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der letzte Reformansatz im Dezember 1999

In Kürze: (Stand Februar 2000 / Juli 2000)
ACHTUNG
Die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von Kapitallebensversicherungen wurden im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht.

Und dies war geplant:

nach einem geringen Freibetrag (20.000 DM) ist der  volle Restertrag auf 5 Jahre verteilt zu versteuern
gültig für alle Absicherungen mit Polisierung nach dem Stichtag
(war für den 31. Dezember 99 vorgesehen gewesen)
26.11.1999 Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 an
erste Sitzung Vermittlungsausschuss 2. Dezember 1999 Ergebnis in dieser  Frage offen geblieben
Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 15. Dezember bringt Besteuerungsvorstoß zum Fall

Trotzdem ist die Besteuerung nicht völlig aus der Welt. Die beide großen Parteien wollen sich im Frühjahr zu Vorsorgemodelle generell zusammensetzen. (auch die CDU wollte vor kurzem die Altersvorsorge besteuern)

Das Zusammensetzen ist jedoch vorerst gescheitert, die CDU/CSU Opposition hat die Rentenreformgespräche verlassen bzw. boykotiert diese. Nach der Schlappe bezüglich der Steuerreform im Bundesrat hat die CDU/CSU beschlossen jedoch wieder kooperativer zu werden, man darf gespannt sein.

Im Detail der Reihe nach (Dezember-1999-vorhaben)

Der eingeschlagene Sparkurs der Bundesregierung macht auch vor der Altersvorsorge nicht halt. Dass gespart werden muss, sieht eigentlich fast jeder Bürger ein. Die Staatsverschuldung ist ein nicht wegzudiskutierendes Problem.

Ein anderes Problem ist jedoch auch unumstritten - die schwierige Lage der gesetzlichen Altersabsicherung.
immer mehr Rentner mit steigender Lebenserwartung - weniger Beitrag
hohe Arbeitslosigkeit
lange Studiendauer

Da ist der Appell zur verstärkten Vorsorge nur folgerichtig.

Chronologie

26.11.1999 Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 an

(Presseerklärung des Bundesrates vom 26.11.99)
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit der Begründung verlangt, die im Steuerbereinigungsgesetz 1999 vorgesehenen Regelungen zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen zu streichen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass die Besteuerung von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen - entgegen der Gesetzesbegründung - weder zu einer Angleichung der steuerlichen Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge führe, noch die Neuregelung einen Beitrag zur Steuervereinfachung leiste. Punktuelle Korrekturen bei der steuerlichen Behandlung der privaten Altersvorsorge seien nicht geeignet, die steuerliche Gleichbehandlung herzustellen; sie führten allenfalls zu einer steuerlichen Aufwertung der Vorsorgeformen, deren Begünstigungen unangetastet blieben. Die isolierte Streichung des "Steuerprivilegs" der kapitalbildenden Lebensversicherung lasse keinen systematischen Bezug erkennen und sei deshalb willkürlich. Der Bundesrat forderte eine grundlegende und systematische Neuordnung der Altersbesteuerung unter Einbeziehung aller Bereiche der Alterssicherung. Allerdings sollte für eine grundlegende Reform die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung abgewartet werden.

Fazit

Da auch zu anderen Gesetzen der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, sollen zunächst Arbeitsgruppen eingesetzt werden, die die Beschlussfindungen vorbereiten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass das Steuerbereinigungsgesetz in vollem Umfang an eine Arbeitsgruppe überwiesen wird, ohne dass es vorab zu einer Klärung von Einzelpunkten kommt. Diese Arbeitsgruppe wird sich zudem mit dem Gesetz zur Familienförderung und dem Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes befassen.

Eine Einigung bei den beiden letztgenannten Gesetzen wird wegen bestehender Fristen und der haushaltsmäßigen Auswirkungen als vordringlich angesehen. Um noch in diesem Jahr zu einer gesetzlichen Lösung zu gelangen, muss eine Verabschiedung in der letzten Sitzung des Bundesrates in diesem Jahr am 17. Dezember 1999 erfolgen. Dies bedeutet, dass das Vermittlungsverfahren bis zum 15. Dezember 1999 abgeschlossen werden muss.

15. 12. ACHTUNG
Die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von Kapitallebensversicherungen wurden im Vermittlungsausschuss zu Fall gebracht.

Trotzdem ist die Besteuerung nicht völlig aus der Welt. Die beide großen Parteien wollen sich im Frühjahr zu Vorsorgemodelle generell zusammensetzen. (auch die CDU wollte vor kurzem die Altersvorsorge besteuern)

Trotzdem bleibt natürlich das Vorsorgeproblem erhalten.

Sie wollen handeln ?
Na dann nichts wie hin, fürs Alter vorsorgen.

Eines muss jedoch genau festgehalten werden: Das Warten auf die nun kommende Förderung nach dem Riesterschen Rentenkonzept ist eher kontraproduktiv für die eigene Vorsorge, eben weil die später geförderten Produkte nur die in Folge der Rentenreform neu gerissenen Lücken in der staatlichen Sozialversicherung abdeckt. Und diese ist sicher ohne große Zweifel eh zu klein für einen anständigen Lebensabend.

Kasse machen im Alter.

 

Vorsorge allgemein   Zuerst sollten wir uns damit beschäftigen, warum die Vorsorge leider immer wichtiger wird.
private Rentenversicherung Fürs Alter genau die richtige Wahl 
Risikolebensversicherung   Viel Sicherheit für recht wenig Geld
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Dies waren jedoch bislang nur fehlgeschlagenen Reformversuche

Was jedoch keine Versuche mehr sind sondern Realität - ist die 
Reform der Berufsunfähigkeitsabsicherung, 
wo die Regierung zum 1.1.2001 neue Regelungen eingeführt hat.




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