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Die Rechtsschutzversicherung Neuerungen ab 01.07.2004


Kostenvergleich Vorher - Nachher

Beispiel:  Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Herr W. aus Düsseldorf arbeitet seit 3 Jahren in einer Firma. Sein Monatsgehalt beträgt brutto 2.500,00 €. Die Auftragslage des Arbeitgebers ist rückläufig. Aus diesem Grunde kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristgerecht.
Dies möchte Herr W. nicht hinnehmen und beauftragt mit der Abwehr der Kündigung eine Rechtsanwaltskanzlei. Nach seiner Auffassung hätte der Arbeitgeber andere - jüngere und ledige - Arbeitnehmer kündigen müssen. Der Rechtsanwalt des Herrn W. schreibt den Arbeitgeber außergerichtlich an. Er verweist auf die unzutreffende Sozialauswahl. Da der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknimmt, erhebt der RA beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage. Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen. Gegen Zahlung einer Abfindung wird das Arbeitsverhältnis aufgehoben.

Der Rechtsanwalt des Herrn W. kann nach dem neuen Kostenrechtsmodernisierungsgesetz folgende Rechnung erstellen:



Nach der derzeit gültigen BRAGO kann der Rechtsanwalt wie folgt abrechnen:


Die Kosten erhöhen sich damit um 595,66 € oder 40,88 %.

Wer ab Juli 2004 sein gutes Recht durchsetzen will, muss also meist noch mehr dafür zahlen. Gut, wenn Sie rechtzeitig Rechtsschutz gegen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits abgesichert haben.


Und wie ist es mit Ihrer Rechtsschutzversicherung?
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