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Wohngebäudeversicherung


Für viele Menschen ist es ein Traum - ein eigenes Haus.

Bei Umfragen erklären häufig 70-90 % der Befragten, dass sie die "eigenen vier Wände" für eines der allerwichtigsten privaten oder familiären Ziele halten. In der Bundesrepublik können sich diesen Traum sehr viele Familien verwirklichen, wenn auch mit teilweise erheblichen Mühen und Kosten. Das Haus ist dann in aller Regel der teuerste Kauf des Lebens. Hierfür eine entsprechende Absicherung gegen alle Gefahren, die einem Haus drohen, zu vereinbaren, halten wir für eine Selbstverständlichkeit.


Kati 2. Klasse

Aber auch als Kapitalanlage sind Immobilien äußerst beliebt, haben sie in der Vergangenheit doch so manche Finanzanlage um Längen geschlagen.
Das diese Werte geschützt werden sollten, liegt daher auf der Hand. Wenn man sich Schadenszahlen der Versicherungsbranche anschaut, so ist durchschnittlich jedes Jahr ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen. Eine erstaunlich hohe Zahl, die zum Nachdenken anregen sollte.

Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für nahezu jeden Hausbesitzer.

Bis zum 1.7.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob sie ihr Haus versichern wollen und wählen auch den Versicherer aus. Einzig Eigentümergemeinschaften sind auch heute noch gesetzlich gezwungen, bei einem Versicherer ihrer Wahl eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Aber auch bei Baufinanzierungen verlangt die Bank den Schutz des Hauses.

Wohngebäudeversicherung im Detail

Ehe wir tiefer in die Wohngebäudeversicherung einsteigen und auch das eine oder andere Angebot offerieren, möchten wir zuerst auf die Frage eingehen:

Was ist denn ein Wohngebäude ?


  Einfamilienhaus
  Doppelhaus
  Mehrfamilienhaus
  Mietshäuser
  Wohn- und Gewerbehaus (mind. 50% Wohnbereich)
 
28seitiger Umzugsplaner mit Checklisten, ausführlichen Hinweisen und einer Unmenge an Tipps für einen reibungslosen Umzug ohne Herzinfarktrisiko.

Bestellen

Eine Ausnahme bildet der Rohbau. Hierzu gibt es die Feuerrohbauversicherung.


Kerstin, 2. Klasse
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Was sind die versicherten Sachen ?

Hierzu gibt es eine Reihe von Regelungen, die auch bei verschiedenen Versicherern abweichen können.
Natürlich ist stets das
  Hauptgebäude
versichert.

  Nebengebäude
sollten im Antrag aufgeführt sein und können damit (beitragsfrei bzw. mit Beitragszuschlägen) versichert werden.

Als   Gebäudebestandteile
werden meist folgende Sachen gerechnet: Badkachelung, Einbauschränke, Tapeten und Badewanne.

Zu dem   Gebäudezubehör
zählen die Heizungsanlage, der Öltank, selbst die Brennstoffvorräte, Markisen, Überdachungen oder Balkonverkleidungen. (fest mit dem Haus verbundene Sachen bzw. Sachen, die ausschließlich zur Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dienen)

Die Hundehütte (als sonstiges Grundstücksbestandteil) ist dagegen nicht automatisch versichert, aber meist ohne Beitragsaufschlag versicherbar.

Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz ?

Versicherungsbereiche der Wohngebäudeversicherung

  Feuerversicherung
  Leitungswasserversicherung
  Sturm / Hagelversicherung

Diese Versicherungsbereiche können einzeln oder als Paket abgeschlossen werden. Landläufig wird die Feuerversicherung als sehr elementar eingeschätzt. Doch nur wenige Schadensfälle bei Gebäuden beziehen sich auf die Feuerversicherung (ca. 5%), jedoch sind diese wenigen Schäden aber um so kostenintensiver. Die Hälfte aller Schadensfälle dagegen beziehen sich auf die Leitungswasserversicherung, die häufig vernachlässigt wird.

Wichtige Schadensarten

1.) Einwirkungsschäden
2.) Folgeschäden

1. Einwirkungsschäden = direkte Schäden

Schadensbeispiele

  der Sturm deckt das Dach ab (Sturmschaden)
  geknickte Antennenanlage (Sturmschaden)
  das Leitungswasserzuleitungsrohr bricht (Frostschaden)
  der Baum des Nachbarn zerstört eine Gebäudeseite (Sturmschaden)
  Frostschaden am Waschbecken, Spülklosett
  Brandschaden
  geplatzter Waschmaschinenschlauch (Leitungswasserschaden)
  zerstörter Wintergarten (Hagelschaden)

Die Versicherung leistet die notwendigen Reparaturkosten an den beschädigten Sachen bis hin zum aktuellen Neuwert (gleitende Neuwertversicherung) des gesamten Gebäudes (bei vollständiger Zerstörung desselben). Bei größeren Schäden ist stets ein Sachverständiger angeraten.

