der letzte Reformansatz im Dezember 1999
In Kürze:
(Stand Februar 2000 / Juli 2000)
ACHTUNG
Die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von
Kapitallebensversicherungen wurden im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht.

Und
dies war geplant:
nach einem geringen Freibetrag (20.000 DM) ist der
volle Restertrag auf 5 Jahre verteilt zu versteuern
gültig für alle Absicherungen mit
Polisierung nach dem Stichtag
(war für den 31. Dezember 99 vorgesehen gewesen)
26.11.1999 Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss
zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 an
erste Sitzung Vermittlungsausschuss
2. Dezember
1999 Ergebnis in dieser Frage offen geblieben
Sitzung des Vermittlungsausschusses
vom 15.
Dezember bringt Besteuerungsvorstoß zum Fall
Trotzdem ist die Besteuerung nicht völlig aus der Welt. Die beide
großen Parteien wollen sich im Frühjahr zu Vorsorgemodelle generell
zusammensetzen. (auch die CDU wollte vor kurzem die Altersvorsorge besteuern) Das
Zusammensetzen ist jedoch vorerst gescheitert, die CDU/CSU Opposition hat die
Rentenreformgespräche verlassen bzw. boykotiert diese. Nach der Schlappe
bezüglich der Steuerreform im Bundesrat hat die CDU/CSU beschlossen jedoch
wieder kooperativer zu werden, man darf gespannt sein.
Im Detail der Reihe nach (Dezember-1999-vorhaben)
Der eingeschlagene Sparkurs der Bundesregierung macht auch vor der Altersvorsorge
nicht halt. Dass gespart werden muss, sieht eigentlich fast jeder
Bürger ein. Die Staatsverschuldung ist ein nicht wegzudiskutierendes
Problem.
Ein anderes Problem ist jedoch auch unumstritten - die schwierige Lage der
gesetzlichen Altersabsicherung.
immer mehr Rentner mit steigender Lebenserwartung -
weniger Beitrag
hohe Arbeitslosigkeit
lange Studiendauer
Da ist der Appell zur verstärkten Vorsorge nur folgerichtig.
Chronologie
26.11.1999 Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Steuerbereinigungsgesetz
1999 an
(Presseerklärung des Bundesrates vom 26.11.99)
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einberufung des
Vermittlungsausschusses mit der Begründung verlangt, die im
Steuerbereinigungsgesetz 1999 vorgesehenen Regelungen zur Besteuerung der
Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen zu streichen. Zur Begründung
verwies der Bundesrat darauf, dass die Besteuerung von Erträgen aus
Kapitallebensversicherungen - entgegen der Gesetzesbegründung - weder
zu einer Angleichung der steuerlichen Rahmenbedingungen der privaten
Altersvorsorge führe, noch die Neuregelung einen Beitrag zur
Steuervereinfachung leiste. Punktuelle Korrekturen bei der steuerlichen
Behandlung der privaten Altersvorsorge seien nicht geeignet, die steuerliche
Gleichbehandlung herzustellen; sie führten allenfalls zu einer steuerlichen
Aufwertung der Vorsorgeformen, deren Begünstigungen unangetastet blieben.
Die isolierte Streichung des "Steuerprivilegs" der kapitalbildenden
Lebensversicherung lasse keinen systematischen Bezug erkennen und sei deshalb
willkürlich. Der Bundesrat forderte eine grundlegende und systematische
Neuordnung der Altersbesteuerung unter Einbeziehung aller Bereiche der
Alterssicherung. Allerdings sollte für eine grundlegende Reform die
anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung
abgewartet werden.
Fazit
Da auch zu anderen Gesetzen der Vermittlungsausschuss angerufen wurde,
sollen zunächst Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die die
Beschlussfindungen vorbereiten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand
ist davon auszugehen, dass das Steuerbereinigungsgesetz in vollem Umfang
an eine Arbeitsgruppe überwiesen wird, ohne dass es vorab zu einer
Klärung von Einzelpunkten kommt. Diese Arbeitsgruppe wird sich zudem
mit dem Gesetz zur Familienförderung und dem Gesetz zur Änderung
des Wohngeldgesetzes befassen.
Eine Einigung bei den beiden letztgenannten Gesetzen wird wegen bestehender
Fristen und der haushaltsmäßigen Auswirkungen als vordringlich
angesehen. Um noch in diesem Jahr zu einer gesetzlichen Lösung zu gelangen,
muss eine Verabschiedung in der letzten Sitzung des Bundesrates in diesem
Jahr am 17. Dezember 1999 erfolgen. Dies bedeutet, dass das
Vermittlungsverfahren bis zum 15. Dezember 1999 abgeschlossen werden muss.
15. 12. ACHTUNG
Die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von
Kapitallebensversicherungen wurden im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht.
Trotzdem ist die Besteuerung nicht völlig aus der Welt. Die beide
großen Parteien wollen sich im Frühjahr zu Vorsorgemodelle generell
zusammensetzen. (auch die CDU wollte vor kurzem die Altersvorsorge besteuern)
Trotzdem bleibt natürlich das Vorsorgeproblem
erhalten.
Sie wollen handeln ?
Na dann nichts wie hin, fürs Alter vorsorgen.
Eines muss jedoch genau festgehalten
werden: Das Warten auf die nun kommende Förderung nach dem Riesterschen
Rentenkonzept ist eher kontraproduktiv für die eigene Vorsorge, eben weil
die später geförderten Produkte nur die in Folge der Rentenreform neu
gerissenen Lücken in der staatlichen Sozialversicherung abdeckt. Und diese ist sicher ohne große Zweifel
eh zu klein für einen anständigen
Lebensabend.
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Kasse machen im Alter.
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Dies waren jedoch bislang nur
fehlgeschlagenen Reformversuche
Was jedoch keine Versuche mehr sind sondern Realität - ist die
Reform der
Berufsunfähigkeitsabsicherung,
wo die Regierung zum 1.1.2001 neue
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