Rentenreform 2001 "Riester-Rente"
Teil 2
(die aktuelle (reformierte) Riesterrente HIER)


Höhe der Zulage
Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage.
Die Grundzulage beträgt
| in den Veranlagungszeiträumen 2002
und 2003 |
bis zu 38 Euro (rd. 75 DM), |
| in den Veranlagungszeiträumen 2004
und 2005 |
bis zu 76 Euro (rd. 150 DM), |
| in den Veranlagungszeiträumen 2006
und 2007 |
bis zu 114 Euro (rd. 225 DM) |
| ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich |
bis zu 154 Euro (rd. 300 DM). |
Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten steht die Grundzulage jedem
gesondert zu, wenn beide Ehepartner eigenständige Altersversorgungsansprüche
erwerben. Das gilt auch, wenn zwar nur ein Ehepartner steuer- und
versicherungspflichtige Einnahmen hat, dieser aber seinen
Mindesteigenbeitrag leistet.
Die Kinderzulage beträgt je Kind
| in den Veranlagungszeiträumen 2002
und 2003 |
bis zu 46 Euro (rd. 90 DM), |
| in den Veranlagungszeiträumen 2004
und 2005 |
bis zu 92 Euro (rd. 180 DM), |
| in den Veranlagungszeiträumen 2006
und 2007 |
bis zu 138 Euro (rd. 270 DM) |
| ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich |
bis zu 185 Euro (rd. 360 DM). |
Die vorstehenden Zulagen vermindern sich entsprechend, wenn nicht der
nachfolgende Altersvorsorgeaufwand (Eigenbeiträge + alle zustehenden
Zulagen) als Mindest-Eigenbeitrag aufgebracht
wird.
| in den Veranlagungszeiträumen 2002
und 2003 |
In Höhe von 1,0
% vom Bruttoverdienst |
| in den Veranlagungszeiträumen 2004
und 2005 |
In Höhe von 2,0 % vom Bruttoverdienst |
| in den Veranlagungszeiträumen 2006
und 2007 |
In Höhe von 3,0 % vom Bruttoverdienst |
| ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich |
In Höhe von 4,0 % vom Bruttoverdienst |
des in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens
jedoch die bereits genannten Beträge, bis zu denen die Möglichkeit des
Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden kann.
Auch für den Fall, dass bereits alleine die Zulagen den 4% Aufwendungen
entsprechen oder sie sogar übersteigen, muss zur Erlangung der vollen
Zulage immer ein bestimmter Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag
geleistet werden.
Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt in jedem der
Veranlagungszeiträume von 2002 bis 2004 mindestens
45 Euro (rd. 88 DM) für Steuerpflichtige, bei denen kein Kind zu berücksichtigen
ist,
38 Euro (rd. 74 DM) für Steuerpflichtige, bei denen ein Kind zu berücksichtigen
ist,
30 Euro (rd. 59 DM) für Steuerpflichtige, bei denen zwei oder mehr Kinder
zu berücksichtigen
sind und
ab dem Veranlagungszeitraum 2005 in jedem Veranlagungszeitraum
mindestens jeweils
90 Euro (rd. 176 DM) für Steuerpflichtige, bei denen kein Kind zu berücksichtigen
ist,
75 Euro (rd. 147 DM) für Steuerpflichtige, bei denen ein Kind zu berücksichtigen
ist und
60 Euro (rd. 117 DM) für Steuerpflichtige, bei denen zwei oder mehr
Kinder zu berücksichtigen
sind.
Beispiele
(Beispiel aus dem BMA)
| Verheiratet,
zwei Kinder |
Rentenversicherungspflichtiges
Einkommen |
Eigenbeitrag1 |
Gesamte
Zulage |
Gesamte
Sparleistung2 |
Zusätzl.
Rente ab 603 |
Steuerersparnis4 |
| DM/Jahr |
DM/Monat |
DM/Jahr |
| 30.000 |
117 |
1320 |
1437 |
674 |
- |
| 40.000 |
280 |
1320 |
1600 |
751 |
- |
| 50.000 |
680 |
1320 |
2000 |
938 |
- |
| 60.000 |
1080 |
1320 |
2400 |
1126 |
- |
| 80.000 |
1880 |
1320 |
3200 |
1501 |
- |
| 100.000 |
2680 |
1320 |
4000 |
1877 |
- |
Anmerkungen:
1) 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des
Vorjahres (höchstens 4107 DM) abzüglich maximale Zulage, mindestens
jedoch 176 DM ohne Kinder, 147 DM bei einem Kind und 117 DM bei zwei oder
mehr Kindern.
2) Summe aus Eigenbeitrag und Zulage, die insgesamt für die
Altersvorsorge gespart wird.
3) Konstante Rente; Ansparzeitraum 30 Jahre; Laufzeit 18 Jahre;
Verzinsung 4% p.a.; Verwaltungskosten 10%; Sparbeitrag durchgängig 4% des
sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (jährlicher
Anstieg um 3%).
4) Bei Sonderausgabenabzug der gesamten
Altersvorsorgeaufwendungen; Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der
Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich zur Zulage
ausgezahlt. Bei niedrigen Einkommen oder kinderreichen Familien ist die
Zulage in der Regel höher als der Steuervorteil, sodass sich keine
weitere Ersparnis errechnet.

Und was soll da eigentlich zum Schluss rauskommen ?
nachfolge Grafik zeigt, dass trotz absinkenden Nettoversorgungsniveau der
gesetzlichen Rentenversicherung von heute 70,8 % auf 68% im Jahr 2030 mit
der neuen Förderrente das Versorgungsniveau sogar auf 76% steigen soll.
So
weit die "graue" Theorie,
denn der sogenannte Eckrentner mit 40!! Jahren Arbeit
und sofort und dauerhaft im vollen Durchschnitt verdient
gibt es so gut wie nie
d.h. für 95% aller Beschäftigten ist selbst wenn die Riesteridee
aufgeht (was von sehr vielen bezweifelt wird), die
Versorgungslücke größer 25%
in der Regel jedoch sicher weiterhin bei ca. 35-40% des letzten
Verdienstes |
Da bleibt nichts als trotz Riesterförderrente selbst
Hand anzulegen und kräftig vorzusorgen.
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Kasse machen im Alter.
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