Wohngebäudeversicherung

Für viele Menschen ist es ein Traum - ein eigenes Haus.
Bei Umfragen erklären häufig 70-90 % der Befragten, dass sie
die "eigenen vier Wände" für eines der allerwichtigsten privaten
oder familiären Ziele halten. In der Bundesrepublik können sich
diesen Traum sehr viele Familien verwirklichen, wenn auch mit teilweise
erheblichen Mühen und Kosten. Das Haus ist dann in aller Regel der teuerste
Kauf des Lebens. Hierfür eine entsprechende Absicherung gegen alle Gefahren,
die einem Haus drohen, zu vereinbaren, halten wir für eine
Selbstverständlichkeit.

Kati 2. Klasse
Aber auch als Kapitalanlage sind Immobilien äußerst beliebt, haben
sie in der Vergangenheit doch so manche Finanzanlage um Längen
geschlagen.
Das diese Werte geschützt werden sollten, liegt daher auf der Hand.
Wenn man sich Schadenszahlen der Versicherungsbranche anschaut, so ist
durchschnittlich jedes Jahr ein Sechstel der Gebäude von Schäden
betroffen. Eine erstaunlich hohe Zahl, die zum Nachdenken anregen sollte.
Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten
Versicherungsarten für nahezu jeden Hausbesitzer.
Bis zum 1.7.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche
Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem
Monopolversicherer) zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob
sie ihr Haus versichern wollen und wählen auch den Versicherer aus.
Einzig Eigentümergemeinschaften sind auch heute noch gesetzlich gezwungen,
bei einem Versicherer ihrer Wahl eine Wohngebäudeversicherung
abzuschließen. Aber auch bei Baufinanzierungen verlangt die Bank den
Schutz des Hauses.
Wohngebäudeversicherung im Detail
Ehe wir tiefer in die Wohngebäudeversicherung einsteigen und auch das
eine oder andere Angebot offerieren, möchten wir zuerst auf die Frage
eingehen:
Was ist denn ein Wohngebäude ?
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Einfamilienhaus
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Doppelhaus
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Mehrfamilienhaus
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Mietshäuser
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Wohn- und Gewerbehaus (mind. 50% Wohnbereich)
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Eine Ausnahme bildet der Rohbau. Hierzu gibt es die
Feuerrohbauversicherung.

Kerstin, 2. Klasse |
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Was sind die versicherten Sachen ?
Hierzu gibt es eine Reihe von Regelungen, die auch bei verschiedenen Versicherern
abweichen können.
Natürlich ist stets das
Hauptgebäude
versichert.
Nebengebäude
sollten im Antrag aufgeführt sein und können damit (beitragsfrei
bzw. mit Beitragszuschlägen) versichert werden.
Als Gebäudebestandteile
werden meist folgende Sachen gerechnet: Badkachelung, Einbauschränke,
Tapeten und Badewanne.
Zu dem Gebäudezubehör
zählen die Heizungsanlage, der Öltank, selbst die
Brennstoffvorräte, Markisen, Überdachungen oder
Balkonverkleidungen. (fest mit dem Haus verbundene Sachen bzw. Sachen, die ausschließlich
zur Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dienen)
Die Hundehütte (als sonstiges Grundstücksbestandteil) ist dagegen
nicht automatisch versichert, aber meist ohne Beitragsaufschlag versicherbar.
Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz ?
Versicherungsbereiche der Wohngebäudeversicherung
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Feuerversicherung
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Leitungswasserversicherung
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Sturm / Hagelversicherung
Diese Versicherungsbereiche können einzeln oder als Paket abgeschlossen
werden. Landläufig wird die Feuerversicherung als sehr elementar
eingeschätzt. Doch nur wenige Schadensfälle bei Gebäuden beziehen
sich auf die Feuerversicherung (ca. 5%), jedoch sind diese wenigen Schäden
aber um so kostenintensiver. Die Hälfte aller Schadensfälle
dagegen beziehen sich auf die Leitungswasserversicherung, die häufig
vernachlässigt wird.
Wichtige Schadensarten
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1.) Einwirkungsschäden
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2.) Folgeschäden
1. Einwirkungsschäden = direkte Schäden
Schadensbeispiele
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der Sturm deckt das Dach ab (Sturmschaden)
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geknickte Antennenanlage (Sturmschaden)
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das Leitungswasserzuleitungsrohr bricht (Frostschaden)
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der Baum des Nachbarn zerstört eine Gebäudeseite
(Sturmschaden)
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Frostschaden am Waschbecken, Spülklosett
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Brandschaden
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geplatzter Waschmaschinenschlauch (Leitungswasserschaden)
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zerstörter Wintergarten (Hagelschaden)
Die Versicherung leistet die notwendigen Reparaturkosten an den
beschädigten Sachen bis hin zum aktuellen Neuwert (gleitende
Neuwertversicherung) des gesamten Gebäudes (bei vollständiger
Zerstörung desselben). Bei größeren Schäden ist stets
ein Sachverständiger angeraten.
2. Folgeschäden
Hierzu zählen die Aufräumungs- und Abbruchkosten
einschließlich Sondermüllbeseitigung. So verursachen auch die
Feuerwehr durch Wasser und Schaum bei der Löschung eines Brandes nicht
unerhebliche Schäden.
Des weiteren sind die Bewegungs- und Schutzkosten Bestandteil der
Folgekosten, für die die Versicherung aufkommt. Hierzu können z.B.
gehören: Abdecken verschonter Sachen, Auslagern unbeschädigter
Sachen. Zusammengenommen erstattet die Versicherung die tatsächlichen Kosten der Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Bewegungs- und Schutzkosten, jedoch maximal ein Prozentwert der Versicherungssumme.
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Leistungsschwache Angeboten haben hier 5% oder 10 % was eigentlich nie ausreicht -
unsere Angebote haben hier 30, 50 oder gleich 100 % was reichen sollte!! |

