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Was ist ein Unfall ?


Die Allgemeinen Unfallversicherungen (AUB 88) sagen folgendes:

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule (1) ein Gelenk verrenkt wird oder (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.

Zusammengefasst heißt dies:

  plötzlich (Das Ereignis muss unerwartet und nicht allmählich wirken.)
  von außen wirkend (Also keine Infarkte o.ä.)
  unfreiwillig (damit sind also Selbstverstümmelung u.ä. ausgeschlossen)
  zusätzlich verrenkte Gelenke
  zusätzlich gerissene/gezerrte Muskeln, Sehnen, Bänder