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Private Unfallversicherung


Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause. Die Folgen können über leichte Verletzungen bis hin zur Invalidität oder gar zum Unfalltod reichen.
Wer hier nicht finanziell vorgesorgt hat, kann neben dem gesundheitlichen Schicksalsschlag zusätzlich noch in eine kräftige finanzielle Schieflage kommen.

"Kann mir nicht passieren, ich sehe mich stets vor", sagen Sie vielleicht. (Der ADB hofft mit Ihnen.) Aber wie sieht es in der Realität aus?


Julia S. 2. Klasse

Ein wenig Statistik

Leider sprechen die Tatsachen bereits eine deutlich andere Sprache.

Jährlich erleiden 6.5 Millionen Bundesbürger kleine und größere Unfälle, d.h. alle 10 Sekunden verunglückt ein Bundesbürger. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zur Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Millionen Unfällen sind lediglich 0,5 Millionen Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die Hälfte aller Unfälle im Freizeit- und im Haushalt angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schüler und Jugendlichen sind es sogar im Haushalts- und Freizeitbereich über zwei Drittel der Fälle.)

Wohl aus diesen Gründen haben sich über 40% der Bundesbürger für eine private Unfallversicherung entschieden. Fazit: Die Versicherer haben im letzten Jahr bei über 650.000 Leistungsfälle ca. 1,3 Mrd. € ausbezahlt.

Nun heißt dies jedoch nicht, dass man ohne nachzudenken sofort eine Unfallabsicherung unterschreiben muss, um gut abgesichert zu sein.
Nachfolgende Grafik soll Ihnen den Entscheidungsweg verdeutlichen. Oft kommt man dabei nicht daran vorbei, sich auch tiefgehender mit der Versicherungsart "Berufsunfähigkeit" zu beschäftigen.

Auch wenn wir eine teuere aber deutlich leistungsfähigere Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung  für sinnvoll halten, gibt es eine alternativlose Ausnahme

Kinder und Jugendliche sollte stets über eine eigene Unfallversicherung verfügen.
Allein in 2000 passierten über 1.6 Millionen Unfälle von Schülern, Studenten und Kindern. Selbst wenn in einigen Fällen auch die gesetzliche Unfallversicherung Teilleistungen erbringt sind diese i.R. viel zu gering um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. 
So erhält ein fünfjähriges Kind bei Vollinvalidität lediglich 391 € / 327 € (alte / neue Bundesländer) monatliche Rentenversorgung!! Da lässt sich mit sehr geringem privatem Engagement die kargen Leistungen des Staates ausbessern. Dies sollte jeder Elternteil für sein/e Kind/er auch ohne langes Zögern tun!!

Interessentengruppen

Berufstätige (Angestellte und Beamte) haben gesetzlichen Schutz bei beruflichen Unfällen, die mit ca. 30% aller Unfälle in Zusammenhang stehen. Das heißt, diese Gruppe ist somit bei 70% aller Fälle völlig ungeschützt.

Nichtbeschäftigte (z.B. Hausfrauen) haben keinen gesetzlichen Schutz. Hier wäre eine private Unfallversicherung dringend angeraten, da auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für diese Interessentengruppe in der Regel nur eine geringe Absicherung möglich macht.

Selbständige haben (sofern sie nicht über ein berufsgenossisches Versorgungswerk o.ä. abgesichert sind) keinen gesetzlichen Schutz. Damit ist auch hier die Frage Berufsunfähigkeitsabsicherung respektive Unfallversicherung dringend angeraten.

Kinder haben lediglich zu ca. 20% aller Fälle nämlich im Bereich Schule, Kindergarten oder Hort einen gesetzlichen Anspruch. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr sollten Kindern stets unfallversichert sein (Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für Kinder kaum möglich). (Bemerkungen siehe oben)


Die private Unfallversicherung

gilt rund um die Uhr, d.h. zu jeder Tages- und Nachtzeit und dies weltweit. Dabei sind alle üblichen Lebensbereiche wie Arbeit, Freizeit, Hobby, Straßenverkehr, Urlaub, Haushalt, Sport etc. abgedeckt.

Die Leistungspalette der private Unfallversicherung

Neben einer neuen Unfallversicherungsart, der Unfallrente, sind dies bei nahezu allen Versicherungskonzernen die folgenden Bereiche:

1.) Unfallrente
2.) Todesfallreistungen (Unfalltod)
3.) Invaliditätsleistungen
3.1.) normale (ohne Progression)
3.2.) mit Progression
3.3.) mit Mehrleistung ab z.B. 90% Invaliditätsgrad
4.) Unfallkrankenhaustagegeld
5.) Genesungsgeld
6.) Übergangsleistungen
7.) beitragsfreie Leistungen wie Bergungskosten

Ehe wir zu den einzelnen Leistungen kommen, vielleicht an dieser Stelle einige Worte zu der Frage:

Was ist eigentlich versicherungstechnisch ein Unfall?