Marco 2. Klasse |
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AUSNAHMEN unbewohnte Häuser /
Ferienhäuser
Im Gegensatz zur normalen Wohngebäudeversicherung tun sich die
Versicherer bei unbewohnten Häusern bzw. Ferienhäuser sehr schwer
(sprich äußerst teuer), wenn es um eine Versicherungslösung
geht.
Nicht bei uns, wir haben sowohl für die Hausrat als auch
für das leer stehende Gebäude hervorragende Angebote.
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Zu den Folgeschäden gehört natürlich auch der Regenschaden,
der durch das abgedeckte Dach eines Sturmes entsteht. Selbstverständlich
sind auch die Kosten für eine erforderliche Notreparatur des Daches
versichert, da damit weiterer Schaden abgewendet werden soll.
D.h., alle Kosten zur Abwendung und Minderung von Schäden werden
in voller Höhe von der Versicherung getragen.
nicht versichert sind ...
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vorsätzliche Schäden
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grobe Fahrlässigkeit
Was ist eigentlich grobe Fahrlässigkeit?
Es wird gegen die im konkreten Fall gebotene Sorgfalt in unentschuldbarer
Weise verstoßen. (z.B. rauchen im Bett beim Zubettgehen; offene
Fenster bei heranziehendem Sturm oder längerer Abwesenheit)
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Kriegsschäden
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Schäden in Zusammenhang mit inneren Unruhen
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Erdbebenschäden (sehr selten gegen Zuschlag
versicherbar)
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Kernenergieschäden
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Sturmflutschäden
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Lawinenschäden (sehr selten gegen Zuschlag
versicherbar)
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Schäden in Zusammenhang mit Erdrutschen (sehr selten
gegen Zuschlag versicherbar)
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Schäden in Zusammenhang mit Erdsenkungen (sehr
selten gegen Zuschlag versicherbar)
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Überschwemmungsschäden (selten gegen Zuschlag
versicherbar)
Und wie viel werden Sie dafür eigentlich im Jahr ausgeben müssen?
Diese Fragen ist äußerst schwierig zu beantworten, da sich die
Prämien nach verschiedenen Kriterien richten.
So ist zum einen der Versicherungsort bei der Prämienberechnung
maßgebend.
So gibt es für die Sturmversicherung und in der Leitungswasserversicherung
in der Regel jeweils zwei verschiedene Tarifzonen.
Des weiteren ist die Bauweise und die konkrete Nutzung des Gebäudes
von Bedeutung und kann die Prämienberechnung beeinflussen.
Nicht zuletzt spielt natürlich das Gebäude selbst - seine
Größe, Ausstattung und damit sein Wert eine entscheidende Rolle.
Anderseits beeinflussen Sie durch die Auswahl der zu versichernden Gefahren
(Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) auch die Versicherungsprämie.
Einige Versicherer bieten Ihnen neben der gleitenden Neuwertversicherung
auch andere Tarifsysteme wie fester Neuwert oder Zeitwertversicherungen
an. Aus unserer Sicht ist jedoch der gleitende Neuwert in den allermeisten
Fällen der beste Schutz für Ihr Haus.
Häufig bezahlen Angehörige des öffentlichen Dienstes
10-20 % weniger.
Daher nachfolgend nur einige wenige Angebote
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