Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch
ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt
auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder
Wirbelsäule (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen,
Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. |