2. Folgeschäden

Hierzu zählen die Aufräumungs- und Abbruchkosten einschließlich Sondermüllbeseitigung. So verursachen auch die Feuerwehr durch Wasser und Schaum bei der Löschung eines Brandes nicht unerhebliche Schäden.
Des weiteren sind die Bewegungs- und Schutzkosten Bestandteil der Folgekosten, für die die Versicherung aufkommt. Hierzu können z.B. gehören: Abdecken verschonter Sachen, Auslagern unbeschädigter Sachen. Zusammengenommen erstattet die Versicherung die tatsächlichen Kosten der Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Bewegungs- und Schutzkosten, jedoch maximal ein Prozentwert der Versicherungssumme. 

Leistungsschwache Angeboten haben hier 5% oder 10 % was eigentlich nie ausreicht - 
unsere Angebote haben hier 30, 50 oder gleich 100 % was reichen sollte!!



Marco 2. Klasse


AUSNAHMEN unbewohnte Häuser / Ferienhäuser

Im Gegensatz zur normalen Wohngebäudeversicherung tun sich die Versicherer bei unbewohnten Häusern bzw. Ferienhäuser sehr schwer (sprich äußerst teuer), wenn es um eine Versicherungslösung geht. 
Nicht bei uns, wir haben sowohl für die Hausrat als auch für das leer stehende Gebäude hervorragende Angebote.


Zu den Folgeschäden gehört natürlich auch der Regenschaden, der durch das abgedeckte Dach eines Sturmes entsteht. Selbstverständlich sind auch die Kosten für eine erforderliche Notreparatur des Daches versichert, da damit weiterer Schaden abgewendet werden soll.
D.h., alle Kosten zur Abwendung und Minderung von Schäden werden in voller Höhe von der Versicherung getragen.

nicht versichert sind ...

  vorsätzliche Schäden
  grobe Fahrlässigkeit

Was ist eigentlich grobe Fahrlässigkeit?

Es wird gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt in unentschuldbarer Weise verstoßen. (z.B. rauchen im Bett beim Zubettgehen; offene Fenster bei heranziehendem Sturm oder längerer Abwesenheit)

  Kriegsschäden
  Schäden in Zusammenhang mit inneren Unruhen
  Erdbebenschäden (sehr selten gegen Zuschlag versicherbar)
  Kernenergieschäden
  Sturmflutschäden
  Lawinenschäden (sehr selten gegen Zuschlag versicherbar)
  Schäden in Zusammenhang mit Erdrutschen (sehr selten gegen Zuschlag versicherbar)
  Schäden in Zusammenhang mit Erdsenkungen (sehr selten gegen Zuschlag versicherbar)
  Überschwemmungsschäden (selten gegen Zuschlag versicherbar)

Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?

Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.

So ist zum einen der Versicherungsort bei der Prämienberechnung maßgebend.
So gibt es für die Sturmversicherung und in der Leitungswasserversicherung in der Regel jeweils zwei verschiedene Tarifzonen.

Des weiteren ist die Bauweise und die konkrete Nutzung des Gebäudes von Bedeutung und kann die Prämienberechnung beeinflussen.

Nicht zuletzt spielt natürlich das Gebäude selbst - seine Größe, Ausstattung und damit sein Wert eine entscheidende Rolle.

Anderseits beeinflussen Sie durch die Auswahl der zu versichernden Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) auch die Versicherungsprämie.

Einige Versicherer bieten Ihnen neben der gleitenden Neuwertversicherung auch andere Tarifsysteme wie fester Neuwert oder Zeitwertversicherungen an. Aus unserer Sicht ist jedoch der gleitende Neuwert in den allermeisten Fällen der beste Schutz für Ihr Haus.

Häufig bezahlen Angehörige des öffentlichen Dienstes 10-20 % weniger.

Daher nachfolgend nur einige wenige Angebote

ANGEBOTE des ADB zur Wohngebäudeversicherung

Überzeugt ?
Na dann nichts wie hin, Geld sparen und bestens abgesichert sein.