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Rentenreform 2001 "Riester-Rente"   Teil 2
(die aktuelle (reformierte) Riesterrente HIER)




Höhe der Zulage


Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. 
Die Grundzulage beträgt
in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 bis zu 38 Euro (rd. 75 DM),
in den Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 bis zu 76 Euro (rd. 150 DM),
in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 bis zu 114 Euro (rd. 225 DM)
ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 154 Euro (rd. 300 DM).

Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die Grundzulage jedem gesondert zu, wenn beide Ehepartner eigenständige Altersversorgungsansprüche erwerben. Das gilt auch, wenn zwar nur ein Ehepartner steuer- und versicherungspflichtige Einnahmen hat, dieser aber seinen Mindesteigenbeitrag leistet.

Die Kinderzulage beträgt je Kind
in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 bis zu 46 Euro (rd. 90 DM),
in den Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 bis zu 92 Euro (rd. 180 DM),
in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 bis zu 138 Euro (rd. 270 DM)
ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 185 Euro (rd. 360 DM).


Die vorstehenden Zulagen vermindern sich entsprechend, wenn nicht der nachfolgende Altersvorsorgeaufwand (Eigenbeiträge + alle zustehenden Zulagen) als Mindest-Eigenbeitrag aufgebracht wird.
in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 In Höhe von 1,0 % vom Bruttoverdienst
in den Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 In Höhe von 2,0 % vom Bruttoverdienst
in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 In Höhe von 3,0 % vom Bruttoverdienst
ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich In Höhe von 4,0 % vom Bruttoverdienst

des in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch die bereits genannten Beträge, bis zu denen die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden kann.

Auch für den Fall, dass bereits alleine die Zulagen den 4% Aufwendungen entsprechen oder sie sogar übersteigen, muss zur Erlangung der vollen Zulage immer ein bestimmter Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag geleistet werden. 
Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt in jedem der Veranlagungszeiträume von 2002 bis 2004 mindestens
45 Euro (rd. 88 DM) für Steuerpflichtige, bei denen kein Kind zu berücksichtigen ist,
38 Euro (rd. 74 DM) für Steuerpflichtige, bei denen ein Kind zu berücksichtigen ist,
30 Euro (rd. 59 DM) für Steuerpflichtige, bei denen zwei oder mehr Kinder zu berücksichtigen
sind und 
ab dem Veranlagungszeitraum 2005 in jedem Veranlagungszeitraum mindestens jeweils
90 Euro (rd. 176 DM) für Steuerpflichtige, bei denen kein Kind zu berücksichtigen ist,
75 Euro (rd. 147 DM) für Steuerpflichtige, bei denen ein Kind zu berücksichtigen ist und
60 Euro (rd. 117 DM) für Steuerpflichtige, bei denen zwei oder mehr Kinder zu berücksichtigen
sind.

Beispiele
(Beispiel aus dem BMA)
Verheiratet, zwei Kinder
Rentenversicherungspflichtiges
Einkommen
Eigenbeitrag1 Gesamte Zulage Gesamte Sparleistung2 Zusätzl. Rente ab 603 Steuerersparnis4
DM/Jahr DM/Monat  DM/Jahr 
30.000  117  1320  1437  674 
40.000  280  1320  1600  751 
50.000  680  1320  2000  938 
60.000  1080  1320  2400  1126 
80.000  1880  1320  3200  1501 
100.000  2680  1320  4000  1877 

Anmerkungen:
1) 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (höchstens 4107 DM) abzüglich maximale Zulage, mindestens jedoch 176 DM ohne Kinder, 147 DM bei einem Kind und 117 DM bei zwei oder mehr Kindern.
2) Summe aus Eigenbeitrag und Zulage, die insgesamt für die Altersvorsorge gespart wird.
3) Konstante Rente; Ansparzeitraum 30 Jahre; Laufzeit 18 Jahre; Verzinsung 4% p.a.; Verwaltungskosten 10%; Sparbeitrag durchgängig 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (jährlicher Anstieg um 3%).
4) Bei Sonderausgabenabzug der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen; Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage ausgezahlt. Bei niedrigen Einkommen oder kinderreichen Familien ist die Zulage in der Regel höher als der Steuervorteil, sodass sich keine weitere Ersparnis errechnet.




Und was soll da eigentlich zum Schluss rauskommen ?

nachfolge Grafik zeigt, dass trotz absinkenden Nettoversorgungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung von heute 70,8 % auf 68% im Jahr 2030 mit der neuen Förderrente das Versorgungsniveau sogar auf 76% steigen soll.

So weit die "graue" Theorie, 
denn der sogenannte Eckrentner mit 40!! Jahren Arbeit
und sofort und dauerhaft im vollen Durchschnitt verdient
gibt es so gut wie nie

d.h. für 95% aller Beschäftigten ist selbst wenn die Riesteridee aufgeht (was von sehr vielen bezweifelt wird),
die Versorgungslücke größer 25% 
in der Regel jedoch sicher weiterhin bei ca. 35-40% des letzten Verdienstes



Da bleibt nichts als trotz Riesterförderrente selbst Hand anzulegen und kräftig vorzusorgen.

Kasse machen im Alter.

 

Vorsorge allgemein   Zuerst sollten wir uns damit beschäftigen, warum die Vorsorge leider immer wichtiger wird.
private Rentenversicherung Fürs Alter genau die richtige Wahl 
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