Private Unfallversicherung

Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei
es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch
zu Hause. Die Folgen können über leichte Verletzungen bis hin zur
Invalidität oder gar zum Unfalltod reichen.
Wer hier nicht finanziell vorgesorgt hat, kann neben dem gesundheitlichen
Schicksalsschlag zusätzlich noch in eine kräftige finanzielle
Schieflage kommen.
"Kann mir nicht passieren, ich sehe mich stets vor", sagen Sie vielleicht.
(Der ADB hofft mit Ihnen.) Aber wie sieht es in der Realität aus?

Julia S. 2. Klasse
Ein wenig Statistik
Leider sprechen die Tatsachen bereits eine deutlich andere Sprache.
Jährlich erleiden 6.5 Millionen Bundesbürger kleine und
größere Unfälle, d.h. alle 10 Sekunden verunglückt ein
Bundesbürger. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zur
Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Millionen Unfällen sind lediglich
0,5 Millionen Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man
fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen
sind über die Hälfte aller Unfälle im Freizeit- und im
Haushalt angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit
oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schüler und Jugendlichen sind
es sogar im Haushalts- und Freizeitbereich über zwei Drittel der
Fälle.)
Wohl aus diesen Gründen haben sich über 40% der Bundesbürger
für eine private Unfallversicherung entschieden. Fazit: Die Versicherer
haben im letzten Jahr bei über 650.000 Leistungsfälle ca. 1,3 Mrd. € ausbezahlt.
Nun heißt dies jedoch nicht, dass man ohne nachzudenken sofort
eine Unfallabsicherung unterschreiben muss, um gut abgesichert zu
sein.
Nachfolgende Grafik soll Ihnen den Entscheidungsweg verdeutlichen. Oft kommt
man dabei nicht daran vorbei, sich auch tiefgehender mit der Versicherungsart
"Berufsunfähigkeit" zu beschäftigen.
Auch wenn wir eine teuere aber deutlich leistungsfähigere Absicherung über
eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sinnvoll halten, gibt es eine
alternativlose Ausnahme Kinder und Jugendliche sollte stets
über eine eigene Unfallversicherung verfügen.
Allein in 2000 passierten über 1.6 Millionen Unfälle von Schülern,
Studenten und Kindern. Selbst wenn in einigen Fällen auch die gesetzliche
Unfallversicherung Teilleistungen erbringt sind diese i.R. viel zu gering um
eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
So erhält ein fünfjähriges Kind bei Vollinvalidität lediglich 391 € / 327
€ (alte / neue Bundesländer) monatliche Rentenversorgung!! Da lässt sich mit
sehr geringem privatem Engagement die kargen Leistungen des Staates ausbessern. Dies
sollte jeder Elternteil für sein/e Kind/er auch ohne langes Zögern tun!!
Interessentengruppen
Berufstätige (Angestellte und Beamte) haben gesetzlichen Schutz
bei beruflichen Unfällen, die mit ca. 30% aller Unfälle in Zusammenhang
stehen. Das heißt, diese Gruppe ist somit bei 70% aller Fälle
völlig ungeschützt.
Nichtbeschäftigte (z.B. Hausfrauen) haben keinen gesetzlichen
Schutz. Hier wäre eine private Unfallversicherung dringend angeraten,
da auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für diese
Interessentengruppe in der Regel nur eine geringe Absicherung möglich
macht.
Selbständige haben (sofern sie nicht über ein berufsgenossisches
Versorgungswerk o.ä. abgesichert sind) keinen
gesetzlichen Schutz. Damit ist auch hier die Frage
Berufsunfähigkeitsabsicherung respektive Unfallversicherung dringend
angeraten.
Kinder haben lediglich zu ca. 20% aller Fälle nämlich im
Bereich Schule, Kindergarten oder Hort einen gesetzlichen Anspruch. Aufgrund
der erhöhten Unfallgefahr sollten Kindern stets unfallversichert sein
(Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für Kinder kaum möglich).
(Bemerkungen siehe oben)
Die private Unfallversicherung
gilt rund um die Uhr, d.h. zu jeder Tages- und Nachtzeit und dies
weltweit. Dabei sind alle üblichen Lebensbereiche wie Arbeit,
Freizeit, Hobby, Straßenverkehr, Urlaub, Haushalt, Sport etc.
abgedeckt.
Die Leistungspalette der private Unfallversicherung
Neben einer neuen Unfallversicherungsart, der Unfallrente, sind dies
bei nahezu allen Versicherungskonzernen die folgenden Bereiche:
-
1.) Unfallrente
-
2.) Todesfallreistungen (Unfalltod)
-
3.) Invaliditätsleistungen
-
3.1.) normale (ohne Progression)
-
3.2.) mit Progression
-
3.3.) mit Mehrleistung ab z.B. 90% Invaliditätsgrad
-
4.) Unfallkrankenhaustagegeld
-
5.) Genesungsgeld
-
6.) Übergangsleistungen
-
7.) beitragsfreie Leistungen wie Bergungskosten
Ehe wir zu den einzelnen Leistungen kommen, vielleicht an dieser Stelle einige
Worte zu der Frage:
Die Leistungen im Einzelnen
1.) Die Unfallrente
Statt einer Invaliditätszahlung von z.B. 100.000 € erhalten Sie eine
lebenslange Unfallrente in abgesicherter Höhe z.B. 1500,- €
monatlich. Die Unfallrente wird entsprechend der vertraglichen Festlegungen
z.B. ab 50% unfallbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit gezahlt.
Diese, wie wir finden, sinnvolle Unfallversicherungsart ist mit anderen
Unfallbausteinen kombinierbar (natürlich auch mit anderen Versicherern,
denn nicht der leistungsstarke klassische Unfallversicherer muss ebenso
leistungsstark im Unfallrentenbereich sein und umgekehrt). Zudem sind die
Unfallrenten mit sehr günstigen Prämien ausgestattet. (Siehe auch
unser Angebot)
2.) Todesfallleistung bei Unfalltod
Die versicherte Summe wird in der Regel auch ausbezahlt, wenn der Versicherte
an den Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
3.) Invaliditätsleistungen
Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem
Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird nach dem Grad der Invalidität
und der vertraglich festgelegten Höhen eine entsprechende Kapitalleistung
fällig.
Der Grad der Invalidität wird über die jeweilige Gliedertaxe bestimmt.
Wenn dies nicht möglich ist, wird die Beeinträchtigung gegenüber
der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aus
medizinischer Sicht her festgelegt.
Diese Gliedertaxe kann bei vielen Angeboten verbessert werden so dass z.B.
der Zeigefinger nicht mehr 10% entspricht sondern gleich 20%.
Diese Grundleistungen können durch Progression oder Mehrleistungsvarianten
ab einem bestimmten Invaliditätsgrad z.B. 90% weiter ausgebaut werden.
Progressionen werden von 225% bis hin zu 500% oder gar 1000% angeboten. Dazu muss
jedoch gesagt werden, dass eine ordentliche Grundabsicherung
einer überhöhten Progression vorzuziehen ist, da diese erst bei
sehr starken Unfallfolgen wirksam wird.
Nachfolgend ein Beispiel der Grundabsicherung von 100.000 €
Invaliditätsleistung bei verschiedenen Progressionsvarianten.
4.) Krankenhaustagegeld
Ist nach einem Unfall die stationäre Behandlung notwendig, wird für
jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld z.B. 30,- €
gezahlt. Dies in der Regel längstens für 2 volle Jahre.
5.) Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt gezahlt.
Entweder es ist abhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes (mitunter
auch in verschiedenen prozentual abgestuften Höhen) oder es wird pauschal
für z.B. 4 Wochen gezahlt. Ob Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten
können ist in der Regel unerheblich.
6.) Übergangsleistungen
Eine Übergangsleistung in vereinbarter Höhe wird fällig, wenn
der Versicherte 6 Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit noch zu mehr als 50% ununterbrochen
beeinträchtigt ist.
7.) beitragsfreie Leistungen
Bei den beitragsfreien Leistungen stehen an erster Stelle die Bergungskosten,
die bei fast jedem Unfallversicherer mit 2.000 - 5.000 € zu Buche stehen.
Auch Kurbeihilfen von 1.000 - 2.500 € sind kostengünstige (da beitragsfrei)
Zusatzleistungen. Seltener aber hochinteressant sind der kostenfreie Einschluss von kosmetischen Operationen. (Gegen Beitrag
selbstverständlich auch versicherbar.)

