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Private Rechtsschutzversicherung    Teil 2


Kosten

Nach was richten sich die Anwaltskosten ?
Sicher, jeder, der eine Dienstleistung erbringt, sollte auch dafür bezahlt werden. Wenn jemand z.B. 2 Stunden für Sie arbeitet, sollten Sie Ihm auch zwei Stunden bezahlen. Nicht so bei den Rechtsanwaltskosten. Hier ist maßgeblicher Faktor der festgesetzte Streitwert (jedenfalls bei Zivilverfahren).

Rechtsanwaltskosten

Dazu kommen noch Schreibauslagen, Portokosten und natürlich die Mehrwertsteuer. Leider ist auch dies nur die halbe Wahrheit bzw. ein kleines Stück davon. Diese Gebühren können nämlich mehrfach erhoben werden (z.B. eine für den Prozess; eine für die Verhandlung; eine für die Vertretung im Beweisaufnahme-Verfahren; eine für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vergleichs). Auch die gegnerische Seite hat diese Kosten, die bei einem verlorenen Verfahren übernommen werden müssen.

Auch dies reicht leider immer noch nicht, da wir bis hier nur den Rechtsanwalt ev. den gegnerischen Rechtsanwalt bezahlt haben.

Gerichtskosten

Aber, Sie ahnen es vielleicht, auch dies ist noch nicht alles an Kosten, die bei einem Verfahren in erster Instanz entstehen können. So wird für das Verfahren die einfache Gebühr, für das Urteil jedoch die doppelte Gebühr erhoben.
Dazu kommen weitere Gerichtsauslagen:

  Schreibgebühr und Porto ergeben schnell 10/20,- €
  Ortsbesichtigungen können 5,- €, aber auch 400,- € kosten
  Zeugenauftritte kosten ca. 70,- €
  Sachverständigengutachten kaum unter 100,- € meist über 250,- €



Quelle GDV

Bei einem Streitwert von 10 000 € betragen die Kosten vor Gericht in der 1. und 2. Instanz bereits rund 13 300 €. 



Quelle GDV

komplette Kostenbeispiele aus der Leistungspraxis führender Rechtsschutzversicherer

    Rechtsschutzversicherung  Teil 3


Sie Interessieren sich für eine Rechtsschutzversicherung oder wollen einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre Rechtsschutzversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:

Angebote des Akademischen Dienstes zu Rechtsschutz

                Letzter Hinweis
Eine Rechtsschutzversicherung kann weder garantieren, dass der Prozess auch gewonnen wird, noch zahlt sie für Bußgelder, Schadensersatz oder Strafen.