Vorgeschichte der Rentenreformpläne


1. Kapital
Vorgeschichte des Besteuerungsversuch von Lebensversicherungen 1999
die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von
Kapitallebensversicherungen wurden im Vermittlungsausschuss im Dezember 1999 zu Fall gebracht.
Trotzdem ist die Besteuerung nicht völlig aus der Welt. Die beide
großen Parteien wollen sich im Frühjahr zu Vorsorgemodelle generell
zusammensetzen. (auch die CDU wollte vor kurzem die Altersvorsorge besteuern) Das
Zusammensetzen ist jedoch vorerst gescheitert, die CDU/CSU Opposition hat die
Rentenreformgespräche verlassen bzw. boykotiert diese. Nach der Schlappe
bezüglich der Steuerreform im Bundesrat hat die CDU/CSU beschlossen jedoch
wieder kooperativer zu werden, man darf gespannt sein.
Näheres zum letzten Reformansatz im Dezember 1999
 2.
Kapital
Vorgeschichte der Riesterrente
Reformpläne aus 2000:
bis
zum Jahr 2020 soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 20 Prozent
bleiben
und bis zum Jahr 2030 soll der
Beitragssatz möglichst 22 Prozent nicht übersteigen
gleichzeitig soll das Rentenniveau
64 Prozent nicht unterschreiten
bereits wieder geändert auf 67 Prozent als Ziel
NEU an
den Rentenreformplänen der Bundesregierung ist der Aufbau einer zusätzlichen
privaten Altersvorsorge. Zusammen mit der privaten Altersvorsorge und
der gesetzlichen Rente soll ein Gesamtrentenniveau von 70 Prozent erreicht
werden.
privater Eigenbeitrag zur
Rentenvorsorge, steuerlich gefördert
Abschlagvereinbarung der gesetzlichen Rentenversorgung ab 2011
auch hier wurden im Laufe der Diskussion wieder Veränderungen vorgenommen
der
Ausgleichsfaktor wurde kurz vor Weihnachten 2000 gekippt Man
möchte der wackligen gesetzlichen Altersvorsorge ein solides privates
kapitalgedecktes Fundament geben. Hierbei sollen schrittweise bis zu 4% vom
Gehalt als Eigenvorsorge auf freiwilliger Basis investiert werden. Die
Förderung soll "großzügig" sein. Die zusätzliche Eigenvorsorge und
damit auch die Förderung sollen innerhalb von 8 Jahren stufenweise eingeführt
werden.
Problematisch hierbei ist sicher nicht die Eigenfürsorge, das kapitalgedeckte
Verfahren sondern, dass erstmalig mit staatlicher Hilfe die paritätische
Altersabsicherung (Arbeitnehmer und Arbeitgeber beteiligen sich je zur Hälfte)
aufgegeben wird. Dies ist auch der Hauptkritikpunkt der Gewerkschaften und Grund
für die freudige Begrüßung fast aller Arbeitgeber.
Nachfolgend eine Beispielrechnung des Bundesministerium über
die Leistungsniveauveränderung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
der zusätzlichen Altersvorsorge und das Gesamtleistungsniveau ergeben sich
aus der folgenden Tabelle:
(auch diese Tabelle ist nicht mehr aktuell, verdeutlicht aber recht gut die
angestrebte Idee)
Grafik BMA (Sommer 2000)
Hinweise:
- Rechnung für Standardrentner (45 Jahre Beitragszahlung aus
Durchschnittsverdienst)
- Kapitalvorsorgebeitrag steigt um 0,5% in
2001 auf 4,0% in 2008
(ist bereits geändert auf 4 Schritte zu je 1%)
- Kapitalvorsorgebeitrag wirkt voll auf den
Nettolohn
- linearer Ausgleichsfaktor steigt ab 2011
um 0,3% jährlich auf 6,0% in 2030
(ist wie bereits oben erwähnt gestrichen)
Mitte Februar 2001 war nun Termin im Bundesrat für die Rentenreform der
Bundesregierung. Die nichtzustimmungspflichtigen Teile sind damit durch, alle
anderen Teile sind jedoch wieder offen, da hier eine Mehrheit die Vorstellungen
des Riester-Ministeriums abgelehnt hat.
Durch die Neufassung des Betriebsmitbestimmungsrechtes sind jedenfalls die
Gewerkschaften zu größeren Kompromissen bereit und haben offensichtlich ihre
Gegnerschaft zur Rentenreform aufgegeben.
Auch konnte im April / Mai 2001 durch weitere inhaltliche Änderungen
(Immobilien, Förderung etc) den unions-geführten Ländern entgegengekommen
werden. Schlußendlich hat das Angebot, die Zertifizierungsbehörde (prüft die
Förderfähigkeit von Altersvorsorgeprodukten) mit Ihren 1000-1500
Arbeitsplätzen in Berlin und Brandenburg anzusiedeln, dazu geführt, das am 11.
Mai 2001 eine mehrheit auch im Bundesrat für das Rentenreformpaket zustande
kam.
Die Förderrente tritt daher planmäßig zum 1.1.2002 in Kraft.


Fazit
|
Kasse machen im Alter.
|
|
|
|