Matthias, 2.Klasse
Zusätzlich Vorteile
Zusätzlich zu dem "Guten Gefühl" für alle Fälle vorgesorgt
zu haben, unterstützt der Gesetzgeber diese Absicherungsart.
So sind die Kapitalauszahlungen steuerfrei, d.h. sie unterliegen nicht
der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.
Des weiteren können die Beiträge zur privaten Unfallversicherung
steuerlich abgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Pauschalsätze
noch nicht ausgeschöpft sind, aber diese sollen ja nach dem Karlsruher
Urteil (Bundesverfassungsgericht) vom 6.3.2002 schrittweise erhöht werden.
Auch werden die privaten Leistungen nicht mit den gesetzlichen Leistungen
aufgerechnet.
Wie bei Versicherungen üblich gibt es aber auch Ausnahmen, die die
Versicherungsprämie bezahlbar halten.
Nicht jeder Unfall ist versichert - wichtige Ausnahmen
Unfälle in Zusammenhang mit
-
Kriegsereignisse
-
inneren Unruhen
-
Nuklearschäden
-
Erdbeben
-
Unfälle bei Straftaten
-
Infektionen
-
Geistesstörungen
-
Bewusstseinsstörungen
-
Lebensmittelvergiftungen (außer bei Kindern)
sind meist nicht im Versicherungsschutz enthalten.
(Unfälle mit Alkoholeinwirkung
im Straßenverkehr bei wahrheitsgemäßer Angabe dagegen meist.)
Sie Interessieren sich für eine Unfallversicherung oder wollen einfach
nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre jetzige
Unfallversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:
Letzter Hinweis
Selbstverständlich wünscht Ihnen der Akademische Dienst, dass Sie die Unfallprämien stets umsonst zahlen und nie auf die Leistungen
eines starken Unfallversicherers zurückgreifen müssen.

Sie sind sich nicht sicher ob dies im Markt eine Spitzenstellung besitzt? - dann
vergleichen Sie doch Dutzende von Versicherern und überzeugen Sie sich selbst.
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