Die Leistungen im Einzelnen

1.) Die Unfallrente

Statt einer Invaliditätszahlung von z.B. 100.000 € erhalten Sie eine lebenslange Unfallrente in abgesicherter Höhe z.B. 1500,- € monatlich. Die Unfallrente wird entsprechend der vertraglichen Festlegungen z.B. ab 50% unfallbedingter Minderung der Leistungsfähigkeit gezahlt.
Diese, wie wir finden, sinnvolle Unfallversicherungsart ist mit anderen Unfallbausteinen kombinierbar (natürlich auch mit anderen Versicherern, denn nicht der leistungsstarke klassische Unfallversicherer muss ebenso leistungsstark im Unfallrentenbereich sein und umgekehrt). Zudem sind die Unfallrenten mit sehr günstigen Prämien ausgestattet. (Siehe auch unser Angebot)

2.) Todesfallleistung bei Unfalltod

Die versicherte Summe wird in der Regel auch ausbezahlt, wenn der Versicherte an den Folgen des Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.

3.) Invaliditätsleistungen

Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird nach dem Grad der Invalidität und der vertraglich festgelegten Höhen eine entsprechende Kapitalleistung fällig.
Der Grad der Invalidität wird über die jeweilige Gliedertaxe bestimmt. Wenn dies nicht möglich ist, wird die Beeinträchtigung gegenüber der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit aus medizinischer Sicht her festgelegt.

Diese Gliedertaxe kann bei vielen Angeboten verbessert werden so dass z.B. der Zeigefinger nicht mehr 10% entspricht sondern gleich 20%.

Diese Grundleistungen können durch Progression oder Mehrleistungsvarianten ab einem bestimmten Invaliditätsgrad z.B. 90% weiter ausgebaut werden.

Progressionen werden von 225% bis hin zu 500% oder gar 1000% angeboten. Dazu muss jedoch gesagt werden, dass eine ordentliche Grundabsicherung einer überhöhten Progression vorzuziehen ist, da diese erst bei sehr starken Unfallfolgen wirksam wird.
Nachfolgend ein Beispiel der Grundabsicherung von 100.000 € Invaliditätsleistung bei verschiedenen Progressionsvarianten.

4.) Krankenhaustagegeld

Ist nach einem Unfall die stationäre Behandlung notwendig, wird für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld z.B. 30,- € gezahlt. Dies in der Regel längstens für 2 volle Jahre.

5.) Genesungsgeld

Das Genesungsgeld wird nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt gezahlt. Entweder es ist abhängig von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes (mitunter auch in verschiedenen prozentual abgestuften Höhen) oder es wird pauschal für z.B. 4 Wochen gezahlt. Ob Sie zwischenzeitlich wieder arbeiten können ist in der Regel unerheblich.

6.) Übergangsleistungen

Eine Übergangsleistung in vereinbarter Höhe wird fällig, wenn der Versicherte 6 Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch zu mehr als 50% ununterbrochen beeinträchtigt ist.

7.) beitragsfreie Leistungen

Bei den beitragsfreien Leistungen stehen an erster Stelle die Bergungskosten, die bei fast jedem Unfallversicherer mit 2.000 - 5.000 € zu Buche stehen. Auch Kurbeihilfen von 1.000 - 2.500 € sind kostengünstige (da beitragsfrei) Zusatzleistungen. Seltener aber hochinteressant sind der kostenfreie Einschluss von kosmetischen Operationen. (Gegen Beitrag selbstverständlich auch versicherbar.)


Matthias, 2.Klasse

Zusätzlich Vorteile

Zusätzlich zu dem "Guten Gefühl" für alle Fälle vorgesorgt zu haben, unterstützt der Gesetzgeber diese Absicherungsart.
So sind die Kapitalauszahlungen steuerfrei, d.h. sie unterliegen nicht der Einkommens- bzw. Lohnsteuer.
Des weiteren können die Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich abgesetzt werden, sofern die gesetzlichen Pauschalsätze noch nicht ausgeschöpft sind, aber diese sollen ja nach dem Karlsruher Urteil (Bundesverfassungsgericht) vom 6.3.2002 schrittweise erhöht werden.

Auch werden die privaten Leistungen nicht mit den gesetzlichen Leistungen aufgerechnet.

Wie bei Versicherungen üblich gibt es aber auch Ausnahmen, die die Versicherungsprämie bezahlbar halten.

Nicht jeder Unfall ist versichert - wichtige Ausnahmen

Unfälle in Zusammenhang mit

Kriegsereignisse
inneren Unruhen
Nuklearschäden
Erdbeben
Unfälle bei Straftaten
Infektionen
Geistesstörungen
Bewusstseinsstörungen
Lebensmittelvergiftungen (außer bei Kindern)

sind meist nicht im Versicherungsschutz enthalten. 
(Unfälle mit Alkoholeinwirkung im Straßenverkehr bei wahrheitsgemäßer Angabe dagegen meist.)

Sie Interessieren sich für eine Unfallversicherung oder wollen einfach nur schauen, ob Sie nicht ein wenig zu viel für Ihre jetzige Unfallversicherung zahlen ? Wie immer ganz einfach:

Angebote des Akademischen Dienstes zur Unfallrente

Angebote des Akademischen Dienstes zur klassischen Unfallversicherung

Näheres zur Berufsunfähigkeitsabsicherung

Letzter Hinweis

Selbstverständlich wünscht Ihnen der Akademische Dienst, dass Sie die Unfallprämien stets umsonst zahlen und nie auf die Leistungen eines starken Unfallversicherers zurückgreifen müssen.



Sie sind sich nicht sicher ob dies im Markt eine Spitzenstellung besitzt? - dann vergleichen Sie doch Dutzende von Versicherern und überzeugen Sie sich selbst. 

Überzeugt ?
Na dann nichts wie hin, Geld sparen und bestens abgesichert sein.