Private Rechtsschutzversicherung Teil 3

Wir haben jetzt gesehen, dass Recht durchsetzen, eine ungeheuer teure
Angelegenheit werden kann.
Aber... wird sicher mancher denken, ich bin im Verein sowieso und da gab
es doch auch so etwas wie Prozesskostenhilfe, wo der Staat für
alle Kosten aufkommen wird.
Die Konsequenz aus dem bisher gesagtem? Für ca. die Hälfte aller
Haushalte heißt die Folge "private Rechtsschutzversicherung".
private Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz kann für Schadensfälle aus den Bereichen:
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Straßenverkehr
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Privatleben / Miete
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Beruf
vereinbart werden.

Alexander, 2. Klasse
Was leistet die Rechtsschutzversicherung allgemein ?
Nach der Deckungszusage durch den Versicherer übernimmt dieser die Kosten
des Rechtsstreits. (Zuvor wird jedoch die Erfolgsaussicht überprüft.
Sollten hierbei Differenzen entstehen, muss der Anwalt in einer
begründeten Stellungsnahme die Erfolgsaussichten darlegen // bei einigen
Versicherern wird für diese Prüfung ein Schiedsgutachter der
Rechtsanwaltskammer herangezogen.)
Versicherungsschutz ohne Erfolgsprüfung besteht im Bereich Straf-
und Bußgeld- bzw. Ordnungsangelegenheiten in erster Instanz.
Bis zur vereinbarten Deckungssumme zahlt der Versicherer jetzt die Kosten
für:
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den Rechtsanwalt
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die Gerichtskosten incl. Sachverständigerkosten,
Zeugengelder etc.
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der gegnerischen Seite
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notwendige Gutachten
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zinslose Darlehn (bis zu vereinbarten Höhe als
Kaution)
Geltungsbereich
Nach den allgemeinen Bedingungen wird Versicherungsschutz für Fälle
im Inland; in Europa sowie den Mittelmeeranliegerstaaten (einschließlich
Madeira und den Kanarischen Inseln) gewährt.
Bei Sozialgerichts- Steuer- und Beratungsrechtsschutz ist der Schutz auf
das Recht der BRD beschränkt.
Wie bei Versicherungen üblich gibt es aber auch Ausnahmen, die die
Versicherungsprämie bezahlbar halten.
Nicht jeder Rechtsstreit ist versichert - die Ausnahmen
Rechtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit
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Kriegsereignissen
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inneren Unruhen
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Streiks
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Erdbeben
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Nuklearschäden
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Spiel- und Wettverträge
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Immobilien und Baumaßnahmen
| Untersuchungen haben ergeben, dass Bauherren in 80 Prozent aller Fälle in Auseinandersetzungen mit ihren Vertragspartnern geraten. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rechtskosten anfallen, so groß, dass der gesamte Bereich nicht versichert werden kann. |
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Konkursverfahren gegenüber dem Versicherten
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vorsätzliche
Straftaten
| Kein vernünftiger Betrachter würde es gutheißen, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Verteidigung übernimmt, wenn es z.B. um Betrug, Diebstahl, Bestechlichkeit, Vergewaltigung oder schlimmere Delikte geht. Es würde dem Gerechtigkeitsverständnis der Allgemeinheit widersprechen, würden die Rechtsschutzversicherer in solchen Fällen den Betroffenen finanzielle Vorteile bieten. Deshalb ist der Bereich der reinen Vorsatztaten vom Rechtsschutz ausgenommen. |
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Familien- und Erbrecht (Beratung versicherbar)
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Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
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Klagen vor dem Verfassungsgerichten
sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.
weitere Rechtsschutzbegriffe, Abwicklungen etc
Die
Abwicklung
Der Versicherungsnehmer geht mit seiner Versicherungspolice bzw. Versicherungskarte zu einem Anwalt seiner Wahl. nach der Schilderung Ihres Anliegens wird der Anwalt Kontakt zum Versicherer aufnehmen und sich die Kostendeckungszusage der jeweiligen Gesellschaft einholen. Sie als Klient haben keinen weitern Aufwand damit.
Prüfung der Erfolgsaussichten: Nach den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen kann die Versicherungsgesellschaft den Rechtsschutz ablehnen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dieses ist dem Versicherungsnehmer sofort mitzuteilen.
Mit einiger Mühe des Anwaltes sollte dieses Problem jedoch verhindert werden
oder der Fall ist wirklich so völlig aussichtsreich, dann doch lieber die
Finger von lassen. Manchmal lohnt sich jedoch auch ein Anwaltswechsel.
Ausgeschlossene
Rechtsangelegenheiten
Allgemeine Risikoausschlüsse sind z.B. Aufruhr und Innere Unruhe, Aussperrung, Baurisiko, Enteignung und in der Regel auch Halt- oder Parkverstöße im Straßenverkehr. Die allgemeinen Risikoausschlüsse sind auch gegen Beitragszuschlag nicht versicherbar. Bei Ehescheidung und Erbrecht wird lediglich eine Beratung
gezahlt bzw. Sie nutzen den derzeit einzigen Tarif, der auch
Unterhaltsstreitigkeiten und auch Scheidungsstreitigkeiten trägt. (Fragen Sie
uns- demnächst werden wir aber auch diesen hier vorstellen)
Anwaltswechsel
Ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich. Eventuell entstehende Mehrkosten durch die erneute Einarbeitung können ggf. zu Lasten des Versicherungsnehmer gehen. Ausnahme, der Wechsel erweist sich aus objektiven (nicht in der Person des Versicherungsnehmer liegenden Gründen) wie z.B. Berufsaufgabe oder Tod des Rechtsanwaltes als notwendig. in diesem Fall trägt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten des neuen Rechtsanwaltes.
D.h. zu Beginn ruhig den Fall mit verschiedenen Anwälten besprechen und mit dem
Geeignetsten dann die Sache zu beginnen.
Familien
Tarif
Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer für den Ehegatten, dies gilt auch wenn Sie nicht verheiratet sind aber der Lebenspartner lt. Melderegister bei Ihnen in der häuslichen Gemeinschaft wohnt. Gleichgeschlechtliche Paare in einer häuslichen Gemeinschaft erhalten wie alle anderen Paare einen Vertrag und zahlen nur einen Beitrag. Die minderjährigen Kinder sowie für die unverheirateten "Kinder" bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (solange sie noch nicht dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben) sind beitragsfrei mitversichert. Zu den Kindern zählen auch Adoptiv- und Stiefkinder.
Single-Tarif:
Wer alleinstehend ist und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnt kann mit dem Single-Tarif sich einen erheblichen Beitragsvorteil sichern. Der Versicherungsschutz besteht nur für den Versicherungsnehmer. Bei einer späteren Gründung einer Familie oder Lebensgemeinschaft kann/wird der Vertrag angepasst.
4. Teil Rechtsschutzversicherung
Sie Interessieren sich für eine Rechtsschutzversicherung oder wollen
einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre
Rechtsschutzversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:
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Letzter Hinweis
Eine Rechtsschutzversicherung kann weder garantieren, dass
der Prozess
auch gewonnen wird, noch zahlt sie für Bußgelder,
Schadensersatz oder Strafen.
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