Kritik der Rechtschutzversicherung
Zur Rechtsschutzversicherung ist immer wieder Kritik zu hören: zu viele Ausschlüsse, nur für Prozessgeier, hohe Prämien, für viele
Ratgeber schlicht überflüssig.
Aber in ca. der Hälfte aller Haushalte gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die Versicherer übernehmen jährlich in
mehr als 3 Millionen Fällen Rechtskosten.
In den Medien immer wieder kritisch kommentiert: Rechtsstreitigkeiten seien für den einzelnen selten und im Durchschnitt dann auch nicht teuer; wenn man einen Prozess gewinne, müsse ohnehin die Gegenseite die Kosten
tragen.
Das hierbei das Kostenrisiko ernorm ist, zeigt unser Haupttext.
Auch kann bei unserem Rechtssystem mit allein an Bundesrecht (ohne Länder und EG)
von derzeit rund 85.000 Vorschriften, niemand sich allein ohne professionellen
Beistand zurechtfinden. Und selbst diesem Beistand fällt es zunehmend schwerer,
hier eine Durchblick zu behalten.
Der Ausstoß an Gesetzen, den nationale und internationale Parlamente produzieren, ist gewaltig. Kaum jemand kommt im Laufe seines Lebens noch ohne die Hilfe eines Fachmannes aus. Und die kann teuer werden. Das ist der Grund dafür, dass die Rechtsschutzversicherung inzwischen in etwa 50 Prozent aller Haushalte für nötig und für richtig befunden wird.
Im Durchschnitt kommt auf zehn versicherte Risiken pro Jahr ein Rechtsschutzfall, die Durchschnittskosten pro Fall liegen inzwischen höher als in der privaten Haftpflichtversicherung, die allgemein als unentbehrlich angesehen wird. Kein Mensch kann zu Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung sicher sein, dass er einen Prozess gewinnt.
Oft wird auch übersehen, dass circa 70 Prozent aller Rechtsschutzfälle außergerichtlich erledigt werden. Die Rechtsschutzversicherung trägt hier durchaus auch dazu bei, dass durch die Einschaltung von fachkundigen Anwälten unnötige Prozesse vermieden
werden.
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