Private Rechtsschutzversicherung Teil 2

Kosten
Nach was richten sich die Anwaltskosten ?
Sicher, jeder, der eine Dienstleistung erbringt, sollte auch dafür bezahlt
werden. Wenn jemand z.B. 2 Stunden für Sie arbeitet, sollten Sie Ihm
auch zwei Stunden bezahlen. Nicht so bei den Rechtsanwaltskosten. Hier ist
maßgeblicher Faktor der festgesetzte Streitwert (jedenfalls
bei Zivilverfahren).
Rechtsanwaltskosten
Dazu kommen noch Schreibauslagen, Portokosten und natürlich die
Mehrwertsteuer. Leider ist auch dies nur die halbe Wahrheit bzw. ein kleines
Stück davon. Diese Gebühren können nämlich mehrfach
erhoben werden (z.B. eine für den Prozess; eine für die
Verhandlung; eine für die Vertretung im Beweisaufnahme-Verfahren; eine
für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs). Auch die
gegnerische Seite hat diese Kosten, die bei einem verlorenen Verfahren
übernommen werden müssen.
Auch dies reicht leider immer noch nicht, da wir bis hier nur den Rechtsanwalt
ev. den gegnerischen Rechtsanwalt bezahlt haben.
Gerichtskosten
Aber, Sie ahnen es vielleicht, auch dies ist noch nicht alles an Kosten,
die bei einem Verfahren in erster Instanz entstehen können. So wird
für das Verfahren die einfache Gebühr, für das Urteil jedoch
die doppelte Gebühr erhoben.
Dazu kommen weitere Gerichtsauslagen:
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Schreibgebühr und Porto ergeben schnell
10/20,- €
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Ortsbesichtigungen können 5,-
€, aber auch 400,- € kosten
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Zeugenauftritte kosten ca.
70,- €
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Sachverständigengutachten kaum unter
100,- €
meist über 250,- €

Quelle GDV
Bei einem Streitwert von 10 000 € betragen die Kosten vor Gericht in der 1. und 2. Instanz bereits rund 13 300
€.

Quelle GDV
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Rechtsschutzversicherung Teil 3
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einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre
Rechtsschutzversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:
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Letzter Hinweis
Eine Rechtsschutzversicherung kann weder garantieren, dass
der Prozess
auch gewonnen wird, noch zahlt sie für Bußgelder,
Schadensersatz oder Strafen.
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