Wohngebäude / Leitungswasserversicherung

Wie eingangs erwähnt, bilden die Leitungswasserschäden den
Großteil der Wohngebäudeschäden.
Die Leitungswasserversicherung ist eine recht komplizierte Versicherung,
da es hier um verschiedene Zu- und Abgangsrohre, um Frost und Bruch geht.
Aber auch hier alles der Reihe nach:
Was ist denn eigentlich Leitungswasser ?
Leitungswasser ist Wasser oder Wasserdampf
* aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung
* mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen
oder Schläuchen der Wasserversorgung
* in Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
* in
Sprinkler/Berieselungsanlagen
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Was heißt dies ?
Es handelt sich um Wasser oder Wasserdampf, d.h. andere
Flüssigkeiten wie Öle, Sole, Kühlmittel (z.B. in
Wärmepumpen, Klimaanlagen, Solarheizungen u.ä.) sind nicht versichert.
Diese in den Versicherungsschutz mit aufzunehmen, ist unter Umständen
gegen Beitragszuschlag möglich.
Ein Versicherungsfall tritt dann ein wenn:
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1.) es sich um Leitungswasser gehandelt hat oder handelt
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2.) dieses bestimmungswidrig ausgetreten ist
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3.) versicherte Sachen dabei zu Schaden gekommen sind
Für welche Schäden besteht Versicherungsschutz ?
1.) Innerhalb des Gebäudes
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Frostschäden
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Bruchschäden
an allen Zu- und Ableitungen, Rohren, bestimmten Leitungswasser führenden
Einrichtungen wie Badeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosett,
Heizkörper u.ä. (So ist zum Beispiel der Rohrbruch wegen einer
defekten Heizung im Winter ein klassischer Frostschaden.)

Kerstin, 2. Klasse
EIN TIPP
Auch ein unvorsichtiges "Handwerkeln" an Wasserleitungen (Heizung, Trinkwasser)
hat Versicherungsschutz, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ein Schadensfall, der den Bedingungen entspricht und über den nicht
sehr häufig informiert wird.
2.) Außerhalb des Gebäudes
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Frostschäden
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Bruchschäden
an allen Zuleitungsrohren.
Ableitungsrohre auf dem eigenen Grundstück sind nicht versichert,
können jedoch bei Bedarf gegen Zahlung eines Zusatzbeitrages in den
Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Die Leitungsrohre des schicken eigenen Springbrunnens sind dagegen
überhaupt nicht versichert, da sie nicht der Versorgung des Wohnhauses
dienen. Aber wie fast überall im Versicherungsbereich sind auch die
Leitungen des Springbrunnens gegen einen Zusatzbeitrag in den Versicherungsschutz
des Hauses integrierbar. |