatsachen bereits eine deutlich andere Sprache.
Nachfolgend sehen Sie die Entwicklung über einen langen Zeitraum bis Mitte der neunziger Jahre



Heute werden jedes Jahr ca. 12. Mio. Fälle vor den Amts - und Landgerichten verhandelt. Davon entfallen ca. 300.000 Fälle auf Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Vor den Arbeitsgerichten werden jährlich ca. 900.000 Verfahren ausgetragen.
Das hierbei jedoch immer noch kein Ende, sondern weiterer Zuwachs erwartet werden kann, 
zeigt der detaillierte Stand.


Quelle Bundesamt für Statistik


    Rechtsschutzversicherung  Teil 2

Sie Interessieren sich für eine Rechtsschutzversicherung oder wollen einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:

Angebote des Akademischen Dienstes zu Rechtsschutz

                Letzter Hinweis
Eine Rechtsschutzversicherung kann weder garantieren, dass der Prozess auch gewonnen wird, noch zahlt sie für Bußgelder, Schadensersatz oder Strafen.